Gesetz für detaillierte Rechnung

Hallo,

es besteht ein Anspruch auf einer detaillierten Rechnung, sie muss prüfbar sein. Solange ist man nicht in Verzug. Ich habe geschrieben, wie mir geraten wurde. Eine detaillierte Rechnung habe ich bis heute nicht erhalten. In der Zwischenzeit hatte ich eine Teilzahlung geleistet. Schließlich wurde Arbeit gemacht, nur nicht in der geforderten Höhe. Die Firma hat die noch strittige Summe bisher nicht angemahnt. Ich denke, die Sache ist erledigt.
Fazit: Kämpfen lohnt sich.
Gruß Zwillingsjungfrau

Hab auch ne Frage dazu
Ich habe einen sehr ähnlichen Fall was bedeutet hier " solange nicht in Verzug " (letzter Beitrag)

Bedeutet das etwa rechtlich:

Solange ich keine anständige Rechnung habe brauch ich sie auch nicht zu begleichen ???

Danke

Lieber Thomas,
kkaufmännisch richtig ist es, zu schreiben, dass die Rechnung dem Inhalt und der Höhe nach nicht anerkannt wird. Das muss schriftlich erfolgen. Setze eine Frist (14 Tage) zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Weise außerdem darauf hin, dass du dich nicht im Verzug befindest, so lange die Rechnung strittig ist. Falls die Firma bereits gemahnt hat, bestehe darauf, dass das Mahnverfahren gestoppt wird. Alle daraus entstehenden Kosten gehen
zu Laste der Firma.
Ich habe dir nur ausnahmsweise geantwortet. mir geht es gesundheitlich nicht sehr gut.
Ich drück dir die Daumen, dass du Erfolg hast.

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Hallo,

vielen Dank für ihre Antwort.

Wünsche ihnen gute Bessserung!

Gruss

Thomas