Gesetzeslage auf Privatgrundstück -Garten

Hallo :smile: Mein Vermieter hat mich heute angesprochen.
Es geht um den Garten. Wir haben ein Haus angemietet , im Mietvertrag steht das kein Garten zum Haus gehört.
( ein Garten ist vorhanden) Meine Kinder dürfen laut Vermieter dennoch im Garten spielen,er baut sogar eine Schaukel für die Kinder. Ein Sandkasten durfte mein Mann für unsere Kinder schon bauen etc. Im Garten stehen aber hohe Bäume.
Was die gefahr eine herrunterfallenden Ast natürlich hervorruft. Mein Vermieter fragte mich heute wie es denn aussähe wenn ein Ast runter fällt und ( gott bewahre) eins unserer Kinder trifft im schlimmsten Fall sogar tötlich.Wer dafür haftet ( Ganz davon abgesehen das es ein Kind nicht wiederholt wenn man weiss wer dafür haftet ) Es interessiert ihn nur und uns jetzt natürlich auch. Ich muss dazusagen das mein Vermieter sehr darauf bedacht ist das sich meine Kinder NICHT verletzen und auch geschützt sind.Aber wie der Teufel es will passiert dann doch etwas ( HOFFE NATÜRLICH NICHT) Meine überlegung war als erstes, Das mein Mann und ich dafür haften bzw die Verantwortung tragen, denn wir haben ja die Aufsichtspflicht.Mein Vermieter sieht das ein wenig anders, bzw haben wir alle garkeine Ahnung wie die gesetzeslage in diesem Fall ist. Oder ob es dafür überhaupt ein Gesetz gibt. Ist er dazu verpflichtet die Bäume immer wieder kontrolieren zu lassen auf Astschäden oder Krankheit? Trägt er überhaupt eine Schuld wenn was passiert obwohl im Mietvertrag klar drin steht das KEIN Garten zum Haus gehört?
Kann man das so halten wie : Betreten auf eigene gefahr? Muss das Beschildert sein ?? Ich hoffe wirklich sehr das mir jemand weiterhelfen kann.

Ganz lieben Gruss
5fachMama

Grundsätzlich kann mann sagen wenn dem vermieter das Gartengrundstück gehört und das direckt an das Haus angrenzt muss der vermitter dafür sorgen das der garten für die Algemeinheit betretbar is das heist nach den bäumen schauen zu lassen dürre und absterbende Äste zu entfernen ist das nicht der fall sollte er das geläande einzäunen dann gild es als privatgrund und der Vermiter kann dann auch sagen ihr dürft nicht drauf ohne einzäunen is es soo wenn kinder unter den bäumen spielen und die verletzt werden geht das auf seine haftpflicht versicherung wenn die versicherung das grundstück nicht einbeschliest dann haftet er mit seinem privatvermögen Bäume kann mann Fällen aber nur zwischen oktober und februar wenn keiner das holz braucht dann kann et der Auftragnehmer mitnehmen

Pss: Bevor die versicherungsvrage nicht geklärt ist würde ich sagen last die kinder nichtmehr im garten spielen

MFG Daniel Fronmaier Gartenbau 0178 6144652

Guten Morgen 5fachMama,

eine wirklich rechtssichere Auskunft gibt es beim örtlichen Mieterverein oder Rechtsanwalt. Wenn im Mietvertrag keine Gartennutzung steht und die Kinder zu Schaden kommen, ist das eine besondere Situation für die Haftpflichtversicherung des Vermieters. Hier ist Vorsicht geboten, da sollten Sie sich auf jeden Fall schlau machen und ausserdem die Gartennutzung neu verhandeln und schriftlich festhalten.
Als Gartenbesitzer weiß ich, daß ich für Alles verantwortlich bin, das auf meinem Grundstück wächst. Ich hatte letzten Herbst einen Baumpfleger gebucht, der das Totholz ausschnitt, damit es nicht unkontrolliert herunterfällt.
Also bitte unbedingt Expertenrat einholen.
Alles Gute
Maria

Dankeschön für die Antwort :smile:

