Gesetze ? in östereich

Guten Tag,

An für sich heißt es ja das die polizei dein freund und helfer ist!
aber vor kurzem ist meinem sohn bei seinem auto während der fahrt die birne des rechten forderlichtes kuputt geworten aber statt darauf aufmehrksam zu machen wurde gleich abkassiert ! und sowas ähnliches hörte ich bei einer tankstelle jetzt frage ich mich stimmt das mit dem polizei dein freund und helfer noch ?

mfg

Guten Tag,

An für sich heißt es ja das die polizei dein freund und
helfer ist!

Das gilt auch bei uns in Bayern.

Grundsätzlich stellt das Fahren mit einseitig ausgefallenem Frontlicht eine Gefährdung und damit eine Strafe auslösende Handlung dar.
Nach Rücksprache mit unserer Polizeiinspektion wurde dies bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass dieser Mangel schon länger besteht.
Wenn der Fahrer überzeugen kann, dass das Frontlicht während der jetzigen Fahrt erloschen ist, wird er
-bußgeldfrei- mit einer Mängelanzeige verwarnt.
Diese beinhaltet, dass er umgehend den Mangel beseitigt und die erreichte Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs durch eine autorisierte Kfz-Werkstätte auf der zweiten Seite der Mängelanzeige bestätigen läßt und diese an die befasste Polizeiinspektion sofort abschickt.

Mit freundlichen Grüßen.

Hallo Karl-Heinz,
leider kann ich Dir nicht im Detail sagen, wie es in Östereich aussieht.
Die Sachlage in Deutschland ist folgende:
Wenn ein Scheinwerferlicht ausfällt, muss diese unvertüglich in Ordnung gebracht werden. Das bedeutet, dass nach dem Bemerken des Defektes (bei Dunkelheit also sofort) die Reparatur an der nächsten Tankstelle oder ähnlichem zu erfolgen hat. Die Begrenzungsleuchte an diesem Scheinwerfer muss aber unbedingt brennen, da sonst jede Weiterfahrt untersagt ist und unter Umständen auch die Betriebserlaubnis erloschen ist. Weiterhin gibt es bei einem Unfall auch die Möglichkeit, dass die Versicherung einen zur Mithaftung heranzieht.

Ich persönlich würde auf jedem Fall Widerspruch einlegen, wenn nur das Scheinwerferlicht defekt war und dieses erst kürzlich passiert ist. Bitte dabei bedenken, dass das Fahrzeug (somit auch das Licht) vor jedem Fahrtantritt optisch zu überprüfen ist.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd