Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
A, B und C wollen zusammen eine GmbH gründen. Dabei erhält A 48% der Stimmrechte, B 51% und C 1%.
Wie können die drei Gesellschafter im Vorhinein festlegen, zu welcher Höhe diese Anteile verkauft werden dürfen? Ist es z.B. möglich in die Satzung der GmbH mitaufzunehmn, dass die Anteile immer nach der Höhe des letzten Jahresumsatzes bewertet werden? Oder nach irgendeiner anderen Größe? Es geht vornehmlich um die Frage, ob dieses vorher festgesetzt werden kann.
Wie kann sichergestellt werden, dass diese Regelung später nicht von B mit den 51% gekippt wird? Ist es möglich, in die Satzung aufzunehmen, dass für eine solche Änderung eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist?
Vielen Dank