Gesetzesgrundlage - Arbeitszeugnis

Hallo an Alle,

ich musste jetzt ein Arbeitszeugnis mit der Note drei schreiben.
Diese drei ist vollkommen berechtigt.
Meine Frage: Gibt es irgendwo einen Gesetzestext der wirklich beinhaltet das man einen Arbeitnehmer mit einschließlich Note drei bewerten darf?
Vielen Dank im voraus.

Hallo,

Meine Frage: Gibt es irgendwo einen Gesetzestext der wirklich
beinhaltet das man einen Arbeitnehmer mit einschließlich Note
drei bewerten darf?

nein, das steht so wörtlich nicht im Gesetz. Die Pflicht zur Zeugniserteilung ergibt sich aus http://dejure.org/gesetze/BGB/630.html.

Wie dieses konkret auszusehen hat, wurde über lange Zeit von der Rechtssprechung, insbesondere dem Bundesarbeitsgericht als höchster Instanz, ausgelegt: http://dejure.org/dienste/lex/BGB/630/1.html

Kurzum: Man darf mit Note 3 bewerten, wenn dies den Tatsachen entspricht. Hierüber können AG und AN frelich unterschiedlicher Ansicht sein.

Gruß

S.J.

Note drei
Hi!

Ergänzend zu Steves Antwort mag ich kurz auf die magische „3“ eingehen:

Es ist so, dass nach ständiger Rechtsprechung der AG eine bescheinigte Leistung schlechter als „3“ beweisen muss - ist der AN der Meinung, er war besser als „3“, ist dieser in der Beweispflicht.

Vielleicht deshalb dieser Mythos um die „3“ im Arbeitszeugnis.

VG
Guido

Besten Dank für die Hilfe.

Grüße
himbeer24

Hallo Guido,

also schlechter als 3 ist es nicht.
Besten dank für deine Hilfe.

Grüße
himbeer24