hallo M.
meiner Meinung nach ist dies ausgehend vom „Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall“ zu beantworten.
Erster Abschnitt. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
§ 1 Grundsatz der Entgeltfortzahlung
§ 3 Anzeige- und Nachweispflichten
Bitte dort nachlesen. Die Krankmeldung, von der dort gesprochen wird, ist nach wie vor ein Papierdokument, das vom behandelnden Arzt ausgestellt wird. Ich denke, dass Nähreres zu diesem Dokument im „Sozialgesetzbuch“ nachzulesen ist. Es gibt z. B. Meldepflichten des Arbeitsgebers an die jeweilige Krankenkasse. Ich hoffe, dass dies als Einstieg zur Recherche ausreichend ist.
Mit freundlichen Grüßen
K.-G. Krüger