Gesetzeswidrige Gesetze - online Durchsuchungen

Haftungsfragen
Hallo,

Das ist so ein derber Unsinn - es hängt davon ab, um welche
Gesellschaftsform es sich handelt (schon mal was von
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
gehört?),

ist auch dir ein fehler unterlaufen. Eine Geschäftsführender
Gesellschafter einer GmbH kann im extremfall eben doch mit
seinem kompl. Privatvermögen haften und nicht nur wie immer
angenommen mit der Stammeinlage.

ein Gesellschafter haftet nie mit seiner Stammeinlage sondern bis zur Höhe der Stammeinlage, sofern sie nicht erbracht ist. Ansonsten haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Daß der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haftet, passiert nur, wenn das Vermögen die Höhe der nicht erbrachten Stammeinlage unterschreitet.

Oder natürlich, wenn er bürgt, aber das wäre ja wieder ein Spezialfall. Und im Normalfall haftet ein Geschäftsführer gar nicht, außer wenn er gegen das Gesetz verstoßen hat.

Gruß
Christian

Kein Fehler!
Hi!

Vergleiche bitte mal die Aussage:

selbstständige mittelständler, künstler, ärzte, anwälte usw. haften IMMER für missgeschicke - ob verschuldet oder un-. und zwar unbegrenzt

mit Deinem

Eine Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH kann im extremfall

Ich denke, es sollte klar sein, was ich sagen wollte (und auch getan habe).
Christian hat ja schon Haftungsnachhilfe gegeben - und zwar besser als ich das überhaupt wüsste.

LG
Guido

Hallo,
sorry aber du hast selbst das geschrieben:

Das ist so ein derber Unsinn - es hängt davon ab, um welche ::Gesellschaftsform es sich handelt (schon mal was von Gesellschaft mit ::beschränkter Haftung gehört?),

Hab nur darauf geantwortet

Ich denke, es sollte klar sein, was ich sagen wollte (und auch
getan habe).
Christian hat ja schon Haftungsnachhilfe gegeben - und zwar
besser als ich das überhaupt wüsste.

Ich hab ja nur von extremfall gesprochen, nicht mehr und nicht weniger.

gruß Katie

LG
Guido

Hallo,

ist auch dir ein fehler unterlaufen. Eine Geschäftsführender
Gesellschafter einer GmbH kann im extremfall eben doch mit
seinem kompl. Privatvermögen haften und nicht nur wie immer
angenommen mit der Stammeinlage.

Oder natürlich, wenn er bürgt, aber das wäre ja wieder ein
Spezialfall. Und im Normalfall haftet ein Geschäftsführer gar
nicht, außer wenn er gegen das Gesetz verstoßen hat.

Hab ich was anderes geschrieben???
Ich sprach vom extremfall.

Gruß Katie

Gruß
Christian

Hi!

sorry aber du hast selbst das geschrieben:

Es wäer schön, wenn Du mich schon komplett zitierst und nicht wesentliche Teile verschlampst, wenn Du meine Aussagen schon angreifst!

Gruß
Guido

Hallo,

Es wäer schön, wenn Du mich schon komplett zitierst und nicht
wesentliche Teile verschlampst, wenn Du meine Aussagen schon
angreifst!

ich hab dich weder angegriffen noch sonst was, wenn du aber so empfindlich bist dann schreib bitte vorher, dass du keine reaktion auf deine postings wünscht. Dann werd ich mich dranhalten und nichts schreiben. Ich habe extra darauf hingewiesen, dass ich nicht klugscheißern will oder sonstiges sondern dass es ausnahmefälle gibt.

Du hast explizit auf die GmbH hingewiesen.
Also nicht weinen und Kopf hoch

Gruß Katie

Gruß
Guido

Keinen Sinn
Hallo,

Du hast explizit auf die GmbH hingewiesen.

Nein, ich habe sie als Beispiel genannt und anschließen (hinter dem Komma) den Satz weitergeführt - ist aber eh müßig, jemandem etwas erklären zu wollen, der nur liest, was er lesen will und ignoriert, was da sonst noch so steht.

Schönes Restleben!

Gruß
Guido

Guten mittag,

Oder natürlich, wenn er bürgt, aber das wäre ja wieder ein
Spezialfall. Und im Normalfall haftet ein Geschäftsführer gar
nicht, außer wenn er gegen das Gesetz verstoßen hat.

