Gesellschaftsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Anfang diesen Jahres habe ich mich von meinem ehemaligen Lebensgefährten dazu überreden lassen, als Gesellschafterin einer neu zu gründenden UG (haftungsbeschränkt) „fungieren“.
Er sollte als Geschäftsführer fungieren und er würde mein - das vor ewigen Zeiten mal von mir angeschaffte - Mietmobiliar vermarkten. Als Gesellschafterin stünden mir ja Gewinnbeteiligung zu…
Ich, ahnungslos, habe mich darauf eingelassen. Nachdem die Firma dann im Handelsregister eingetragen wurde, höre ich nur noch sporadisch von ihm. Seit Monaten laufe ich ihm nun schon hinterher, um mal evtl. Buchhaltungen / Kto.auszüge zu sehen - leider ohne Erfolg.
Habe ich als Gesellschafterin dazu nicht ein Recht? Ein Arbeitsvertrag wurde leider nie schriftlich festgesetzt. Ich weiß also überhaupt nicht, was er treibt.
Zu den entgangenen Gewinnbeteiligungen kommt nun auch noch meine Angst, ob ich nicht noch irgendwann für irgendwelchen Mist haften muß.
Fragen über Fragen. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Lieben Gruß
Regina

Sehr geehrte Regina,
als Gesellschafterin stehen Ihnen Auskunftsrechte über die Geschäftstätigkeit der UG zu, sofern Sie mit mehr als 10 % beteiligt sind, könnten Sie ggf. selbst eine Gesellschaftsversammlung einberufen und Auskunft vom GF auf dieser, ansonsten die Abhaltung einer GV verlangen. Bedarfsweise steht Ihnen der Klageweg offen.
Nach dem BilanzModernisierungsG haften Gesellschafter lediglich dann, wenn Sie einen ungeeigneten GF besstellen oder den nicht ggf. kontrollieren, also theoretisch köännte auf Sie ein Risiko zukommen, falls der GF krumme Sachen macht.
Wenn die UG Gewinne erzielt, hat die GV über deren Verteilung und Ausschüttung zu beschließen.