Gesellschaftsrecht, Name einer GbR?

Hallo,

als GbR kann man den Namen leider nicht im Handelsregister eintragen und somit schützen lassen (ich meine nicht die bloße Namensangabe).
Eine Umwandlung in eine OHG kommt nicht in Frage.

Da die GbR sich aber einen Namen geben kann, der noch nicht vergeben und im Handelsregister eingetragen ist stellt sich nun das Problem, wie kann ich herausbekommen, ob evtl. schon eine andere GbR diesen Namen nutzt und was könnte passieren?
Könnte diese die Namensführung untersagen lassen, obwohl sie den Namen selber nicht sichern kann?

Besten Dank,

Frank

Hi,
das Problem ist recht einfach zu lösen.
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) wachen darüber, dass es durch die Namensgebung bei Unternehmen nicht zu Verwechslungen kommt.
Du kannst bei deiner zuständigen IHK anrufen und in Erfahrung bringen, ob der gewünschte Namen schon existiert und ob die IHK keine Bedenken gegen die Namensgebung hat.
Bei einer GbR ist der Firmenname allerdings identisch mit den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter. Als „Meyer & Schmitz GbR“ oder „Müller, Schröder und Schmitz GbR“.
Bei verschiedenen Branchen ist es zulässig, dem Unternehmen eine sog. Etablissement-Bezeichnung zu geben, so wie in der Gastronomie „Zum blauen Bock“ oder ähnlich.
In der heutigen IT-Branche benutzt man auch solche Bezeichnungen, die allerdings nicht geschützt sind und von anderen kopiert werden können.
Sie sind nicht eintragungsfähig.
Einen Fantasienamen kannst du wählen für eine Kapitalgesellschaft, also eine GmbH oder AG. Dieser Name würde mit vollem Schutz im Handelsregister eingetragen.
Eine Alternative gibt es, nämlich für die Firma ein Logo zu entwickeln, das ein Zeichen in einer bestimmten Farbe inclusive der Bezeichnung des Unternehmens festlegt und als Verbrauchsmuster bei Patentamt eingetragen wird. Das ist dann auch geschützt.
Gruß,
Francesco

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) wachen darüber, dass
es durch die Namensgebung bei Unternehmen nicht zu
Verwechslungen kommt.

Dort ist der Name noch nicht verzeichnet.

Bei einer GbR ist der Firmenname allerdings identisch mit den
Namen eines oder mehrerer Gesellschafter. Als „Meyer & Schmitz
GbR“ oder „Müller, Schröder und Schmitz GbR“.
Bei verschiedenen Branchen ist es zulässig, dem Unternehmen
eine sog. Etablissement-Bezeichnung zu geben, so wie in der
Gastronomie „Zum blauen Bock“ oder ähnlich.
In der heutigen IT-Branche benutzt man auch solche
Bezeichnungen, die allerdings nicht geschützt sind und von
anderen kopiert werden können.

Die Branche ist Telekommunikation, kann sich die GbR jetzt beispielsweise „Münsterer TK GbR“ nennen oder muß auf jeden Fall immer der Name eines der Gesellschafter auftauchen?

Sie sind nicht eintragungsfähig.
Einen Fantasienamen kannst du wählen für eine
Kapitalgesellschaft, also eine GmbH oder AG. Dieser Name würde
mit vollem Schutz im Handelsregister eingetragen.

Eine Alternative gibt es, nämlich für die Firma ein Logo zu
entwickeln, das ein Zeichen in einer bestimmten Farbe
inclusive der Bezeichnung des Unternehmens festlegt und als
Verbrauchsmuster bei Patentamt eingetragen wird. Das ist dann
auch geschützt.

Das ist eine gute Idee!

Danke, Frank

Gruß,
Francesco