Hallo Karl-Heinz,
leider kann ich Dir nicht im Detail sagen, wie es in Östereich aussieht.
Die Sachlage in Deutschland ist folgende:
Wenn ein Scheinwerferlicht ausfällt, muss diese unvertüglich in Ordnung gebracht werden. Das bedeutet, dass nach dem Bemerken des Defektes (bei Dunkelheit also sofort) die Reparatur an der nächsten Tankstelle oder ähnlichem zu erfolgen hat. Die Begrenzungsleuchte an diesem Scheinwerfer muss aber unbedingt brennen, da sonst jede Weiterfahrt untersagt ist und unter Umständen auch die Betriebserlaubnis erloschen ist. Weiterhin gibt es bei einem Unfall auch die Möglichkeit, dass die Versicherung einen zur Mithaftung heranzieht.
Ich persönlich würde auf jedem Fall Widerspruch einlegen, wenn nur das Scheinwerferlicht defekt war und dieses erst kürzlich passiert ist. Bitte dabei bedenken, dass das Fahrzeug (somit auch das Licht) vor jedem Fahrtantritt optisch zu überprüfen ist.
Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd