Gesetz zum Autokauf

Hallo,
ich habe mich sehr gefreut, ein Kombi-Diesel zu meiner Preisvorstellung zu bekommen. Der Ford Escort Bj.96 hat am Kauftag 29.April2002 114500km Laufleistung.Jetzt habe ich festgestellt, dass er ungemein stark nebelt. In der Werkstatt haben sie gesagt, genaues ist erst beim Öffnen des Motors festzustellen. der Händler(500km entfernt)will das Auto selbst reparieren.Ich muss also auf meine Kosten hinfahren, in der Gefahr,dass ich unterwegs liegenbleibe.Außerdem hat er gesagt, wenn es Verschleißteile sind, dann muss er als Verkäufer die Reperaturkosten nicht zahlen. Ich selbst bin bis jetzt ca.4500 km gefahren.
Meine Frage also, was soll ich machen? Wer hat hier Recht und welche Teile Zählen hier in diesem Fall als Verschleißteile.Im Kaufvertrag steht in den allg.Bedingungen, dass Sachmängel an den Verkäufer zu richten sind u. ein Gewärhleistung von einem Jahr gilt.
???
Besten Dank für Eure Hilfe
Nico

Hallo Nico,
also ein Gesetz zum Autokauf gibt es nicht, da gelten die Regeln des BGB.
Wenn du den Wagen über einen Händler in diesem Jahr gekauf hast, so gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, die per Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden kann.

Wenn der Schaden innerhalb des ersten halben Jahres auftritt, so wird gesetzlich vermutet, dass er schon bei Kauf bestand. Der Händler muss dir nachweisen, dass das nicht der Fall ist.

IMHO zählt eine Zylinderkopfdichtung nicht zu den Teilen, die so schnell kaputt gehen dürfen - aber da gilt leider die Einzelfallentscheidung.

Gruß
HaWeThie