Gesetze zur Ernährung von Kindern auf Ferienfahrt?

Gibt es Gesetze oder Verordnungen oder Richtlinien zur Ernährung von Kindern und Jugendlichen bei Ferienmaßnahmen, z.B. auf Fahrt in Ferienheime und Jugendlager? Ich fahre seit Jahren mit Freizeitgruppen in ein Heim, das jetzt das Essen auf zwei Mahlzeiten (morgens Buffet und Abends warm) plus Lunchpakete (Papp-Brötchen) für tagsüber umstellen will.

Mir sind keine Bekannt aber es ist Wichtig das die Kinder halt ein Gutes Frühstück bekommen und Jausen angeboten werden. (Zwischenmahlzeiten) da viele Kinder zu hause nicht Frühstücken aber in der Schule dann was Essen. Auch Obst solte im Angebot sein. Was abzuklären ist auf jeden Fall ob die Kinder Allergien gegen Lebensmittel haben und dann daruf zu av
chten dass sie die lebensmittel nicht bekommen und nicht nehmen können. Ich hoffe es hilft…
liebe Grüße
Marina Hatzi

es tut mir leid dass ich in dieser Thema nicht weiterhelfen kann

Gruss

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Hallo,
ich kann da leider nicht weiterhelfen. Mir sind keine entsprechenden Gesetze oder Verordnungen bekannt.
Viel Glück bei der weiteren Suche.

Gruß
Rainer

Hallo Hubertus2
Kommt darauf an, hast Du denn schon verbindlich für die nächste Reise gebucht? Mit Zusage der „ursprünglichen“ Verpflegung?
Anderenfalls wirst Du kaum eine Handhabe haben, denn Du kannst ja ein anderes Ziel auswählen.
Freundliche Grüße!