In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende festgelegt. Ich habe gehört, daß es hier eine Gesetzesänderung gibt, die besagt, daß ich auf einer kürzeren Frist bei anstehendem Jobwechsel bestehen kann. Kennt jemand diese Regelung und wie sieht die aus?
Danke im voraus und liebe Grüße
Sabine
Sabine.
In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3
Monaten zum Quartalsende festgelegt. Ich habe gehört, daß es
hier eine Gesetzesänderung gibt, die besagt, daß ich auf einer
kürzeren Frist bei anstehendem Jobwechsel bestehen kann.
– Was man so „hört“, ist meistens falsch. So auch hier.
Kennt jemand diese Regelung und wie sieht die aus?
– Die gibt es eben nicht. Wenn der AG zu keinem Aufhebungsvertrag bereit ist, um das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, wirst Du die Küfrist einhalten müssen.
Gruß,
LeoLo