Gesetze für Bildschirme im Auto

Hallo,
kurz und knapp interessiere ich mich dafür welche Strafe jemand bekommt wenn er dabei erwischt wird, wie er während der Fahrt eine DVD auf einem eingebauten Bildschirm sieht. Die Frage bezieht sich auf den Fahrer. Konnte leider im I-net nicht viel darüber finden.
Danke im vorraus

hi,
da wirst du auf diesen fall bezogen nicht viel finden.
genaugenommen ist nur das telefonieren verboten noch genauer gesagt, man darf das handy nicht anfassen so lange das kfz in betrieb ist.
alles andere ist erlaubt , rauchen, trinken, …
festgelegt ist nur, der fahrzeugführer hat alles zu unterlassen, was ihn ablenken könnte.
also mal in eigenverantwortlichkeit prüfen, ob man beim autofahren fernsehen kann.
ich würds jedenfalls nicht tun, um mich bei einem unfall nicht mithaftbar zu machen.
hauptmann

Hallo,
eine Quelle kann ich auch nicht nennen, aber soweit ich weiß bekommt man für Monitore, die dafür vorgesehen sind im Blickfeld des Fahrers angebracht zu werden nur eine (A)BE, wenn diese (laienhaft gesagt) während der Fahrt nur Informationen anzeigen können, die zur Fahrt dienen (die entsprechenden Funktionen also automatisch ausgehen, wenn der Motor läuft).
Ob das z.B. im Rahmen der HU auch geprüft wird, weiß ich nicht, sicher aber, wenn das Fahrzeug nach einem Unfall untersucht wird.

Cu Rene

Nachfrage zum Handy
Servus Hauptmann !

genaugenommen ist nur das telefonieren verboten noch genauer
gesagt, man darf das handy nicht anfassen so lange das kfz in
betrieb ist.

Ist das wirklich wörtlich zu verstehen: „einmal anfassen“?
Wenn ich eine zugelassene, korrekt installierte Freisprechanlage im Auto habe, allerdings ohne Sprachsteuerung, muss ich doch, wenn ich z.B. angerufen werde, einen Knopf zum Abheben drücken. Zieht das schon eine Strafe nach sich?
Dass auch das einmalige Knöpfchendrücken mich ablenken kann, ich dadurch einen Unfall verursachen kann und mir durch die Ablenkung des Knopfdrückens eine (Teil-) Schuld nachgewiesen werden kann, ist soweit einsichtig.

Grüße aus Wien
Helmut

einen Knopf zum Abheben drücken. Zieht das schon eine Strafe
nach sich?

Hi,

hier sei das Einfingerprinzip genannt.

Es muss ein Finger zur Bedienung ausreichen, dann ist es legal, zumindest in Deutschland.

Q-Gruß

Ist das wirklich wörtlich zu verstehen: „einmal anfassen“?
Wenn ich eine zugelassene, korrekt installierte
Freisprechanlage im Auto habe, allerdings ohne
Sprachsteuerung, muss ich doch, wenn ich z.B. angerufen werde,
einen Knopf zum Abheben drücken. Zieht das schon eine Strafe
nach sich?
Dass auch das einmalige Knöpfchendrücken mich ablenken kann,
ich dadurch einen Unfall verursachen kann und mir durch die
Ablenkung des Knopfdrückens eine (Teil-) Schuld nachgewiesen
werden kann, ist soweit einsichtig.

Es ist verboten das Handy in die Hand zu nehmen ! ! !
Wenn es in einer Halterung steckt (aktiv oder passiv) kannst du sogar SMS schreiben.

Grüße aus Wien

So zumindest in Deutschland - wa sich Landsmänner hinter dem Berg ausgedacht haben kann ich nicht sagen