Von einem Gartenbaubetrieb habe ich eine Rechnung erhalten, in der Stunden, erledigte Arbeit und Material pauschal aufgeführt werden. Es besteht der Verdacht des Betrugs durch die Mitarbeiter. Nach telefonischer Rücksprache wurde dies vom Geschäfsführer eingesehen und eine Kürzung um ca. 500 Euro mündlich bestätigt. Anschließend kommt eine Mail, wonach nun nur noch um 290 Euro gekürzt wird.
Die Rechnung hatte ich 4 Tage nach Erhalt beanstandet, dem sachlichen und rechnerischen Aufbau der Rechnung widersprochen. Habe darauf hingewiesen, dass die Rechnung so nicht prüffähig ist. Darauf hat die Gartenbaufirma nicht reagiert. Kann ich eine detaillierte Rechnung verlangen, wenn erkennbar ist, dass hier eine Betrugsabsicht vorliegt?
Kann ich die Gartenbaufirma darauf hinweisen, dass
in diesem Fall der Tatbestand des § 163 StGB erfüllt ist, der nicht nur Ihre Mitarbeiter sondern auch Sie trifft, weil Sie trotz besseren Wissens in rechtswidriger Bereicherungsabsicht uns einen materiellen Schaden zufügen wollen?
Ich kann nachweisen, dass die angegebenen Stunden nicht stimmen, dass 8 Sack Zement verbraucht sein sollen, mindestens 3 Sack zuviel, dass Kosten für die Entsorgung von Gartenabfällen nicht entstanden sein, der Grünzeug wurde in unsere grüne Tonne geworfen, dass der angegebene Schnitt von Obstbäumen nicht erfolgte, sie hatten keine Säge dabei. Sie sind um 16 Uhr bei uns weggefahren, waren aber erst um 18 Uhr wieder im Betrieb (15 MinutenFahrtzeit), Trotz Anforderung wurde uns ein Arbeitszettel nicht vorgelegt. Meine Behauptungen sind also beweisbar.
Ich danke euch im voraus für Euren Rat.
Zwillingsjungfrau
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