Gesetz zur Deutschen Nationalbibliothek

Ich machs kurz: Was haltet ihr davon.

http://www.haz.de/politik/290854.html

Und damit man weiß das es kein Hooax is:

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a22/berichte/Nat…
http://dip.bundestag.de/btd/16/003/1600322.pdf

Viel Spaß Mig

Hallo Mig,
gleiches Brett und noch nicht ganz im Archiv verschwunden:http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Grüße
Ulf

Hallo Mig,
gleiches Brett und noch nicht ganz im Archiv
verschwunden:http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

sorry grmml … Deutschen Nationalbibliothek hat nichts bei der suche gebracht … da dacht eich es wär noch nicht da gewesen

sorry grmml … Deutschen Nationalbibliothek hat nichts bei
der suche gebracht … da dacht eich es wär noch nicht da
gewesen

Hallo Mig,
ein Hinweis ist kein Tadel. Du brauchst dich also nicht zu entschuldigen.
Ging zwar um Google-Links, trifft aber sinngemäß auch zu: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Grüße
Ulf

Hi!

Und hier gibt es das entsprechende Gesetz in voller Schönheit:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1338.pdf#s…

Entscheidend sind wohl § 2, der die Aufgaben der Nationalbibliothek definiert („Die Bibliothek hat die Aufgabe, 1. a) die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke […] im Original zu sammeln, […] auf Dauer zu sichern und der Allgemeinheit nutzbar zu machen […]“)

sowie § 3, der den Begriff „Medienwerke“ definiert ("[…] (3) Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen […]")

Und? Hat schon jemand bei der Nationalbibliothek angefragt zwecks Ablieferung seiner Web-Seiten? :smile:)

Grüße
Heinrich

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