Gesetz: Kommastellen im Zahlungsverkehr?

Tach’chen.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage dazu, wieviele Nachkommastellen im Zahlungsverkehr verwendet werden dürfen/müssen?

Könnte man beispielsweise in einem Online-Shop Preise mit 4 oder 6 NAchkommastellen verwenden (ähnlich wie es an der Tanke die kleine 9 als dritte Nachkommastelle gibt)?

Oder könnte beispielsweise eine Bank in die andere Richtung auch komplett ohne Nachkommastellen rechnen und sagen, alle Beträge werden auf ganze Euro auf/abgerundet? Z.B. im Falle anfallender Kredit- Guthabenszinsen?

Gibt es ggf. eine Unterscheidung zwischen „privat“ und „gewerblich“ in der Rechtslage?

Vielen Dank
TTR

Hallo,
in Finnland gibt es ein Gesetz, nach dem an der Kasse auf 5 (oder 10) Cent zu runden ist, sonst kenne ich nichts in die Richtung, außer, daß Vertragsfreiheit besteht.
Vor 10 Jahren hätte ich noch geschrieben, daß man sich auf italienische Lira und Centesimi als Währung einigen kann, wodurch man (auf DM bezogen) automatisch mehr Nachkommastellen gehabt hätte. Auch heute gibt es noch Währungen, mit denen das in die Richtung geht.

Cu Rene