Gesetzeslücke im Mutterschutzgesetz?

Hallo,
die gleiche Frage wurde schon einmal in 2009 auf www gestellt.Gehe einmal auf /t/befristeter-arbeitsvertrag-bis-mutterschutz/5218176

Demnach sind die Aussagen des AA und der KK korrekt. Du kannst m. E. demnach nur hoffen, vor dem eigentlichen Geburtstermin zu entbinden, weil dann der Beginn der Schutzfrist in die Zeit deines befristeten Arbeitsverhältnisses hineinfällt.

VG
ayro