Ich bin schwanger und schlage mich gerade durch den Behördendschungel, um meine Sozialversicherungen kurz vor und nach der Entbindung zu klären. Nun tut sich bei mir folgender Sonderfall auf.
Mein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende April aus, und genau am darauffolgenden Tag beginnt der Mutterschutz. Sehr unanangenehmer Zufall, denn folgende Antworten bekomme ich von den zuständigen Stellen:
Laut Arbeitsagentur besteht kein ALG1 Anpsruch, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Laut Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da ích zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes in keinem gesetzlich versicherten Verhältnis stehe.
Es kann doch nicht richtig sein, dass ich dann viel Geld für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zahlen muss, nur weil mein errechneter Termin um EINEN Tag zu früh/bzw. zu spät ist?!? Die Folge daraus ist laut KK nämlich auch noch, dass ich keinen Anspruch auf Elterngeld habe, wenn ich kein Mutterschutzgeld bezogen habe.
(Kurzer Zusatz, ich bin verheiratet und mein Mann ist privat versichert, so dass ich über ihn leider nicht mitversichert werden kann.)
hallo,
rechtlich alles korrekt.
was ist denn, wenn sich ihr arzt geirrt hat und seine berechnung nach vorne korrigieren musste?
denken sie mal kurz darüber nach
gruß, nils
hallo zurück,
danke für den tipp, hatte ich tatsächlich auch schon drüber nachgedacht.
werd ich gleich beim nächsten vorsorge termin ansprechen
lieben gruss f.
Demnach sind die Aussagen des AA und der KK korrekt. Du kannst m. E. demnach nur hoffen, vor dem eigentlichen Geburtstermin zu entbinden, weil dann der Beginn der Schutzfrist in die Zeit deines befristeten Arbeitsverhältnisses hineinfällt.
Hallo!
Mal abgesehen von der Schwangerschaft ist das ja wirklich eine dumme Situation! Ist es vielleicht möglich, dass sich der Frauenarzt „verrechnet“ hat? Vielleicht würde er seine Bescheinigung um einen Tag korrigieren? Vielleicht hilft es auch, wenn du dich krank schreiben lässt und von Krankengeld in den Mutterschutz gehst? Bin mir aber nicht sicher, ob das so funktioniert. Am besten du hinterfragtst das bei deiner Krankenversicherung.
sowohl das Arbeitsamt als auch die Krankenkasse haben recht in ihren Aussagen und um einen Sonderfall handelt es sich ebenfalls nicht.
Ebenso existiert keinerlei Gesetzeslücke auf die sie spekulieren.
Machen kann man da nichts. Es trifft hart je näher man sich an einer Frist befindet aber Fristen sind leider nicht flexibel.
ich kann dir nur sagen, dass die Krankenkasse dich richtig informierte.
Mutterschaftsgeld von der KK erhalten Versicherte, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
Da dein befristetes Arbeitsverhältnis endet, endet zu diesem Tag auch dein Versicherungsschutz. Ist nun mal so, und ist doch auch logisch.
Im Anschluss an das Ende der Pflicht-Versicherung aufgrund deiner Beschäftigung, musst Du dich freiwillig weiterhin krankenversichern. Allerdings ist diese Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld und somit auch ohne Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld wurde eingeführt, damit die Frau wegen der Schwangerschaft nicht auf Einkommen aus der Beschäftigung verzichten muss und finanzielle Nachteile hat.
Jetzt mal angenommen, du wärst nicht schwanger, dann hättest du auch nach dem Ende deines befristeten Arbeitsverhältnisses kein Einkünfte.
Also kannst du auch nicht besser gestellt werden, weil du schwanger bist.
Was das Arbeitsamt betrifft, kennee ich mich jedoch nicht aus.
Frag da nochmal nach und lass dir die rechtliche Grundlage geben
Mein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende April aus,
und genau am darauffolgenden Tag beginnt der Mutterschutz.
Ich würde es zuerstmal beim Arbeitgeber probieren und ihn fragen, ob er Dir den Vertrag noch um einen Monat verlängert. Das kostet ihn aufgrund des U2 -Umlageverfahren gar nichts und hilft Dir weiter. Du würdest dann diesen einen Monat normal Mutterschaftsgeld bekommen, wie jeder andere AN mit unbefristeten Vertrag auch und nach Ablauf des Vertrages, würde das Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes(70% vom Brutto, aber max 90% vom Netto) weitergezahlt von der Krankenkasse. Wenn er kein Arsch ist, macht er das, da es ihn wie gesagt, ausser Formalitäten nix kostet.
Kurz gesagt: Die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit haben recht. Es ist leider eben gesetzlich so geregelt und da kann man keine Außnahme machen - auch wenn es nur e i n Tag ist. Irgendwo müssen die Grenzen gesetzt sein und wenn jemand, z.B. 2 tage drüber wäre, und nur bei dem Außnahme gemacht werden würde, wo ein tag drüber ist, wäre das genauso schade… es wäre ein Kreislauf.
Ich kann Ihnen nur einen Tipp geben und den lege ich Ihnen sehr ans Herz: Fragen Sie den Gynäkologen, ob er bitte den Geburtstermin um einen einzigen Tag verändern kann - es wäre für Sie persönlich viel, viel, viel einfacher… Und ich drücke Ihnen von herzen die Daumen, dass es klappt.
Wenn nicht:
Könnten Sie ALG II beantragen? Ich bin mir nicht sicher. Zumal Ihr Ehemann in der privaten KV ist… Aber wenn, dass wären Sie wengistens über den ALG II Bezug kranken- und pflegeversichert. Selbst wenn Sie nur einen EUR Anspruch hätten - dafür würde es sich lohnen…
Ich wünschen Ihnen alles Gute - ganz egal, wie es ausgeht.