Gesetz für detaillierte Rechnung

Von einem Gartenbaubetrieb habe ich eine Rechnung erhalten, in der Stunden, erledigte Arbeit und Material pauschal aufgeführt werden. Es besteht der Verdacht des Betrugs durch die Mitarbeiter. Nach telefonischer Rücksprache wurde dies vom Geschäfsführer eingesehen und eine Kürzung um ca. 500 Euro mündlich bestätigt. Anschließend kommt eine Mail, wonach nun nur noch um 290 Euro gekürzt wird.

Die Rechnung hatte ich 4 Tage nach Erhalt beanstandet, dem sachlichen und rechnerischen Aufbau der Rechnung widersprochen. Habe darauf hingewiesen, dass die Rechnung so nicht prüffähig ist. Darauf hat die Gartenbaufirma nicht reagiert. Kann ich eine detaillierte Rechnung verlangen, wenn erkennbar ist, dass hier eine Betrugsabsicht vorliegt?

Kann ich die Gartenbaufirma darauf hinweisen, dass
in diesem Fall der Tatbestand des § 163 StGB erfüllt ist, der nicht nur Ihre Mitarbeiter sondern auch Sie trifft, weil Sie trotz besseren Wissens in rechtswidriger Bereicherungsabsicht uns einen materiellen Schaden zufügen wollen?

Ich kann nachweisen, dass die angegebenen Stunden nicht stimmen, dass 8 Sack Zement verbraucht sein sollen, mindestens 3 Sack zuviel, dass Kosten für die Entsorgung von Gartenabfällen nicht entstanden sein, der Grünzeug wurde in unsere grüne Tonne geworfen, dass der angegebene Schnitt von Obstbäumen nicht erfolgte, sie hatten keine Säge dabei. Sie sind um 16 Uhr bei uns weggefahren, waren aber erst um 18 Uhr wieder im Betrieb (15 MinutenFahrtzeit), Trotz Anforderung wurde uns ein Arbeitszettel nicht vorgelegt. Meine Behauptungen sind also beweisbar.
Ich danke euch im voraus für Euren Rat.
Zwillingsjungfrau

Ich würde mal sagen das du bestens ausgestattet bist um dagegen vorzugehen. Aber dennoch zählt in erster Linie der gemachte Vertrag und das was Vereinbart wurde. Also ist die erste Frage des Tages… was steht im Vertrag? Wenn es nichts schriftliches gibt, gibt es zumindest etwas mündliches, Zeugen?

Lieber Robert,
die Firma wurde uns genannt durch einen Gartenbauarchitekten. 2010 gaben wir „zum Ausbprobieren“ einen mündlichen Auftrag, uns einen Wein zu umzupflanzen und dafür ein neues Rankgitter zu setzen. Die Mitarbeiter der Firma arbeiteten schnell, haben sehr gute Arbeit geleistet, wir bekamen einen Arbeitszettel, der in allen Angaben stimmte, wir waren zufrieden.

In diesem Jahr gaben wir der Firma deshalb ohne schriftliche Vereinbarung telefonisch den Auftrag, uns zu unserem alten Rhododendronbusch, der vor einigen Jahren durch einen gefällten Baum halbiert wurde, einen zweiten dazuzusetzen. Außerdem baten wir darum, die Rasenkanten zur zu den Rosenbeeten mit einem Abschlussstein zu versehen. Das Gras wuchs immer wieder in die Rosenbeete. Außerdem bat ich darum, mir einmal einen richtigen Rosenschnitt zu zeigen. Ich bin relativ klein und wenn ich ins Haus gehe, möchte ich, dass die verschiedenfarbenen duftenden Rosen quasi in Augenhöhe ihren Duft verströmen. Ich möchte die Seitentriebe wachsen lassen und zwischen den einzelnen Pflanzen, jeweils von Pflanzstock zu Pflanzstock die Seitentriebe der Rosen wie bei Spalierobst so miteinander verwachsen lassen, dass im Laufe der Zeit eine Rosenhecke entsteht. Alle Besucher die zu uns kommen, bewundern die Pracht und den Duft. Der Rosenschnittabfall wurde in die grüne Tonne geworfen.

Wie ich schon sagte, wollten die zwei Mitarbeiter mir keinen Arbeitszettel geben. Sie waren mürrisch und ihre Arbeit war saumäßig. Als Zeit wurde in der Rechnung angegeben,sie hätten zusammen 19 Stunden bei uns gearbeitet.

