Tach’chen.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage dazu, wieviele Nachkommastellen im Zahlungsverkehr verwendet werden dürfen/müssen?
Könnte man beispielsweise in einem Online-Shop Preise mit 4 oder 6 NAchkommastellen verwenden (ähnlich wie es an der Tanke die kleine 9 als dritte Nachkommastelle gibt)?
Oder könnte beispielsweise eine Bank in die andere Richtung auch komplett ohne Nachkommastellen rechnen und sagen, alle Beträge werden auf ganze Euro auf/abgerundet? Z.B. im Falle anfallender Kredit- Guthabenszinsen?
Gibt es ggf. eine Unterscheidung zwischen „privat“ und „gewerblich“ in der Rechtslage?
Vielen Dank
TTR