Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage an die Experten.
Ist ein Gesetz welches gegen das Grund Gesetz verstößt nichtig bzw. nicht anwendbar?
Z.B. ein (neues) Gesetz beinhaltet 2.2 GG ( Unverletzlichkeit und Freiheit der Person ) sowie Art. 13 GG ( Unverletzlichkeit der Wohnung ), dies müsste ja dann zitiert werden(Zitiergebot) das es ja das GG einschränkt, wenn dies aber nicht zitiert wurde ist das ja dann ein verstoß gegen das GG und somit hätte das erlassene Gesetz keine anwendbarkeit mehr.
Liege ich da richtig? Bin für jede Hilfe sehr dankbar!
MfG
N.Hoffmann
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen, sorry.
MfG
Hallo,
das Grundgesetz regelt, wie der Name schon sagt, das
grundlegende Zusammenleben in unserem Staat.
Da man jedoch nicht a l l e Regularien in dieses Gesetz gepackt werden konnten, wurden Spezialgesetze
geschaffen wie z.B. StPO ( Strafprozeßordnung ) oder
StGB ( Strafgesetzbuch ), Mietgesetz, Straßenverkehrs-
gesetz usw… Beim Haftrecht ( Haftbefehl wegen Flucht-
oder Verdunkelungs- sowie Wiederholungsgefahr ) wird
das Grundrecht auf Freiheit des Bürgers ganz empfindlich durch Spezialgesetzte eingeschränkt. Es
„verstößt“ gg. das Grundrecht auf Freiheit, wird jedoch durch ein Spezialgesetz legetimisiert. Was da
jetzt im Einzelnen erwähnt oder nicht erwähnt wird,
ist uninteressant so lange das zuständige Gesetz
in Kraft ist. Ein einzelner Bürger wird kaum in der
Lage sein, wegen fehlender Wortwendungen Gesetze
anzufechten. Die wäre nur beim Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe möglich.
Hoffentlich habe ich dir helfen können,
Gruß, Burghard
Hallo,
das hat mir sehr weitergeholfen, Danke!
Mir geht es im einzelnen um das Umsatzsteuer gesetz.
http://www.onlinezeitung24.de/article/1899
Hochachtungsvoll
N.Hoffmann
Leider betr.die Frage nicht mein Gebiet, weshalb ich nicht helefen kann…
Hallo Nicolas,
Art. 2 Abs. 2 GG letzter Satz regelt, das es doch möglich ist, nämlich auf Grund eines Gesetzes. Damit ist praktisch Tür und Tor für alles offen.
Sonst könnte kein Mörder inhaftiert werden.
MfG wittenberg4
Hallo,
vielen dank für ihre Antwort.
Meine Frage bezieht sich auf diesen artikel.
MfG
Hoffmann
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ganz so einfach ist es nicht. Es gibt noch Hilfsmittel wie die „praktische Konkordanz“ und die verfassungskonforme Auslegung, so dass nicht jedes Gesetz sofort verfassungwidrig ist, bloss weil es nicht zitiert.
Grüße!