Ich bin ja gestern schon kurz auf dein Posting eingegangen und möchte das jetzt noch mal an einigen, insbesondere auch an den von dir gewählten Beispielen erläutern. Noch mal zum Grundsatz: Die Reaktion auf eine rechtswidrige Handlung obliegt grundsätzlich dem, dessen berechtigte Interessen davon betroffen sind. Soweit es um Belange der Allgemeinheit geht, liegt das Interesse beim Staat; der Staat ist also so etwas wie der Sachwalter der Allgemeinheit oder, wenn du so willst, der Vertreter der Allgemeinheit. Denn „die“ Deutschen können sich ja nicht zu 80.000.000 irgendwo treffen und in jedem Einzelfall entscheiden, was nun zu tun ist. Darum haben wir eine Staatsorgane und Behörden.
Beginnen wir mit dem von dir genannten Verstoß gegen Paragrafen des Fernabsatzrechts. Man muss hier genau unterscheiden, worin der Verstoß liegt und wer davon wie betroffen ist. Unterlässt es z.B. ein Händler, auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, sind davon verschiedene Personen betroffen. Zu nennen ist zunächst mal natürlich der Käufer. Aus dem Gesetz ergibt sich nun, dass dieser als Rechtsfolge trotzdem ein Widerrufsrecht hat und dass dies sogar über die eigentliche Frist hinausgeht. Damit wird der Möglichkeit Rechnung getragen, dass er, weil der Hinweis im Kaufangebot fehlte, vielleicht erst später von seinem Recht erfährt. Es geht also nicht darum, den Verkäufer zu bestrafen, sondern es geht (wie immer im Zivilrecht) nur darum, einen Ausgleich herzustellen. Betroffen ist auch die Konkurrenz des Verkäufers. Wenn ein Verkäufer auf das Widerrufsrecht nicht hinweist, hat er es eventuell „leichter“ als seine Mitbewerber. Denn er muss weniger Widerrufe fürchten und hat es insofern leichter, Gewinn zu machen. Das Interesse daran, dass jeder Verkäufer ordentlich auf das Widerrufsrecht hinweist, liegt insoweit also auch bei der Konkurrenz. Und die hat nun einen sog. Unterlassungsanspruch. Das heißt, sie kann von dem Verkäufer verlangen, dass er sich künftig an die gesetzlichen Vorschriften hält.
Womit wir auch schon beim vielleicht schwierigsten Komplex wären, der Abmahnung. Eine Abmahnung ist die Aufforderung an einen anderen, sich vertrags- oder in diesem Fall eben gesetzmäßig zu verhalten. Das Problem bei einer solchen Abmahnung ist, dass sie denjenigen, der sie vornimmt, etwas kostet, nämlich insbesondere die Gebühren eines Rechtsanwalts. Das Gesetz schreibt nun vor, dass der Abmahnende vom Abgemahnten diese Kosten ersetzt verlangt kann. Im Bereich des unlauteren Wettbewerbs ergibt sich das aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Für alle anderen Fälle ergibt sich das aus dem BGB. Auch das ist nicht ganz leicht zu verstehen, ich versuche mal, es zu erklären: Wenn jemand für einen anderen ein Geschäft unternimmt, ohne dazu beauftragt zu sein, wenn das aber im Interesse des anderen lag, dann muss der andere demjenigen, der das Geschäft unternommen hat, das dafür aufgewendete Geld zahlen. Eine Abmahnung, so wird argumentiert, dient dem Interesse desjenigen, der gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen hat, weil dadurch womöglich schwerere Konsequenzen (Gerichtsverfahren) ersetzt werden. Und schon sind wir wieder an derselben Stelle wie eben: Die Kosten, die entstanden sind, sind die des mit der Abmahnung beauftragten Rechtsanwalts. Wie du vermutlich schnell erkennst, kann man mit diesem Rechtsinstitut (sog. Geschäftsführung ohne Auftrag oder kurz auch GoA) viel Missbrauch betreiben, und das geschieht auch. In anderen Ländern muss eine Abmahnung oft kostenlos sein. Für Deutschland ist, soweit ich weiß, vorgesehen, dass eine Abmahnung nicht mehr als 50 Euro kosten darf. Das würde den Missbrauch wohl ganz erheblich eindämmen, weswegen ich unbedingt dafür bin. Viele Menschen trauen sich ja kaum noch, etwas bei eBay zu verkaufen oder in einem Onlineshop, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. Und wenn man sich ansieht, wofür es überall Abmahnungen gibt, ist diese Angst auch noch berechtigt. Die Regel muss lauten: Wer sich an die Gesetze hält, geht kein besonderes Risiko ein. Die Abmahnenden sind zum Teil aber so kleinkariert, dass man nur noch als Rechtsprofi wissen kann, wie man eine Abmahnung sicher vermeidet. Wer keiner ist, muss sich entsprechend aufwendig informieren. Diese Kleinigkeiten, für die abgemahnt wird, sind ja meist aber nicht der Grund, sondern nur der Aufhänger für die Abmahnung, mit der man unliebsame Konkurrenten schädigen oder sich als Anwalt selbst bereichern will. Wie gesagt, ich bin deswegen dringend dafür, das Gesetz zu ändern.