Hab ich was anderes geschrieben???
Ich sprach vom extremfall.

jetzt wird es völlig albern. Peter spricht davon, daß selbstständige Mittelständler immer haften, Guido merkt zu recht an, daß es auf die Rechtsform ankommt und bei der GmbH die Haftung beschränkt ist, Du findest in Deinem Hinterkopf ein Halb- bzw. Restwissen über bürgerliches bzw. Gesellschaftsrecht, reklamierst bei Guidos Ausführungen einen Fehler und wirfst dann ein, daß „im Extremfall“ ein geschäftsführender Gesellschafter doch mit seinem Privatvermögen haftet. Daß diese Haftung mit GmbH oder nicht GmbH überhaupt nichts zu tun hat und „im Extremfall“ jeder für alles haften kann, ficht Dich dabei nicht an.

Ich halte es für die beste Lösung, daß Du Dich mit Peter weiter unterhälst. Ihr seid wissensmäßig ungefähr gleich auf und die Sache dürfte für alle Außenstehenden höchst unterhaltsam werden.

Gruß
Christian

Hallo

  • erst ab dem 21.
    km

Nein, die ersten 20 km bleiben unberücksichtigt.

Wo ist denn der Unterschied zwischen:
erst ab dem 21. km absetzbar
und
die ersten 20 km bleiben unberücksichtigt
???

landesregierungen noch mal
so viele - die ALLE HOCH bezahlt werden.

Was verdienen denn ALLE Abgeordneten so?

Sorry, aber JEDER andere mit geschätzten 280 Arbeitsstunden im
Monat mit einer sehr viel geringeren Verantwortung erhält
mehr.

  1. Wieviel Verantwortung hat denn ein (normaler) Abgeordneter?
  2. Hat wirklich jeder Abgeordnete eine 65-Stunden-Woche? Wie kommt es, dass dann manche Abgeordnete oder gar Regierungsmitarbeiter noch so viele nebenamtliche Tätigkeiten ausüben können?
  3. Ich bin sicher, dass sich so einige finden könnten mit einer ähnlichen Arbeitsbelastung, die aber wesentlich weniger Einkommen haben.

da müssten bestimmt leute dabei sein, die sich
auskennten - auch ohne gutachter…

Das wird ja aber öfters beklagt, dass in den Regierungen die Arbeit an Gutachter delegiert wird. In den Regierungen könnten aber doch tatsächlich auch mal Menschen mit Fachkenntnissen sitzen.

Und es wird ja nicht verlangt, dass sich jeder Abgeordnete mit jedem Thema auskennt, sondern dass sich wenigstens einer von den ganzen Abgeordneten (oder Regierungsmitgliedern) auskennt.

viele gesetze werden nur zur abzocke der kleinen gemacht -

Welche genau?

Das meint er jetzt wohl nicht, aber was mich gewaltig stört ist, dass es schon regelrecht eingeplant ist, dass die Angelegenheiten der Kleinen als Bagatell-Angelegenheiten unter die Räder kommen. Z. B. die Tatsache, dass man bis zu einem bestimmten Streitwert keine Berufung mehr einlegen kann. Und dass Bußgelder gar nicht mehr am Einkommen der betreffenden Person orientieren. Das haben sie zwar eigentlich noch nie gemacht, aber früher wurde es unter Umständen berücksichtigt.

Viele Grüße
Simsy

Hi!

Wo ist denn der Unterschied zwischen:
erst ab dem 21. km absetzbar
und
die ersten 20 km bleiben unberücksichtigt
???

Bei einem Kilometer!

Oder anders: Die Differenz zwischen 20,01 und 21,00

  1. Wieviel Verantwortung hat denn ein (normaler) Abgeordneter?

Deshalb meine Frage nach dem Verdienst. Was verdient ein „normaler“ Abgeordneter denn so?
Das IST eine rhetorische Frage, da es enorme Unterschiede gibt…

  1. Hat wirklich jeder Abgeordnete eine 65-Stunden-Woche?

Da sie in gewisser Weise jeder Einzelne represäntieren, sind sie eigentlich nur dann nicht im Dienst, wenn sie in ihren eigenen 4 Wänden sind.

Wie
kommt es, dass dann manche Abgeordnete oder gar
Regierungsmitarbeiter noch so viele nebenamtliche Tätigkeiten
ausüben können?

