Hallo und guten Tag zusammen.
Um die am Ende gestellten Fragen richtig beantworten zu können, muss vorab folgende Darstellung abgegeben werden:
Es besteht seit Jahren ein Rechtsschutzvertrag bei der Gesellschaft (A), der aktuelle mit einem noch nicht abgeschlossenen Vorfall belastet ist.
Der Versicherungsnehmer (VN) ist aber mit der Arbeit dieser Gesellschaft nicht zufrieden und denkt über einen Versichererwechsel nach. Ungeachtet dessen ist dem VN aber klar, dass er auf „gerade den Deckungsschutz dieses Vorfalles“ nicht verzichten darf, denn es könnte noch Jahre dauern, bis das hierzu ein Ende in Sicht ist.
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Frage: Wenn nun der VN Gesellschaft (A) fristgerecht kündigt und bei der neuen Gesellschaft (B) übergangslos beginnt, also durch diesen lückenlosen Übertritt „keine“ Wartezeiten auftreten, welche Gesellschaft zahlt dann die laufenden Kosten des o.e. „offenen“ Rechtsstreites bis zu dessen Ende ?
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Frage: Kann/darf die Gesellschaft (A) dem VN kündigen, obwohl ein noch nicht abgeschlossener Vorgang offen steht ?
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Frage: Wenn ja, muss sie dann die laufenden Kosten des offenen Vorganges bis zu dessen Ende trotzdem weiterzahlen ?
Mit einem österlichen Gruß Helmut