Hallo!
Mich wuerde interessieren wie das Gesetz zustande gekommen ist , das besagt, dass man die Zahl der ermordeten Juden im 2. WK (6 Millionen) nicht in Frage stellen darf.
Weiss da jemand was?
Danke schonmal!
Bethje :o)
Hallo!
Mich wuerde interessieren wie das Gesetz zustande gekommen ist , das besagt, dass man die Zahl der ermordeten Juden im 2. WK (6 Millionen) nicht in Frage stellen darf.
Weiss da jemand was?
Danke schonmal!
Bethje :o)
Mich wuerde interessieren wie das Gesetz zustande gekommen
ist , das besagt, dass man die Zahl der ermordeten Juden im
2. WK (6 Millionen) nicht in Frage stellen darf.
Hallo,
nach einer 1994 stattgefundenen Novelle des Strafgesetzbuches herrscht Rechtssicherheit. Danach ist mit der Holocaust-Leugnung der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Mehr zum Thema, insbesondere zur Vorgeschichte der gesetzlichen Regelung, findet sich z. B. hier: http://nibis.ni.schule.de/haus/dez4/gegenrechts/tobe…
Nur am Rande: Dabei geht es nirgends um eine konkrete Zahl Getöteter. Eine exakte Zahl wird sich wohl nie feststellen lassen. Jeder Einzelfall war ein staatlich sanktioniertes Verbrechen und mit jedem Einzelfall war das tragische Schicksal eines Menschen verbunden. Es geht vielmehr um den nicht zu leugnenden Sachverhalt, daß Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft, Rasse oder aufgrund ihrer Abstammung staatlichen Repressalien, Verfolgung, Internierung und Willkür ausgeliefert waren. Am grundsätzlichen Sachverhalt ändert sich nichts, ob es nun 2, 5, 6 Millionen oder wie viele Betroffene auch immer gab.
Gruß
Wolfgang
Auschwitzlüge - § 130 III StGB etc
Es handelt sich bei der öffentlichen Leugnung der Tötung von ca. 6 Million Menschen mosaischen Glaubens um die sogenannte Ausschwitzlüge.
Wer diese Ansicht öffentlich äußere und damit sowohl die Existenz von Gaskammern in Auschwitz als auch die gezielte Massenvernichtung von Juden im Dritten Reich bestreitet, begeht nach der Rechtsprechung der Strafgerichte Straftaten der Beleidigung (§§ 185, 194 Abs. 1 Satz 2 StGB), der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB).
Durch die Einfügung von § 130 Abs. 3 StGB wurde die Verbreitung der „Auschwitzlüge“ als Volksverhetzung unter Strafe gestellt. Nach der Rechtsprechung des BGH unterfiel das bloße Leugnen der Gaskammermorde nicht dem Tatbestand der Volksverhetzung, jedoch wurde Beleidigung gem. § 185 StGB bejaht. Nur die „qualifizierte Auschwitzlüge“ - der Täter leugnete die systematische Tötung von Juden und stellte diese zusätzlich in Anlehnung an nationalsozialistisches Gedankengut als minderwertig und allgemein verabscheuungswürdig dar - sollte den Tatbestand des § 130 StGB erfüllen. Diese Auffassung hat der BGH erst am 15.3.1994 in seinem Urteil gegen den NPD-Vorsitzenden Deckert bestätigt. Nach neuerer Rechtslage fällt auch die „einfache Auschwitzlüge“ - also das schlichte Leugnen - unter den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 III StGB n. F.). Die Neuregelung dürfte die Rechtsanwendung vereinfachen, namentlich die juristisch und moralisch kaum durchführbare Abgrenzung zwischen der „einfachen“ und der „qualifizierten Ausschwitzlüge“ entbehrlich machen.
§ 130
…
…
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus
begangene Handlung der in § 220 a Abs. 1 bezeichneten Art in einerഊWeise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich
oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
§ 220a Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder
durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu
zerstören,
M.
Danke euch beiden!
Hallo Wolfgang und Mike
Danke fuer den Link (habe ihn noch nicht gelesen aber in meine Favorites gestellt…)
Wenn ich es also richtig verstanden habe ist es nicht strafbar zu sagen, dass „nur“ 4 Mio Juden ermordet wurden. Dann lag ich da also falsch. Oder faellt es unter Beleidigung?
Danke nochmal (an euch beide) und werde mir den Link morgen ansehen (muss jetzt fuer meine morgige Pruefung weiterlernen…)
Gruesse,
Bethje