Nachdem wir die Rechnung über fast 1.400 Euro schriftlich beanstandet hatten, kam ein weiterer Mitarbeiter der Firma, der als neue Arbeit weitere 16 Steine Rasenkante setzte, die restlichen 3 1/2 Stunden aber die Fehler des ersten Teams korrigierte. Die Rechnung belief sich insgesamt auf 23 Stunden, Es war einiges an Material getrennt aufgeführt, der Rhodoendron, der Zement, die Entsorgung von Gartenabfällen, die Steine aber beispielsweise nicht. als Materialkosten wurden pauschal 250 Euro berechnet.
Den Rest hab ich bereits beschrieben. Mit einem Mal ist der Geschäftsführer nicht mehr verhandlungsbereit. Er macht Nachlass, wideruft den am nächsten Tag. Ich bezahle,was geleistet wurde, aber keinen Pfennig mehr und über den Tisch mag ich mich auch nicht ziehen lassen. Ich bin zwar alt aber noch lange nicht schusselig.

Was sagst du, hat man einen gesetzlichen Anspruch auf eine detaillierte Rechnung?
Zum Anwalt zu gehen, wird teuer, Mein Sohn ist ungerechterweise in die Versicherungsliste uniwagnis gesetzt worden, doch das ist eine andere Geschichte.
Liebe Grüße
Ingrid

So wie du es beschreibst, machst du es…

Hallo Zwillingsfrau,
in solchen Fällen handhabe ich das immer so:
Ich schreibe an den Lieferanten einen kleinen Zweizeiler, der ungefähr so lautet:
Sehr geehrter …
wegen einer offensichtlich fehlerhaften Rechnungsstellung erhalten Sie Ihre Rechnung mit der Nummer 0815 vom (Datum) zu meiner Entlastung zurück. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.
MfG
Name

Der Gärtner ist dann im Zugzwang, weil er dein Geld will.

Lieber Ole,
ich fürchte, die Sache hat einen Haken. Ich bin mir fast sicher,dann rennt er zu seinem Anwalt und dann wird es für uns finanziell eng. Mein Sohn ist Eigentümer des Hauses, ich mache die Verwaltung. 2003 hatte mein Sohn seine Rechtssschutzversicherung auf Vermieterrechtschutz erweitert. 2005 hatten wir Ärger mit zwei Mietparteien, ein Alkoholiker mit Zerstörungswahn und einen Mietnomaden. Wir reichten 4 Schadensfälle ein, es wurden zwar nur für zwei Zahlungen geleistet, doch auch die angemeldeten Schäden, auch wenn sie für die Versicherung kein Geld kosten, wurden zuammengezählzt, Meinem Sohn wurde die Rechtsschutzversicherung komplett gekündigt und er wurde als unerwünschtes Risiko in die Liste Uniwagnis aufgenommen. Ob man da je wieder gelöscht wird, steht in den Sternen.

Soweit unsere private Vorgeschichte. Ich möchte mit meinem Brief der Gartenbaufirma Angst machen mit der Drohung einer Strafanzeige. Wenn der Geschäftsführer dann damit zum Anwalt rennt, wird der ihm hoffentlich sagen, dass er nur geringe Erfolgsaussichten hat. Meine Formulierungen müssen sich im Rahmen der Legalität bewegen. Deshalb meine Frage an Euch.Ich bin gerührt über die vielen Ansichten, die mich bestärken. Ich denke, „Bange machen“ ist erlaubt Oder ???

Liebe Grüße euch allen
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo Zwillingsfrau.

Ihre Fragen moechte ich wie folgt beantworten. Ich weise vorsorglich jedoch darauf hin, dass es sich um keine Form der - verbindlichen - Rechtsberatung handelt.

Kann ich eine detaillierte Rechnung verlangen, wenn
erkennbar ist, dass hier eine Betrugsabsicht vorliegt?

Sie koennen jederzeit verlangen, dass Ihnen die Zusammensetzung des zu zahlenden Betrages dargelegt wird, sofern die Berechnung durch die vorliegende Rechnung nicht hinreichend erkennbar wird. Das ist nicht positiv gesetzlich geregelt. Diesen Anspruch koennen Sie einerseits aus dem Vertragsverhaeltnis selbst herleiten, andererseits aus Paragraph 242 BGB / Treu und Glauben.

Kann ich die Gartenbaufirma darauf hinweisen, dass
in diesem Fall der Tatbestand des § 163 StGB erfuellt ist, der
nicht nur Ihre Mitarbeiter sondern auch Sie trifft, weil Sie
trotz besseren Wissens in rechtswidriger Bereicherungsabsicht
uns einen materiellen Schaden zufuegen wollen?

