Hallo Wissende,
angenommen jemand hat vor einiger Zeit über einen Versicherungsvermittler Verträge bei einem Unternehmen geschlossen (oder eben nicht).
Da die damalige Beratung falsch war (leider nicht nachweisbar, da dummerweise auf Dokumentation verzichtet), hat dieser jemand das Versicherungsunternehmen angeschrieben, um die Anträge zu widerrufen (Versicherungsscheine nie angekommen).
Im Kündigungsschreiben wurde auch gleichzeitig ein Verbot des Anrufes durch das Unternehmen und/oder den Vermittler ausgesprochen.
Nun ruft der Vermittler doch an.
Da dieser jemand von dem Vermittler sehr enttäuscht ist, fragt er sich, ob er aufgrund der Novellierung des Gesetzes weitere Schritte einlegen kann. Und: Was hätten diese zur Folge?
Vielen Dank
DerFragende