hallo, ich habe meine eigentumswohnung über einen makler zum verkauf angeboten. es kam ein potentieller käufer. wir waren uns einig. jetzt wollen wir protokollieren und wir erreichen den käufer nicht mehr.
was mache ich denn jetzt ? wir haben die wohnung natürlich aus dem internet genommen, weil es zu einem handschlag unter zeugen kam.
kann ich den käufer irgendwie belangen ?
hallo, ich bin zwar kein rechtsexperte und würde in jedem fall rechtsbeistand empfehlen. dennoch ist ein verkauf erst abschließend mit der notariellen beurkundung abgeschlossen. ich denke, aus erfahrung, daß es in diesem fall leider schlecht gelaufen ist. mein tipp: lassen sie sich fachmännisch beraten, welchen schadenersatz sie ggf.,sogar vom makler, einfordern können, aber diesen interessenten vergessen sie besser und bieten das objekt erneut zum verkauf an.
ich hoffe, ich konnte helfen!
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Hallo die unwissende,
da habe ich leider auch keine wirkliche Ahnung.
Ich denke Mal, der Makler sollte hierauf eine Antwort wissen, schließlich verdient er ne´ Menge Geld an einem Wohnungsverkauf. Ich weiß nur, dass ein Kaufvertrag auch per Handschlag geschlossen werden kann und somit Gültigkeit hat. Aber ohne Personalien wird das schwierig! Falls du eine Rechtschutzversicherung hast könntest Du einen Anwalt (nach Deckungszusage deiner RV) beauftragen. Da wüsste ich sogar jemanden.
Gruß diddy
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Hallo die unwissende,
Danke für´s Feedback! Auch wenn ich nicht wirklich helfen konnte, eine Antwort wäre nett gewesen.
Frohe Ostern
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