Sie koennen Ihren Vertragspartner durchaus auch jederzeit darauf aufmerksam machen, dass Sie in seinem Verhalten einen Betrug/sversuch gem. Paragraph 263 StGB erblicken. Er wird Ihnen die Rechnung allerdings moeglicherweise auch ohne diesen ‚‚Hinweis‘‘ erlaeutern. Rechtlich zu beanstanden ist ein solcher Hinweis jedoch nicht unmittelbar. Problematisch ist sowas rechtlich i.d.R. nur dann, wenn Sie wahrheitswidrig ggü Behoerden solche Verdachte aeussern, vgl. Paragraphen 145d, 164 StGB.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe.

Mit freundlichen Gruessen

Nachtrag:

Zu dem Hinweis auf den Betrugstatbestand des 263 StGB ist ferner folgendes zu beachten:

Hierin kann, wenn man das rechtliche Handwerkzeug vollstaendig ausfaehrt, auch eine sog. Ueble Nachrede gem. 186 StGB zu sehen sein. In diesem Falle waeren Sie, als der Urheber der Aussage, jedoch positiv beweispflichtig hinsichtlich der Wahrheit Ihres Verdachts. Aufgrund Ihrer dahingehenden Aeusserungen zu Ihren Beweisen, stuenden Ihre Moeglichkeiten zur Entlastung jedoch - theoretisch - gut.

Mit freundlichen Gruessen
Ralf

Lieber Robert,
lieber Pieter,
lieber Ole,
lieber Ralf,

ich danke euch für eure Hinweise, die ich alle sehr gut einsetzen kann. Mein Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen ohne dabei über den Tisch gezogen zu werden. In meinem Brief, nicht mehr Mail, werde ich darlegen, dass ich grundsätzlich zur Zahlung breit bin, doch nur aufgrund einer ordnungsgemäßen detaillierten Abrechnung. Den Betrugsvorwurf auch gegen den Geschäftsführer lasse ich so stehen, denn mit der angebotenen Kürzung um 500 Euro hatte er die fehlerhaften Angaben seiner Mitarbeiter bereits eingesehen. Wenn er dann in einer weiteren Mail die „Gutschrift“ wieder reduziert, fordert er, obwohl er es besser weiß, erneut Bezahlung für Leistungen, die nicht erbracht sind.Damit muss auch er sich den Vorwurf der rechtswidrigen Bereicherung gefallen lassen. Vielleicht hat er künftig Respekt vor kleinen alten Damen :wink:.

Mit Euren Ratschlägen habt ihr mir den Rücken gestärkt, gezeigt, worauf ich achten muss und was mir als Kunde zusteht.

Wenn der Fall abgeschlossen ist, werde ich mich melden, wie es ausgegangen ist. Ich finde, wer weiß was ist ein tolles Forum, weil hier Mitglieder anderen Mitgliedern helfen, Klarheit in die eigenen Gedanken zu bekommen. Ich wünsch euch einen schönen Sonntag.
LG
Ingrid

Hallo Ingrid,
deine Vorgrschichte hat doch aber eigentlich nichts mit deinem jetzigen Fall zu tun. Deshalb lasse ich das mal außen vor.

Um Ausblick auf Erfolg zu haben, mußt du dich natürlich auf legalem Pfad bewegen. Aber einem Angst zu machen, ohne, dass etwas dahintersteckt, bringt dir garnichts.
Mein Vorschlag ist absolut legitim und gebräuchlich. Wenn du es ganz schick machern willst, kannst du deinen Brief noch etwas ausschmücken und die Gründe der Zurücksendendung seiner RG aufzeigen: Berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der RG aus den dann aufgezeigten Punkten (was du schon in deiner ersten Frage geschrieben hast).
Damit bewegst du dich gegenüber deinem Gärtner absolut richtig. Dafür brauchst du auch keinerlei Rechtsbeistand. Wenn der Gärtner dann doch zum Anwalt gehen sollte, bekommt er von diesem den Hinweis, dass er erst einmal auf deiner Rücksendung der RG mit aufgezeigter Begründung reagieren muss. Damit ist auch das Zahlungsziel ausgestzt, heißt, du kannst keine Mahnung bekommen.
===> Mach es so, wie ich schon geschrieben habe und du wirst sehen, dass dein Gärtner in Zugzwang gerät und auch reagieren muss. Bleib locker & lass es auf dich zukommen.

Hallo Ole,

es stimmt, meine Vorgeschichte hat hier nichts zu suchen. Ich wollte auch nur erklären, warum wir nicht zum Anwalt gehen können. Du schreibst, man bekommt immer nur das, was man selbst zulässt. Mein Leben hat mir in meinen 74 Jahren gezeigt, dass man manchmal auch Situationen erlebt, gegen die alles Wehren erfolglos ist.
Auch ich hab ein Motto, Es ist nicht wichtig, wie oft man hinfällt, wichtig ist nur, dass man danach wieder aufsteht.

Ich danke dir für deinen Rat und die Anteilnahme. Hab mich kürzlich auch beim Wer-weiß-was-Team bedankt für die Arbeit und Pflege dieses Forums, das ich großartig finde. Gebe selbst Ratschläge in Sachen Mietrecht und weiß, wie gut es tut, wenn man durch den Rat der
anderen Mitglieder seine Gedanken ordnen kann und einen Weg findet.

Mit besten Grüßen aus dem regnerischen Hamburg
Ingrid

Hallo,
selbstverständlich haben Sie Anspruch auf eine korrekte Rechnung mit allen einzelnen Angaben übersichtlich aufgelistet.
Fordern Sie eine solche Rechnung noch einmal schriftlich an mit dem Hinweis:
Wenn die Rechnung korrekt und mit den Tatsachen übereinstimme werde ich sofort zahlen. Sollte diese Rechnung immer noch nicht gelieferte Teile und nicht geleistete Arbeitsstunden enthalten, werde ich die Rechnung wieder nicht anerkennen und das Gericht einschalten. Eine Strafanzeige wegen Täuschung und Betruges behalte ich mir vor.
Sie können den letzten Satz auch erst einmal weglassen. Aber auf jeden Fall den schriftlichen Weg wählen nicht nicht telefonieren! „Wer schreibt, der bleibt“ und hat Beweise in der Hand.

MfG
PB

Guten Morgen,

du scheinst ja schon ganz gut im Thema zu sein, wenn ich mir deine Ausführungen so betrachte.

In der Tat liegt die Beweislast beim Rechnungsschreiber, also bei der Gartenfirma. Wenn die besagten Arbeiten und Materialien nicht korrekt abgerechnet wurden, und keine Beweise erbracht werden können (von der Baufirma), zudem von dir nachgewiesen werden kann, dass der Sachverhalt völlig anders sich darstellt, dann brauchst du dir eigentlich keine Sorgen machen - du bist auf der sicheren Seite.

Theeoretisch brauchst du dich auch nicht weiter um diese Sache zu kümmern und abwarten was passiert. Wie ich es einschätze (als Leihe, mit lediglich berufl. Erfahrung in diesen Angelegenheiten) solltest du selbst im Falle eines Rechtsstreits dabei als Gewinner heraus gehen. Du kannst eigentlich nur dabei gewinnen.

Zahlen würde ich derzeitig gar nichts. Du hast die Rechnung angefochten, es sind keine Beweise für die Korrektheit der Abrechnung erbracht worden (wie schon eingangs gesagt); daher hast du das Recht auf Verweigerung einer Bezahlung.

Viel Erfolg und alles Gute

TT

Hallo TT,
auch dir danke ich für deine Stellungnahme. Ich werde mich so verhalten, wir ihr alle mir geraten habt. Schwierigkeiten hatte ich mit zwei Dingen. Zeit meines Lebens gehörte ich zu den pünktlichen Zahlern, Schulden oder offene Forderungen sind mir ein Greuel. Hinzu kommt, dass die Eintragung in die Versicherungdatei Uniwagnis eine neue Rechtschutzversicherung ausschließt. Ist dir bekannt, dass darin inzwischen 9,5 Millionen Menschen erfasst sind. Es sind nicht nur Schadensfälle, auch du kannst dort theorisch erfasst sein, ohne es zu wissen.
Diese Ungerechtigkeit ärgert mich noch heute, ist für diesen Fall aber nur insoweit wichtig, dass ich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden will, dabei können wir schnell viel Geld los werden. Du weißt ja,Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Deshalb soll der Brief so aufgesetzt werden, dass sein Anwalt ihm hoffentlich sagt, er habe so keine Chance. In diesem Zusammenhang drohe ich auch mit einer Strafanzeige wegen versuchten Betrugs, was ich auch umsetze, wenn er stur bleibt. Um dies abzuwenden, wird er sicherlich seine Rechnung korrigieren und detailliert aufschlüsseln. Allein die Pauschale von 250 Euro Material ist entschieden zu hoch, weil der Rhododendron, Gartenabfall entsorgen, und Zement bereits extra berechnet wurden. In diesen 250 Euro verstecken sich 160 Kantensteine, 20 Pfähle und Hohlband zum Anbinden der Rosen, evtl. noch 3 qm Rollrasen, der aber aufgrund unserer Reklamation von der Gartenbaufirma zu tragen ist. Ich werde allerdings zusichern, dass ich nach Eingang einer detaillierten Rechnung, die ich auf Richtigkeit überprüfe, die Kosten, die tatsächlich entstanden sind, bezahlen werde.

