Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Hallo Wissende,

angenommen jemand hat vor einiger Zeit über einen Versicherungsvermittler Verträge bei einem Unternehmen geschlossen (oder eben nicht).

Da die damalige Beratung falsch war (leider nicht nachweisbar, da dummerweise auf Dokumentation verzichtet), hat dieser jemand das Versicherungsunternehmen angeschrieben, um die Anträge zu widerrufen (Versicherungsscheine nie angekommen).
Im Kündigungsschreiben wurde auch gleichzeitig ein Verbot des Anrufes durch das Unternehmen und/oder den Vermittler ausgesprochen.

Nun ruft der Vermittler doch an.

Da dieser jemand von dem Vermittler sehr enttäuscht ist, fragt er sich, ob er aufgrund der Novellierung des Gesetzes weitere Schritte einlegen kann. Und: Was hätten diese zur Folge?

Vielen Dank
DerFragende

Hallo,

nun bin ich kein Jurist, aber da es sich nicht um einen unbekannten Neukontakt handelt, sondern der zuständige Berater die näheren Umstände des Vorgangs klären möchte, glaube ich nicht, dass das juristische Folgen hat.

„Freunde“ macht man sich mit so einem Vorgehen natürlich nicht.

Aber wie gesagt, das ist eher als Erfahrungswert und persönliche Einschätzung zu sehen.

Gruß Stephan Heddinga

Ein paar Fragen hab ich dazu :

Wieso handelt es sich um eine Falschberatung? Woran wird das festgemacht?

Ist ein Schaden für den Versicherungsnehmer entstanden?

Hat der Versicherungsnehmer die Anträge noch?

Sind Beiträge gebucht worden, wenn ja warum worden diese nicht zurückgebucht?

Grüße
killvaas

Wenn weder das Unternehmen noch der Vermittler noch das Unternehmen Kontakt zum Versicherungsnehmer aufnehmen dürfen, wie soll man da zu einer Lösung kommen…

Jedes solide Unternehmen ist nicht an solchen Aktionen interessiert und ist an einer lösung interessiert.

Gruß killvaas

Hallo killvaas,

Wieso handelt es sich um eine Falschberatung? Woran wird das festgemacht?

-> U. a. falsche Einstufung des versicherten Berufes in der BU

Ist ein Schaden für den Versicherungsnehmer entstanden?

-> Zum Glück noch nicht.

Hat der Versicherungsnehmer die Anträge noch?

-> Ja.

Sind Beiträge gebucht worden, wenn ja warum worden diese nicht zurückgebucht?

-> Sie wurden gebucht und teilweise vom VN zurückgebucht.

Grüße
DerFragende

Hallo,

Wenn weder das Unternehmen noch der Vermittler noch das
Unternehmen Kontakt zum Versicherungsnehmer aufnehmen dürfen,
wie soll man da zu einer Lösung kommen…

wenn ich es richtig gelesen habe, war lediglich die Rede davon, dass der Versicherungsnehmer nicht wünscht, angerufen zu werden.
Und wenn er speziell vom Vermittler - zu recht oder unrecht - enttäuscht ist, kann man diesen Wunsch durchaus nachvollziehen.

Jedes solide Unternehmen ist nicht an solchen Aktionen
interessiert und ist an einer lösung interessiert.

Leider ist aber beileibe nicht jedes Unternehmen (und schon gar nicht jeder Vermittler) in dieser Branche „solide“ (im Sinne von seriös)… :wink:

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Vielen Dank!
o.w.T.