Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren

Hallo Forum,
wie kann §9 Absatz 1 dieses Gesetzes gedeutet werden?

http://www.gesetze-im-internet.de/feingehg/BJNR00120…

Ist es richtig, dass demnach keiner z.B. einen Gegenstand mit den Worten „Ring Gold“ im Netz anbieten darf, vom dem er nicht 100% WEISS, dass es sich um echtes Gold handelt? Auch wenn er darauf hinweist, dass er sich nicht sicher ist, ob es sich um echtes Gold handelt, müsste schon allein das Anbieten eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Danke Euch

Hallo!

Nein, damit hat diese Vorschrift gar nichts zu tun. Sie richtet sich nicht an Privatpersonen und passt für den geschilderten Fall überhaupt nicht.

Aber wenn man schreibt " Ring Gold", dann ist doch nicht die Farbe gemeint (dann müsste man es klein schreiben oder besser (für Dummies) als „goldfarben“ bezeichnen.

Oder gleich „Modeschmuck, goldfarben“ schreiben.

Und wenn man schon einen unbekannten Ring hat, der keine Stempelung trägt, dann kann man den doch an jeder Straßenecke bei einem Goldankäufer testen lassen.

MfG
duck313

Hallo,

bei dem Gesetz geht es nur um die Angabe des Feingehalts. Also um den Stempel mit der Lötigkeit/des Anteils des Goldes/Silbers. Es gibt Dinge, die z.B. mit anderem Metall gefüllt sind, die keinen Stempel tragen dürfen. Auf denen darf kein solcher Stempel angebracht werden. Ansonsten muss ein Stempel angebracht werden, und der muss natürlich auch den richtigen Gehalt ausweisen. Wer gegen eine dieser Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Natürlich darfst Du auch nicht wider besseres Wissen von einem Ring im Verkauf behaupten, er sei aus Gold (egal ob gestempelt oder nicht), wenn das nicht den Tatsachen entspricht. Das ist aber hier nicht geregelt, sondern wäre ein klassischer Betrugsfall.

Gruß vom Wiz

@danke all

@wiz

So ganz habe ich es noch nicht verstanden, mal ein Beispiel:
A kauft einen Ring von B. Der Ring ist gestempelt 585 14k.
Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass es kein 585er Gold ist.
Hat B gegen obiges Gesetz verstossen, da er, obwohl er sich nicht 100%ig sicher war, dass der Ring echt ist, diesen verkauft hat? Schützt B auch nicht, dass er erwähnt, sich bzgl. der Echtheit nicht sicher zu sein?

Hi, wer hat denn festgestellt, dass es kein 585er Gold ist?
Wäre schon seltsam, denn dazu bedarf es eines Punziereisens um Stempelung/Punzierung anzubringen/einzuschlagen.
MfG ramses90

Hallo!

Was wäre daran seltsam ?
Die Punziereisen kann man völlig legal erwerben, sind nicht einmal sehr teuer.
http://www.ebay.de/itm/Punze-Goldstempel-Ringstempel…

Es ist ja schließlich keine amtliche/staatliche und besonders vertrauenswürdige Stelle, die die Goldstempel in Schmuck einschlägt. Das macht jeder Hersteller oder Goldschmied selbst.
Jeder Betrüger kann es so machen und dem Unbedarften als echt unterjubeln.

Und die Echtheit kann jeder Goldankäufer schnell mit dem Abrieb-/Säuretest in Stufen feststellen. Oder mit einem Analysegerät, was alle Metalle in Prozenten ausweist.

MfG
duck313

Hallo,
ich stell’ die Frage nochmal von der anderen Seite… :wink:

Darf man goldfarbene Metallgegenstände mit Stempelung (z.B. 333, 585,750,14k oder 18k) zum Verkauf (b.Z. bei ebay) anbieten, wenn man sich nicht 100% sicher ist, dass die Gegenstände wirklich den gestempelten Goldanteil enthalten?
Schützt ein „ich bin mir nicht sicher ob echt oder unecht“… den Verkäufer?
Oder muss man sich vor dem Anbieten von gestempelter Ware vergewissern, dass diese auch wirklich den aufgestempelten Goldanteil enthält?

Hallo,

das ist gerade eben keine nach dem Feingehaltsgesetz zu beantwortende Frage. Vielmehr stellt sich hier die zivilrechtliche Frage einer arglistigen Täuschung und strafrechtlich die Frage eines Betruges. Und da muss man einfach mal „tief in sich schauen“, wie groß und wie berechtigt die Zweifel an der Punzierung sind.

Wenn hier das Bauchgefühl anspringt, dann sollte man vorsichtig sein. Entweder mal lässt den Goldgehalt bestimmen, und kann dann sicher sein, was man (egal was die Punze aussagt) verkauft. Oder man äußert seine Bedenken im Angebot und überlässt es dem Käufer , darauf angemessen preislich zu reagieren.

Gruß vom Wiz, der sich wirklich fragt, warum man in so einem Fall nicht einfach zum nächsten Goldschmied geht, um Gewissheit zu erlangen, wenn man nicht mindestens Eventualvorsatz hat, hier jemand anderen über den Tisch zu ziehen?

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