Gesetz verabschiedet

Guten Morgen liebe Sprachexperten.Mich würde mal interessieren warum man über ein neues Gesetz , dass in Kraft treten soll sagt "DAs Gesetz …wurde verabschiedet."Was sagt man dann über ein Gesetz ,das nicht mehr gültig ist ?Bitte klärt mich auf .

Danke und Grüße Anna

Servus,

ein Gesetz wird aufgehoben (extrem selten); eine einzelne Regelung fällt weg (häufiger).

Schöne Grüße

MM

Liebe Anna,

das ist so wie mit den Briefen: die gibt man auch auf.

In des Wortes wahrster Bedeutung.

Gruß - Rolf

Hi,

ein Gesetz wird aufgehoben (extrem selten); eine einzelne
Regelung fällt weg (häufiger).

Oder auch: ein Gesetz wird außer Kraft gesetzt.

Viele Grüße
WoDi

Moin, Anna,

im BGB findet sich u.a. die schöne Zeile

§§ 1731, 1732. (aufgehoben)

Gruß Ralf

Hallo Martin ,hallo Alle ,die mir geantwortet haben.Vielen Dank erstmal.Leider habe ich immer noch nicht verstanden warum ein neues Gesetz „verabschiedet“ wird.Das Wort „verabschieden“ heißst für mich so viel wie nicht mehr vorhanden , nicht mehr gültig, einfach weg …Für mich klingt es in diesem Zusammenhang widersprüchlich , nicht nachvollziehbar,irreführend… Ich hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben.
Ich danke vielmals
LG Anna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus Anna,

(das ist aber unfair - gefragt hattest Du was anderes!)

Bevor es das Licht der Welt erblickt, hat ein Gesetz eine lange Schwangerschaft auf den Tischen von Staatssekretären, Fachreferenten, Ausschüssen, zuletzt im Parlament und ggf. in der Ländervertretung hinter sich. Wenn es aus dieser heimeligen Innenwelt über die letzte Hürde, den Schreibtisch des Bundespräsidenten, in die rauhe Wirklichkeit hinaus darf, wird es durch das Parlament verabschiedet: Ein neues Leben beginnt, es tritt hinaus ins Freie.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank Martin . Es tut mir leid ,wenn ich beim ersten mal meine Fragen nicht ganz deutlich formuliert habe.Es hatte, wie ich sehe, zur Folge , dass nur diese Fragen beantworten wurden hinter denen auch ein Fragezeichen stand .Die Erste Frage ist im Text ohne Fragezeichen versteckt, Ich werde mich bemühen es in Zukunft besser zu machen .Vielen Dank nochmal , jetzt sind alle meine Fragen beantwortet.

Einen schönen Tag zusammen
Anna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

gemeint ist die Gesetzgebung
Hi.

Ich vermute mal, dass es daher kommt, dass eigentlich nicht das Gesetz an sich gemeint ist, sondern der Prozess dazu im Parlament (Gesetzgebung).

Das Parlament debattiert eine Gesetzesvorlage, und wenn es mehrheitlich angenommen wird, ist der Gesetzgebungsprozess beendet.
Das Gesetz ‚wandert‘ also aus der Parlamentsdebatte in die Wirksamkeit.
Somit ist das Gesetz aus dem Parlament ‚verabschiedet‘, weil es dort nicht mehr zur Debatte steht.

Ist nur so eine Vermutung…

☼ Markuss ☼

Liebe Anna,

der Grimm sagt zu dem Wort „Abschied“ im Sinne des Rechts nichts; also muß ich das Brockhaus Konversationslexikon von 1895 zitieren:

Abschied, im öffentlichen Recht der formelle Abschluss bestimmter Rechtsverhältnisse.

Auch die Urkunden, durch welche gewisse Geschäfte des öffentlichen Rechts zum Abschluß gebracht wurden, nannte man A., so Landtags-, Reichstags-, Reichsdeputations-, Visitationsabschiede u. dgl.
Nach früherem Recht war der Landtagsabschied nach Form und Natur ein Vertrag der Regierungen mit den Ständen über alle Gegenstände der gepflogenen Verhandlungen (daher noch der Ausdruck „Verabschiedung eines Gesetzes“), heute ist er ein einseitiger Akt des Monarchen.

Jetzt dürften Deine Fragen wirklich und endgültig beantwortet sein.

Gruß - Rolf

Ist nur so eine Vermutung…

☼ Markuss ☼

Servus Markuss,
dieses ist eine gute Vermutung, weil uneingeschränkt zutreffend.

Kai