Hallo, ich finde leider nirgends im internet irgendwelche Gesetze über Doppelhaushälften.
Bei einer Doppelhaushälfte bedarf es bei einer Veränderung ja immer die Zustimmung der anderen Parteie.
Was aber wenn Partei 1 ihre Hälfte nur frisch von aussen renoviert und wieder in der gleichen Farbe streicht.
Braucht Partei 1 dann extra eine Zustimmung von Partei 2???
Es handelt sich ja nicht um eine Veränderung oder eine Baumaßnahme, oder?
Hallo,
Gesetze über Doppelhaushälften.
Gibt es nicht.
Bei einer Doppelhaushälfte bedarf es bei einer Veränderung ja
immer die Zustimmung der anderen Parteie.
Nein. Nur wenn die Standsicherheit des anderen betroffen ist bzw. zusammengehörende Teile.
Was aber wenn Partei 1 ihre Hälfte nur frisch von aussen
renoviert und wieder in der gleichen Farbe streicht.
Braucht Partei 1 dann extra eine Zustimmung von Partei 2???
Nein.
Es handelt sich ja nicht um eine Veränderung oder eine
Baumaßnahme, oder?
Renovierung.
Christian
Danke für die schnelle Antwort. Aber gibt es das ganze auch irgendwo schriftlich zum nachlesen? Partei 2 will nämlich gegen die Renovierung gerichtlich vorgehen.
Danke für die schnelle Antwort. Aber gibt es das ganze auch
irgendwo schriftlich zum nachlesen? Partei 2 will nämlich
gegen die Renovierung gerichtlich vorgehen.
Warum denn ?
Also das öffentliche Baurecht lässt da einiges zu!
Christian
Hi,
Hallo, ich finde leider nirgends im internet irgendwelche
Gesetze über Doppelhaushälften.
Bei einer Doppelhaushälfte bedarf es bei einer Veränderung ja
immer die Zustimmung der anderen Parteie.
So weit ich weiß trifft das nur zu, wenn die Doppelhaushälften im Wohneigentum stehen, die beiden Parteien also eine Miniatur-Eigentümergemeinschaft bilden.
Gruß
Stefan
Hallo,
Bei einer Doppelhaushälfte bedarf es bei einer Veränderung ja
immer die Zustimmung der anderen Parteie.Nein. Nur wenn die Standsicherheit des anderen betroffen ist
bzw. zusammengehörende Teile.
Seltsam dann, dieses Urteil. Das auf den Inhalt der Teilungserklärung abstellt.
Gruß
Markoliner
http://anwaltauskunft.de/rat-und-tat/mietrecht-tipps…
„…Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Besteht eine Wohnungseigentumsanlage aus Reihen- oder Doppelhäusern, bedürfen kleinere bauliche Veränderungen nicht der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Voraussetzung ist, dass in der „Teilungserklärung“ geregelt ist, dass die Häuser so zu behandeln sind, als sei das Grundstück tatsächlich geteilt. In solchen Fällen ist der Austausch der Haustür ohne Zustimmung des oder der Anderen möglich, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Beschluss am 30. Juni 2008 (AZ: 20 W 222/06)…“
WEG - ja oder nein
Hallo,
man muss differenzieren nach der technischen Natur und nach der Rechtsnatur.
Bei dem Vorhandensein zweier Doppelhaushälften bedarf es keiner Zustimmung, es sei denn man hat die beiden Haushälften nach dem WEG errichtet. Hier hilft dann tatsächlich ein Blick in die Teilungserklärung.
Christian