Hm, jetzt frage ich mich gerade, ob dich das überhaupt interessiert hat. Aber ich lasse es mal stehen und gehe auf weitere Beispiele ein.
Wenn du jemanden tötest, liegt es im Interesse der Allgemeinheit, dass du bestraft wirst. Es ist darum nun Aufgabe des Staates, gegen dich zu ermitteln, zu verurteilen und zu bestrafen. Strafbar ist aber nur das, was unter Gesetz ganz ausdrücklich unter Strafe gestellt wurde, also z.B. Mord. Sich nicht an das Fernabsatzrecht zu halten, ist nicht strafbar. In einigen Fällen kann auch jemand, nämlich ein Betroffener, die Bestrafung eines Straftäters verlangen. Dann tritt er statt eines Staatsanwalts oder neben dem Staatsanwalt vor Gericht auf. Der Regelfall ist allerdings, dass der Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft (oder Bundesanwaltschaft) das übernimmt.
Eine andere Art von rechtswidrigem Verhalten wäre es zum Beispiel, einen Kaufvertrag nicht zu erfüllen. Der Käufer lässt sich etwas schicken und sagt dann: „Da freue ich mich aber, dass ich diesen Computer jetzt habe, aber bezahlen möchte ich ihn jetzt lieber doch nicht.“ Auch das ist nicht strafbar. Aber: Der Verkäufer ist in seinen berechtigten Interessen verletzt. Er hat einen Anspruch darauf, dass der Computer bezahlt wird. Also kann der den Käufer verklagen. Der Käufer muss dann nicht nur den Kaufpreis bezahlen, sondern natürlich auch alle Kosten der Rechtsverfolgung begleichen. Der Verkäufer muss am Ende genauso (gut) dastehen, als wenn der Käufer gleich bezahlt hätte. Den Staat geht die ganze Sache nur insofern etwas an, als er den Zivilprozess ermöglicht. Zum einen muss ja ein Richter bestellt sein, der die Verurteilung des Käufers übernimmt. Zum anderen kann es sein, dass der Käufer, auch nachdem er verurteilt wurde, nicht bezahlt. Dann braucht man einen Gerichtsvollzieher, der dem Käufer das Geld „einfach wegnimmt“, und auch der Gerichtsvollzieher gehört wieder zum Staat. Was der Staat aber niemals tun würde, ist, von sich aus gegen den Käufer vorgehen. Ob der Verkäufer seinen Anspruch durchsetzt oder nicht, ist ganz allein seine Entscheidung. Es kann viele Gründe geben, darauf zu verzichten. Zu einer Straftat wird das „Bestellen ohne bezahlen“ übrigens dann, wenn der Käufer von Anfang an vorgehabt hat, nicht zu bezahlen. Dann hat er nämlich den Verkäufer über seine Zahlungsabsicht getäuscht, um sich zu bereichern. Und das nennt man Betrug.
Kommen wir zu einem anderen Beispiel: Du siehst abends auf der Straße eine alte Oma, die plötzlich auf dich zukommt, ohne dich mit ihrem Stock mal so richtig verprügelt. Dieses Verhalten der Oma hat zwei Konsequenzen: Erstens macht sie sich wegen Körperverletzung strafbar. Also kann man sie wieder bestrafen, und „man“ ist genau genommen der Staat. Zweitens muss sie dir Schadensersatz (und ggf. Schmerzensgeld) zahlen. Aber wer hat daran ein Interesse? Nur du! Darum ist es allein deine Entscheidung, ob du den Schadensersatz verlangst. Wenn du das tust, musst du wiederum die Oma verklagen (es sei denn, sie bezahlt von selbst); das macht der Staat nicht, es ist nicht sein Interesse.
Falls dir weitere Beispiele einfallen, sag ruhig Bescheid.
Levay