Gesellschaftsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Wie erklärt man einen Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Verschmelzungsbeschluß?

„Meine“ Aktiengesellschaft, welche an der Börse gelistet ist, soll verschmolzen werden auf eine andere Gesellschaft, diese hat über 95% der Stimmrechte, wobei 75% der Stimmrechte auf der Hauptversammlung ausreichend sind. Ich will lieber eine Barabfindung als Aktien der verschmolzenen Gesellschaften, dazu bedarf es eines Widerspruchs zur Niederschrift gegen den Verschmelzungsbeschluß. Wie genau mach ich das? Muß ich an der Hauptversammlung teilnehmen? Vielen Dank!

Ganz klare Antwort, JA, Sie müssen an der Hauptversammlung teilnehmen.

Dort erklären Sie dann, dass Sie Ihre Anteile gegen eine Barabfindung abtreten möchten.

Hallo,
da bin ich überfragt. Normaler Weise ist der Widerspruch in der Versammlung zu erklären und wird zu Protokoll genommen. Ansonsten müsste irgendwo vermerkt sein, an wen ein etwaiger Widerspruch zu richten ist.
Ggfl. würde ich um keine Zeit zu verlieren, den Übersender des Protokolls oder den Vorstand der AG befragen. Name Uhrzeit usw. sofort notieren!

MfG
PB

Sehr geehrter Fragesteller,
da bin ich kein Experte und müßte auch erst mal nachlesen. Leider habe ich im Augenblick dazu keine Zeit, wenn es noch ein Weilchen Zeit hat, melde ich mich.

Widerspruch zur Niederschrift des Notars in der Versammlung

Tut mir leid da kann ich nicht weiterhelfen, bestenfalls spekulieren. Am besten das Aktienrecht studieren. Soweit mir bekannt hat es kürzlich Änderungen gegeben. Besorgen Sie sich hierzu das Aktienrecht die aktuellste Ausgabe im Buchhandel. Dazu gibt es noch die Rechtssprechung.

Inzwischen habe ich mal nachgelesen, man muß wegen des Barabfindungsangebotes mit allen Legitimationenen als Aktionär zu der Hauptversammlung auf der über die Verschmelzung und die umzutausenden Aktien beschlossen werden soll erscheinen. Mitmit dem Anmeldeformular, welches Sie von Ihrer Depotb ank erhielten, eine Einladung zu der Versammlung anfordern und dort selbst (ggf. über Ihren Bevollmächtigten oder Srimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift gegen den Umwandlungs/Verschmelzungsbeschluß erhben. Nur dann können Sie vom Barabfindungsangebot Gebrauch machen, später ist alles vorbei. Zum Nachlesen: § 207 Umwandlungsgesetz

Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Guten Tag,

ja, Sie müssen an der Hauptversammlung teilnehmen und dort ausdrücklich widersprechen und den Widerspruch in das protokoll der versammlung azfnehmen lassen. Dies dürfte am besten durch cÜbergabe eines entsprechenden Schriftstücks an den Protokollführer geschehen.

MfG