Gibt’s es einen Gesetzestext, der definitiv aussagt, was der Hauptwohnsitz und was der Zweitwohnsitz ist?
Und die dazugehörigen Ausnahmen, z.B., wenn man sich Freitag nachmittags bis Montag morgens und an jedem anderen freien Tag dort aufhält?
ob es genauer irgendwo geht als hier http://www.gesetzesweb.de/MRRG.html im § 12, ist mir jedenfalls nicht bekannt, darauf wäre ich dann auch gespannt.
In den gängigen Kommentaren (Medert, Süßmuth) ist beschrieben, wie eine Abwägung zu erfolgen hat, außerdem wird auf einschlägige Urteile hoher und höchster Gerichte verwiesen.
Festgeschrieben in reinen Gesetzestext … hat es der Gesetzgeber noch nicht.
Da man aber auf ein Bundesmeldegesetz wartet (welches von der alten Koaltion beschloßen und von der neuen Koaltion als „zu erledigen“ in den K-Vertrag geschrieben wurde), könnte es in den nächsten 3,5 Jahren vielleicht zu einer gesetzlichen Konkretisierung kommen.
Bis dahin - wie oben beschrieben: Kommentare und Urteile.