Hallo,
bitte habt Geduld mit mir!
Nehmen wir an, die GmbH A wird mit nachfolgendem Gesellschaftszweck gegründet und hat einen eigenen Geschäftsbetrieb mit verschiedenen Internetportalen im Bildungsbereich.
Nach Monaten gründet sie die B GmbH & Co., die den gleichen Gesellschaftszweck im HR hat, aber
nur wegen den beide Geschäftsbereiche gegründet wurde und ausschließlich diese betreibt:
- Entwicklung u. Betrieb einer internetbasierten elektronischen Gesundheitskarte
- die externen Lagerung und Bereitstellung von Papierpatientenakten
Wieder nach Monaten wird die KG rein HaftungGmbH. Der Gesellschaftszweck bleibt unverändert.
Frage 1:
- durfte die GmbH überhaupt die KG gründen ?
Frage 2:
- durfte die KG ihren Betrieb mit den beiden Geschäftsbereichen betreiben? (ihr Gesellschaftszweck passt überhaupt nicht zur Archivierung vom Papierpatientenakten)
Frage 3:
- durfte die GmbH mit unverändertem Gesellschaftszweck eine reine HaftungsGmbH werden?
Nehmen wir folgenden Gesellschaftszweck beider Unternehmen an:
1.Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung, der Vertrieb, der Betrieb und die Vermietung von elektronischen Geräten und Anlagen, von Computer-Hard- und Software einschließlich Hardware, Software und elektronischer Dokumente für internetbasierte Geschäftsprozesse, deren Komponenten und Zubehör, sowie auch von sonstigen Geräten verschiedener Hersteller und Systemen einschließlich der Durchführung von Dienstleistungen wie Aus- und Weiterbildung, Beratung, Design, Programmierung und Datenerfassung, sowie die Erstellung und der Vertrieb von Schriften in gedruckter oder elektronischer Form und Bild- und Tonträgern.
Darüber hinaus kann das Unternehmen internetbasierte Geschäfte jeder Art selbst betreiben.
2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an solchen beteiligen und deren Geschäfte führen. Sie ist zur Vornahme aller Handlungen und Geschäfte berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern.
Grüße
Biggi