ich habe kürzlich in einem theologischen Buch von dem „Gesetz der ersten Erwähnung“ gelesen, das angeblich allen Bibelstudenten vertraut ist. Es besagt, daß eine biblische Wahrheit ihre grundsätzliche Bedeutung, die sie bei ihrer ersten Erwähunng hat, bis zum Ende beibehalten wird. Ihr Sinn kann sich entwickeln und erweitern, aber ihre Ausgangsbedeutung wird nie aufgehoben.
Nun meine Fragen an die Spezialisten: Gibt es von diesem „Gesetz“ auch Ausnahmen und lernt man dieses „Gesetz“ auch in Deutschland im Theologiestudium (der Autor des Buches stammt aus Frankreich)?
Beruht diese Erkenntnis auf Erfahrung oder läßt sich diese Regel anhand von Bibelstellen belegen?
Gilt auch bei Polizei und Gericht
Die Aussage, die ein Zeuge in seiner ersten Vernehmung macht, ist am wertvollsten.
Von der ersten Aussage zur Sache, die man als Beschuldigter macht, kommt man nicht mehr herunter. (Deshalb sollte man als Beschuldigter immer die Aussage verweigern.)
Die Angaben, die ein Partei im allerersten Schriftsatz macht, sind noch nicht auf den Prozeßverlauf zugeschnitten und kommen der Wahrheit am nächsten.
In der christlichen Bibeltradition kann dieses Gesetz nicht gelten, weil ihre Grundlage gerade eine (sinnverändernde) „relecture“ der Schriften des Ersten Testaments ist. Bekanntes Beispiel: Jesaja sagt dem König das Ende einer Belagerung Jerusalems voraus mit den Worten „die junge Frau wird einen Sohn gebären“, also es wird noch 9 Monate dauern. In der christlichen Tradition wird das zu einer Vorhersage der Geburt Jesu durch die Jungfrau Maria.
Aber auch im Judentum selbst ändert sich die Bedeutung einzelner Gebote fortwährend durch ihre Interpretation, daraus entsteht die große Tradition des Talmud.
Dein Satz scheint mir am ehesten in gewisse mystische Strömungen des Judentums zu gehören, die wieder nur in diesem Wandel entsehen konnten.
HTH
Benjamin
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