Ich danke dir sehr, dass du mir geantwortet hast.

LG
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo Zwillingsfrau,
grundsätzlich muß eine Rechnung prüffähig und nachvollziehbar sein. Sollange eine Rechnung diese Kriterien nicht erfüllt ist sie auch nicht fällig.
Erkären Sie dem Rechnungssteller gegenüber, dass die Rechnung weder nachvollziehbar noch prüffähig ist. Erklären Sie auch dem Rechnungssteller, dass seine Forderung erst fällig wird, wenn die Rechnung von Ihnen geprüft und festgestellt ist. Ihre Erklärungen müssen schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Sie können auch bemerken, dass Sie einen Rechtsstreit nicht füchten.
MfG
AS

Von einem Gartenbaubetrieb habe ich eine Rechnung erhalten, in
der Stunden, erledigte Arbeit und Material pauschal aufgeführt
werden. Es besteht der Verdacht des Betrugs durch die
Mitarbeiter. Nach telefonischer Rücksprache wurde dies vom
Geschäfsführer eingesehen und eine Kürzung um ca. 500 Euro
mündlich bestätigt. Anschließend kommt eine Mail, wonach nun
nur noch um 290 Euro gekürzt wird.

Die Rechnung hatte ich 4 Tage nach Erhalt beanstandet, dem
sachlichen und rechnerischen Aufbau der Rechnung
widersprochen. Habe darauf hingewiesen, dass die Rechnung so
nicht prüffähig ist. Darauf hat die Gartenbaufirma nicht
reagiert. Kann ich eine detaillierte Rechnung verlangen, wenn
erkennbar ist, dass hier eine Betrugsabsicht vorliegt?

Hallo zwillingsfrau,

ich würde unbedingt auf einer detailierten Rechnung bestehen, andernfalls mit Klage drohen. Ich würde allerdings vorerst noch keine Betrugsabsichten unterstellen, denn handelt es sich eventuell nur um ein Versehen, dann könnte der Schuss nach hinten losgehen. Verlangen Sie unbedingt eine Rechnung, die Sie in jeder Position nachvollziehen und mit Ihren erfassten Unterlagen vergleichen können. Dann legen Sie der Firma konkret Ihre Fakten vor und können nun eine entsprechende richtige Rechnungslegung verlangen oder mit Klage wegen versuchten Betruges drohen. Nicht zu früh die Trümpfe Ihrerseits ausspielen, dann hat die Gegenseite Zeit sich entsrechend zu präparieren.

Wenn kein Pauschalpreis abgemacht wurde, kannst du eine detailierte Aufstellung der Rechnung verlangen.

Argumentation nach § 242 BGB

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Hallo, solange Sie allein (Privatperson) versuchen sich dagegen zu wehren, laufen Sie in Gefahr, nicht ernst genommen zu werden. Ist leider so.
Nach § 91 Abs. 1 Handwerksordnung muss eine Handwerkskammer -sie ist gesetzlich dazu verpflichtet- Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Handwerksbetrieben bearbeiten/schlichten. Teilweise sind es auch Schiedsstellen. Ich würde mich bei der Handwerkskammer informieren, ansonsten rate ich Ihnen, einen Anwalt für Vertragsrecht einzubinden.

Hallo,

Auf alle Fälle hast Du das Recht, auf eine detaillierte Rechnung zu bestehen, es sei denn, es wurde im Vorwege ein Pauschalpreis vereinbart (was nicht der ist).
Als Privatperson ist das auch elementar wichtig, weil die Arbeitskosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können.
Unstrittig ist, dass eine Leistung erfolgte. Ich würde die Rechnung jetzt entsprechend kürzen und überweisen. Damit zeigst Du zumindest, dass Du zahlungswillig bist. Dann kann Dir kein Strick daraus gedreht werden, dass Du in Veruzg bist. Über den Differentbetrag kann man sich dann anschließend streiten.

Gruß,

twilight666

Hallo,
kenne ich mich leider nicht mit aus.
Alles Gute, VG