Gesellschaftsstruktur Mutter/Tochter

Hallo,
es soll im Ausland eine firma gegründet werden (GmbH) Gesellschafter soll eine andere GmbH sein. Ist das dann die neu gegründete GmbH eine Tochter der bereits bestehenden GmbH…

so wird das im allgemeinen genannt, ja.

Jörg

Danke für die antwort… vielleicht weisst Du dann auch, wenn jemand alleiniger gesellschafter der Muttergesellschaft ist, muss derjenige auch gesellschafter der Tochtergesellschaft sein, oder kann das auch jemand anderes sein, oder kann das auch jemand nur zum Teil sein… Danke

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Hallo Sailer,

eine sog. GmbH gibt es nur in Deutschland.
Wenn du im Ausland eine Firma gründen möchtest,musst du das entsprechende Recht dort beachten.Unser Recht ist nicht übertragbar und nicht vergleichbar.
Möglicherweise gilt aber auch Europarecht.

Ich würde mich zuerst in dem von dir bevorzugten Land informieren.

Grüße

muslima

Vielen Dank für die Antwort…
so etwas habe ich bereits in erwägung gezogen…
trotzdem vielen Dank

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Ma ne andere Frage:
Wann wird denn rechtlich von einer Mutter bzw. Tochtergesellschaft
gesprochen?
Ich kenne das jetzt nur von Konzernbilanzierzung nach HGB.

Nein, wenn jemand Gesellschafter der A-GmbH und Gesellschafter der B-GmbH ist, dann sind das Schwester-Gesellschaften.

Mutter-Tochter liegt vor, wenn die Mutter die Gesellschafterin der Tochter ist. (Herr C ist Gesellschafter der B-GmbH, diese ist Gesellschafterin der A-GmbH)

Gruß

jörg

Guten morgen Sailor1906,

folgendes Modell solltest Du in Deine Überlegungen einbeziehen: Du gründest in Frankreich eine S.a.r.l. - das ist eine GmbH nach französischem Recht, das mit dem dt. GmbH Recht identisch ist. Diese Sárl übernimmt die dt. GmbH, diese gilt dann als deutsche Niederlassung ( mit HR Eintrag ). Die Gründungskosten sind gering, Verwaltung und steuerliche Beratung sind einfach. In Strasbourg findest Du die richtige Unterstützung:
Bitte über das Internet Sárl - Gründung - Frankreich eingeben.
Hier findest Du eine Consulting-Firma, die sich als Domizilstelle anbietet und für Dich die Bankverbindungen, TVA ( Steuernummer ), etc. erledigt.
Die Vorteile gegenüber der Ltd. in England sind deutlich und die Kosten gegenüber der GmbH Gründung in der Schweiz sind geringer. In Frankreich gibt es kein Rumpfjahr!

Viel Erfolg wünscht,

Claude