Gesetze zitieren

Hallo,

welche Schreibform muss man beachten, wenn man ein Gesetz (mit Absatz, Satz usw.) zitiert oder darauf verweist?
Es gab da mal eine Regel (bezüglich Reihenfolge, Klammern, Satzzeichen, Abkürzungen), aber ich finde sie nicht mehr wieder…

Gruß
Tato

Hi Tato,

welche Schreibform muss man beachten, wenn man ein Gesetz (mit
Absatz, Satz usw.) zitiert oder darauf verweist?
Es gab da mal eine Regel (bezüglich Reihenfolge, Klammern,
Satzzeichen, Abkürzungen), aber ich finde sie nicht mehr
wieder…

Grundsätzlich wird bei der ersten Erwähnung im Text das Gesetz ausgeschrieben, die Abkürzung dahinter in Klammern, sodass später auf diese Abkürzung jederzeit zurückgegriffen werden kann. Dann gilt: Paragraf 12 Absatz 2 Satz 3 1. Absatz XYZ-Gesetz (xyz). Alles ohne Komma o. ä. In Fließtexten wird das Zeichen § am Satzanfang immer ausgeschrieben (leider hält sich kaum jemand daran).

Ich hoffe, ich konnte Dir erschöpfend *g* helfen,
LG
Jana

Hallo Tato,

welche Schreibform muss man beachten, wenn man ein Gesetz (mit
Absatz, Satz usw.) zitiert oder darauf verweist?
Es gab da mal eine Regel (bezüglich Reihenfolge, Klammern,
Satzzeichen, Abkürzungen), aber ich finde sie nicht mehr
wieder…

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Gesetze zu zitieren, z.B.:

§ 433 Abs. I S. 1 BGB
ist das Gleiche wie
§ 433 I 1 BGB
ist das gleiche wie
§ 433 Absatz I Satz 1 BGB

Man kann also Abkürzungen für die Begriffe „Absatz“ (Abs.), „Satz“
(S.) und „Nummer“ (Nr.) und „Buchstabe“ (lit.) verwenden, muss dies
aber nicht. Ganz ohne geht´s auch. Hauptsache, man verwendet die im
Gesetz vorgesehene Teilung.
Zudem kann man, falls sinnvoll, „Alt.“ (für Alternative), „Var.“ (für
Variante, d.h. mehr als zwei) sowie „HS.“ (für Halbsatz, z.B.: 2. HS)
oder „aE“ (für am Ende) zur Klarstellung benutzen.
Üblicherweise verwendet man als Satzzeichen lediglich Kommata, wobei
diese erst bei Zitaten eingesetzt werden, die mehr Informationen als
das o.g. Beispiel enthalten:

§ 308 Nr. 5, lit. b)

Üblicherweise verwenden Juristen nicht die DIN-Vorschriften zur
Nummerierung (1.1.2., 1.1.3.) sondern folgende Reihenfolge:
Lateinische Großbuchstaben: A, B,…
Römische Ziffern: I., II., III., IV. …
Arabische Ziffern: 1., 2., 3., …
kleine Buchstaben: a), b), …
kleine Doppelbuchstaben: aa), bb), …
Arabische Ziffern in Klammern: (1), (2), …
kleine Buchstaben in Klammern: (a), (b), …
kleine Doppelbuchstaben: (aa), (bb), …
falls nötig, griechische Buchstaben in Klammern. Wobei man sich an
dieser Stelle Fragen muss, ob es noch sinnvoll ist. Wenn´s keine
Doktorarbeit ist, meist nicht…

Das ergibt dann folgendes Bild:
A. Die erste Frage
I.
1.
a)
aa)
(1)
(aa)
(bb)
(2)
bb)
b)
2.
II.
usw.usf.

Beachte: es muss immer mindestens zwei Punkte geben, sonst ist es
unlogisch, es sei denn, die Prüfung endet dort.

Gruß - Jaschiii

Hallo,

das kommt ganz darauf an, für wen der Text ist. Unter Juristen wählt man die knappest mögliche Form, weil ja jeder weiß, was gemeint ist, und nimmt insbesondere bei der Bezeichnung von gängigen Gesetzen und Verordnungen die gängigen Abkürzungen ohne den Namen auszuschreiben (in wissenschaftlichen Arbeiten kommt die Abkürzung in das Abkürzungsverzeichnis). Also § 832 BGB, oder § 10 StVO. Nur bei weniger gängigen Dingen werden diese einmalig ausgeschrieben. Und ganz außergewöhnliche Dinge wie das neue Anhörungsrügengesetz werden vermutlich nie eine einheitliche Abkürzung bekommen, und werden dann immer ausgeschrieben.

Für Nichtjuristen schreibt man dann sicherheitshalber das Gesetz einmal aus, auch wenn es eine gängige Abkürzung gibt, und ergänzt die Zietirform um Abs. und Satz, etc.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die ausführliche Antwort! owt
owt

Hallo Wiz,

das kommt ganz darauf an, für wen der Text ist.

Es geht um eine Arbeitsrecht-Klausur eines angehenden Betriebswirtes.
Es stehen ohnehin nur zwei Bücher zur Verfügung. Daher gehe ich mal davon aus, dass Abkürzung verstanden werden und erlaubt sind.

Ich werde die schon angebotenen Schreibweisen weiterreichen - ich hole für jemanden diese Auskunft ein…

Danke an alle, die geantwortet haben.

Gruß
Tato