Gesellschaftsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
für die Übersetzung eines Gesellschaftsvertrags bräuchte ich eine kurze Erläuterung zu folgenden Begriffen:

  1. In einer Klausel wird bestimmt, dass die übrigen Gesellschafter ein „Vorkaufs-“ bzw. „Vorzugsrecht“ haben, wenn ein Gesellschafter beabsichtigt seine Anteile zu veräußern.–> Welche von beiden ist hier die korrekte Bezeichnung?

  2. Kann man die Bezeichnungen „Gesellschafter“ und „Teilhaber“ gleichsetzen?

Vielen Dank
ung Gruß
Sabine Mittrücker

  1. Vorkaufsrecht
  2. Nein, der „Gesellschafter“ ist ein terminus technicus. Teilhaber kann bedeutend weiter gefasst werden.

Super, tausend Dank.
S. Mittrücker

Sehr geehrte Frau Mittrücker, Genau wäre die Bezeichnunbg Vorerwerbs-(oder auch Vorkaufs-)recht. Aber aus der Auzslegung wäre auch der zweite Begriff zulässig. In einer GmbH heißen die Eigner Gesellschafter, man kann sie aber auch als Teilhaber benennen.

Mit freundlichen Grüßen RA Streich

vielen Dank, Sabine Mittrücker

Bei Übersetzungen aus dem Deutschen ins z.B. Englische ist hier Vorsicht geboten. Z.b. im Englischen Gesellschaftsrecht welches ähnlich ist sich dennoch vom Deutschen Gesellschaftsrecht unterscheidet. Es kommt darauf an von welcher Unternehmensform sie übersetzen wollen z.B. von einer GMBH zur einer englischen amerikanischen oder Kanadischen LTD ?
Soll die Gesellschaft deren Vertrag Sie in eine andere Sprache übersetzen im Ausland tätig werden oder ist die Übersetzung nur für den Ausländischen Gesellschafter zur Kenntnisnahme ? Generell sollte immer die Gesellschaftsform bzw. Unternehmensform in dem Land gewählt werden in dem die Gesellschaft / Unternehmen seine Tätigkeit ausübt und das Unternehmensziel verfolgt. Nur dann haben die Gesellschafter / Teilhaber eine Rechtssicherheit. Ein übersetzter Vertrag ist in einem anderen Land bei evtl. Rechtsstreitigkeiten bzw. Erbfolge vor Gericht wert und haltlos. Die Deutsche Rechtssprechung würde hier das dem Deutschen Recht am nächsten liegenden ( Unternehmens- Gesellschaftsform ) anwenden, den Vertrag insgesamt aushebeln.
Ein Gesellschafter einer GmbH veräussert seine Gesellschaftsanteile ( GMBH ) Ein Teilhaber einer GbR veräussert sein Anteil am Betrieb bzw. Unternehmen. ( z.B. GbR = Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts diese Unternehmensform hat Teilhaber )
Eine GbR mit Beschränkter Haftung hat Gesellschaftsanteile. Wie Sie nun sehen kommt es auf die Gesellschafts bzw. Unternehmensform an.

vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Hintergrund ist folgender: Wir haben diesen Text im Rahmen einer Übersetzungsübung am Seminar für Übersetzer und Dolmetscher" der Uni Heidelberg übersetzt. Es ist ein Mustervertrag einer „Sociedade de responsabilidade limitada“, was in etwa der GmbH entspricht. Es kam die Frage auf, ob man „sócio“ auch mit Teilhaber übersetzen könne, ich war der Ansicht, dass es „Gesellschafter“ sein müsse, konnte die beiden Begriffe jedoch so schnell nicht gegeneinander abgrenzen und blieb der Studentin die Erklärung schuldig.
Gruß
Sabine Mittrücker