Hallo Mein Vermieter hat mich heute angesprochen.
Es geht um den Garten. Wir haben ein Haus angemietet , im Mietvertrag steht das kein Garten zum Haus gehört.
( ein Garten ist vorhanden) Meine Kinder dürfen laut Vermieter dennoch im Garten spielen,er baut sogar eine Schaukel für die Kinder. Ein Sandkasten durfte mein Mann für unsere Kinder schon bauen etc. Im Garten stehen aber hohe Bäume.
Was die gefahr eine herrunterfallenden Ast natürlich hervorruft. Mein Vermieter fragte mich heute wie es denn aussähe wenn ein Ast runter fällt und ( gott bewahre) eins unserer Kinder trifft im schlimmsten Fall sogar tötlich.Wer dafür haftet ( Ganz davon abgesehen das es ein Kind nicht wiederholt wenn man weiss wer dafür haftet ) Es interessiert ihn nur und uns jetzt natürlich auch. Ich muss dazusagen das mein Vermieter sehr darauf bedacht ist das sich meine Kinder NICHT verletzen und auch geschützt sind.Aber wie der Teufel es will passiert dann doch etwas ( HOFFE NATÜRLICH NICHT) Meine überlegung war als erstes, Das mein Mann und ich dafür haften bzw die Verantwortung tragen, denn wir haben ja die Aufsichtspflicht.Mein Vermieter sieht das ein wenig anders, bzw haben wir alle garkeine Ahnung wie die gesetzeslage in diesem Fall ist. Oder ob es dafür überhaupt ein Gesetz gibt. Ist er dazu verpflichtet die Bäume immer wieder kontrolieren zu lassen auf Astschäden oder Krankheit? Trägt er überhaupt eine Schuld wenn was passiert obwohl im Mietvertrag klar drin steht das KEIN Garten zum Haus gehört?
Kann man das so halten wie : Betreten auf eigene gefahr? Muss das Beschildert sein ?? Ich hoffe wirklich sehr das mir jemand weiterhelfen kann.
Ganz lieben Gruss
5fachMama