Gesetz geknickt, weil

An alle Interessenten.
…die RA.-Gebühren zu gering wären?? Nach Schilderung des Sachverhalts übernehm ein RA. diese Angelegenheit. Der Schuldner hatte ein Gerät von mir für 77,00€ gekauft und trotz mehrfacher Aufforderungen bis heute nicht bezahlt.3 Schreiben gingen dann auch raus. 3 kamen von meinem Gegner zurück, in einer Tonart, die mehr als zu wünschen übrig ließ(Leicht asozialer Einschlag)! Es fanden auch Telefonate statt, von denen ich erst hinterher erfahren habe. Ich sprach den RA auf die Möglichkeit an, das Geld durch Mahnbescheid einzuholen. Meinte dieser doch tatsächlich, ich solle die Sahe,abschreiben" Ich wollte wissen wieso und warum, die Antwortdes RAs: Ich brauche Ihnen darüber keine Rechenschaft abzulegen???. Außerdem wäre ihm der Aufwand zu viel.(3Briefe schreiben)??? Was ist das für eine Auffassung?

Für die Anwort einer/s Fachfrau/Fachmann wäre ich sehr dankbar.
MfG
Hexe

Nach Schilderung des Sachverhalts übernehm ein RA. diese
Angelegenheit. Der Schuldner hatte ein Gerät von mir für
77,00€ gekauft und trotz

77 EUR Streitwert = 25 EUR Mindestgebühren nach BRAGO. Daß der RA da nicht mehr tut, als Textbausteine zu versenden, sollte einigermaßen einsichtig sein.

Für einen Mahnbescheid kannst Du auch www.mahnung-online.de einschalten. Die erwirken Mahnbescheide und betreiben im Bedardsfall das streitige Verfahren auch bei Kleckerbeträgen.

Richtig ! Ich würde auch nicht auf kleine Summen verzichten ! Die Welt ist ein Dorf und es spricht sich auch herum, ab welcher Summe bei welchem Lieferanten es erst Ernst wird, mahnung-online.de macht ihr Zeug gut.

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Ra´s verdienen an solchem Klekkerkram nichts, belasten die Termine
und bergen Risiken Frist versäumt u.ä.

Mahnantrag selber ausfüllen beim Amtsgericht.
Rechtspfleger fragen der muss helfen.

Schöne Weihnachten.

Johannes

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