Der Garten wurde eingezäunt. man kann weder auf die Strasse rennen oder auf der anderen Seite aufs Feld rennen.
Gestern haben wir gemeinsam mit unserem Vermieter das Stück Wiese wo die ganzen Bäume stehen auch nochmal eingezäunt , das soll auch zur sicherheit der Kinder dienen und natürlich zur sicherheit unser gemüsebeet :wink:
Gibt es denn eine spezielle Versicherung für den Vermieter und auch für uns? Denn weder unser Vermieter noch wir möchten den Kindern eigentlich verbieten die Spielwiese zu betreten da sie vor paar Tagen auch noch vom Vermieter ein Zelt bekommen haben was sie sich dort aufstellen durften. Es ist verzwickt.Mein Mann und ich haben jetzt ein mulmiges gefühl was das Stück spielwiese angeht. Und ich denke unser Vermieter auch… an wen müsste sich mein Vermieter wenden um genau in erfahrung zu bringen wie der werdegang nun ist ? zwecks versicherung oder auch rechtslage

Ganz lieben Gruss
5fachMama

wenden sie sich einfach mahl an den örtlichen obst und gartenbau verein oder an die untere naturschutzbehörde die solten innen weiterhelfen

Guten Morgen Maria :smile:

Vielen lieben Dank für die Antwort.

ich wollte bzw sprach gestern bei meinem Vermieter an
das ich Ihm ein schriftstück aufsetze das wir auf eigene verantwortung unsere Kinder dort spielen lassen. Nur sagte er das es damit nicht so einfach ist.
da es ja sein Grundstück ist und er dennoch dafür haftet. Abgesehen davon das wir alle inkl. vermieter hoffen das niemals etwas passieren wird, steht die Frage dennoch im Raum.Ich kann ihn verstehen das er sich absichern möchte und wir uns natürlich auch.
Ist so ein Baumpfleger teuer ? Vieleicht wäre es ja eine möglichkeit das wir einen buchen.
Aber dann käm die Frage wieder auf, was ist wenn nachts ein Sturm kommt…ein dicker Ast wird angebrochen und ist nicht wirklich ersichtlich.
Der sturm ist vorrüber und meine Kinder toben im Garten…Der Ast fällt runter auf ( Gott bewahre) eins meiner Kinder und dann ist es schon passiert…

Was wird dann ?? alles verzwickt …

ganz lieben Gruss
5fachMama

Dankeschön also beim örtlichen Obst und Gartenbau verein habe ich gerade angerufen und der Herr sagte …Schnippi: Ich kann Dir sagen wie man Obstbäume schneidet aber eine gesetzesfrage ist nicht meine Aufgabe…

Hallo!

Also mein Kenntnisstand dazu ist, dass immer der Eigentümer, also in diesem Fall der Vermieter für Schäden haftet. Bei Bäumen muss er darauf achten, dass keine größeren toten Äste am Baum sind und das der Baum standfest ist.
Ein Baum stellt eigentlich kein Risiko da solange alle Äste immer gut begrünt sind. Tote Äste müssen einfach nur herausgesägt werden.

Risiko bei Sturm?? Nun ja, wer läuft schon bei starken Sturm durch die Gegend. Da können einem genauso so gut Dachziegel auf den Kopf wehen.

Also: gesunde Bäume sind kein Risiko, sondern eine Bereicherung - insbesondere für Ihre Kinder!!

Gruß
Andreas Koop

Hallo Herr Koop,

Danke für die Antwort :smile:
auf den Sturm zurück zu kommen… ich habe mich
wohl unglücklich ausgedrückt. Meine Kinder sind natürlich nicht bei einem Sturm draussen.Meine überlegung ist …ein sturm am vortag/nacht …ein Ast bricht an… keiner bemerkt es…Der nächste Tag…kinder spielen im Garten ein windstoss kommt auf und schwupp bricht der ast komplett ab und dann ist das drama da.

Lg

Ich würde sagen, daß der Vermieter für den zustand der Bäume verantwortlich ist und auch dafür haftet, wenn etwas passiert. obwohl Sie im mietvertrag nichts über Garten drinstehen haben, ist das nicht ausschlaggebend, weil ein Garten dennoch vorhanden ist und genutzt wird. jedenfalls ist ein un-/regelmäßiger Baumschnitt dennoch empfohlen, besonders wenn Gefahr bestehen kann.

Hallo Bertram :smile:

Danke für die Antwort, mittlerweile ist der stand so, dass die Kinder bzw wir alle den Garten nicht mehr nutzen dürfen. Weil wir unser eigenes Leben führen und
nicht ständig mit ihm und seiner Frau draussen stehen und Bierchen trinken… naja was solls…Da sieht man was der Mensch für einen Charater hat :wink:

Lg