Hallo Tato,
welche Schreibform muss man beachten, wenn man ein Gesetz (mit
Absatz, Satz usw.) zitiert oder darauf verweist?
Es gab da mal eine Regel (bezüglich Reihenfolge, Klammern,
Satzzeichen, Abkürzungen), aber ich finde sie nicht mehr
wieder…
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Gesetze zu zitieren, z.B.:
§ 433 Abs. I S. 1 BGB
ist das Gleiche wie
§ 433 I 1 BGB
ist das gleiche wie
§ 433 Absatz I Satz 1 BGB
Man kann also Abkürzungen für die Begriffe „Absatz“ (Abs.), „Satz“
(S.) und „Nummer“ (Nr.) und „Buchstabe“ (lit.) verwenden, muss dies
aber nicht. Ganz ohne geht´s auch. Hauptsache, man verwendet die im
Gesetz vorgesehene Teilung.
Zudem kann man, falls sinnvoll, „Alt.“ (für Alternative), „Var.“ (für
Variante, d.h. mehr als zwei) sowie „HS.“ (für Halbsatz, z.B.: 2. HS)
oder „aE“ (für am Ende) zur Klarstellung benutzen.
Üblicherweise verwendet man als Satzzeichen lediglich Kommata, wobei
diese erst bei Zitaten eingesetzt werden, die mehr Informationen als
das o.g. Beispiel enthalten:
§ 308 Nr. 5, lit. b)
Üblicherweise verwenden Juristen nicht die DIN-Vorschriften zur
Nummerierung (1.1.2., 1.1.3.) sondern folgende Reihenfolge:
Lateinische Großbuchstaben: A, B,…
Römische Ziffern: I., II., III., IV. …
Arabische Ziffern: 1., 2., 3., …
kleine Buchstaben: a), b), …
kleine Doppelbuchstaben: aa), bb), …
Arabische Ziffern in Klammern: (1), (2), …
kleine Buchstaben in Klammern: (a), (b), …
kleine Doppelbuchstaben: (aa), (bb), …
falls nötig, griechische Buchstaben in Klammern. Wobei man sich an
dieser Stelle Fragen muss, ob es noch sinnvoll ist. Wenn´s keine
Doktorarbeit ist, meist nicht…
Das ergibt dann folgendes Bild:
A. Die erste Frage
I.
1.
a)
aa)
(1)
(aa)
(bb)
(2)
bb)
b)
2.
II.
usw.usf.
Beachte: es muss immer mindestens zwei Punkte geben, sonst ist es
unlogisch, es sei denn, die Prüfung endet dort.
Gruß - Jaschiii