Gesetz. Rente wird teil-gepfändet ?

Hallo,

mal ein bsp.

Jemand dbezieht 1000 Eur rente, plötzlich taucht das Arbeitsamt auf und will die hälfte der Rente einbehalten da einem unterstellt wird einen x Betrag irgendwann mal zuviel erhalten zu haben.

Was ist hier schwerwiegender, die Pfändungsfreigrenze von 935 Eur oder überweigt hier § 51 Abs. 2 SGB I.

Danke im voraus.

Da es sich um eine Verrechnung handelt, ist nur § 52 SGB I zu berücksichtigen. Es ist keine Pfändung von laufenden Geldleistungen nach der Zivilprozeßordnung, bei der dann die Pfändungsfreigrenzen zu beachten wären.

Die „Pfänungsfreigrenzen“ werden nach dieser Vorschrift soweit berücksichtigt, dass die Verrechnung nach dieser Vorschrift nur möglich wird, soweit der Betroffene durch die Verrechnung nicht hilfebedürftig wird.

Hier stellt sich die Frage, wie alt die Forderung des Arbeitsamtes ist, sie könnte auch verjährt sein.
Dann könnte gar nicht gepfändet werden.
Gruß Tom