Wie viele sind es denn - und vor allem: Wie viel Zeit nehmen diese in Anspruch?
Oft geht es den Unternehmen nur darum, dass ein Name erscheint.

da müssten bestimmt leute dabei sein, die sich
auskennten - auch ohne gutachter…

Das wird ja aber öfters beklagt, dass in den Regierungen die
Arbeit an Gutachter delegiert wird. In den Regierungen könnten
aber doch tatsächlich auch mal Menschen mit Fachkenntnissen
sitzen.

Zunächst: Du antwortest gerade nicht auf mein Statement.

Und es wird ja nicht verlangt, dass sich jeder Abgeordnete mit
jedem Thema auskennt, sondern dass sich wenigstens einer von
den ganzen Abgeordneten (oder Regierungsmitgliedern) auskennt.

Glaubst Du einem Menschen der sich „auskennt“ mehr, als einem Gutachter, der ein ausgewiesener Experte auf seinem Gebiet ist?

Ich bringe mal ein Beispiel aus der jüngeren Sportgeschichte.
Jürgen Klinsmann halte ich für einen absolut ahnungslosen Trainer. Er hat sich also ein Team besorgt, dass aus ausgemachten Experten bestand - schon war er der Heilsbringer des deutschen Fußballs.
Ich weiß, dass es hier um Sport und nicht ums Regieren geht, aber das ist so ein schönes Beispiel.

Das meint er jetzt wohl nicht, aber was mich gewaltig stört
ist, dass es schon regelrecht eingeplant ist, dass die
Angelegenheiten der Kleinen als Bagatell-Angelegenheiten unter
die Räder kommen. Z. B. die Tatsache, dass man bis zu einem
bestimmten Streitwert keine Berufung mehr einlegen kann. Und
dass Bußgelder gar nicht mehr am Einkommen der betreffenden
Person orientieren. Das haben sie zwar eigentlich noch nie
gemacht, aber früher wurde es unter Umständen berücksichtigt.

Sei mir nicht böse, aber das ist so derart schwammig, dass es kaum als allgemein gültig gelten kann.
Bagatellangelegenheiten gab es schon immer - da wurde nicht erst ein Gesetz zur Benachteiligung der Kleinen gemacht.
Ein Prozess bis zu einem gewissen Streitwert sollte auch in der ersten Instanz absolut rechtens geurteilt werden können - soviel Verantwortung und Fachwissen wird den Richtern „dort unten“ zugetraut.
Was bringt es, wenn man sich bis nach Karlsruhe (oder Magdeburg oder sonstwo ganz oben) klagt und dreimal das gleiche Urteil bekommt?

Dass Bußgelder früher „gnädig“ verhängt wurden, müsstest Du mir auch noch belegen - da gab es meines Wissens noch nie besonders viel Spielraum.

LG
Guido

Hallo

Wo ist denn der Unterschied zwischen:
erst ab dem 21. km absetzbar
und
die ersten 20 km bleiben unberücksichtigt
???

Bei einem Kilometer!

Oder anders: Die Differenz zwischen 20,01 und 21,00

Was, die Wege werden metergenau berechnet?
Ich dachte, da gäbe es eine Kilometerpauschale und keine Meterpauschale.

Bagatellangelegenheiten gab es schon immer - da wurde nicht
erst ein Gesetz zur Benachteiligung der Kleinen gemacht.

Es ist aber relativ neu, dass da keine Berufung mehr eingelegt werden kann.

Ein Prozess bis zu einem gewissen Streitwert sollte auch in
der ersten Instanz absolut rechtens geurteilt werden können -
soviel Verantwortung und Fachwissen wird den Richtern „dort
unten“ zugetraut.

Ein geringer Streitwert macht einen Prozess nicht unbedingt unkomplizierter.

Ein geringer Streitwert bewirkt jedoch, dass viele - vermutlich auch viele Richter - ebenso wie du meinen, dieser Fall sei leicht und mühelos zu beurteilen, oder zumindestens sei die richtige Beurteilung hier nicht so wichtig. Das heißt, wahrscheinlich gibt er sich weniger Mühe als bei einem Fall mit hohem Streitwert, von daher ist die Wahrscheinlichkeit hier auch größer, dass der Urteil falsch ist.

Gruß Simsy

Hi!

Ich dachte, da gäbe es eine Kilometerpauschale und keine
Meterpauschale.

Metergenau nicht, aber 0,8 km sind nun mal näher an einem km als an keinem…

Mir ging es eigentlich nur um eine genaue Begrifflichkeit.

Und wenn jemand schon mit absolut falschen Fakten um sich schmeißt, muss er sich halt ein ewnig Korinthenkackerei gefallen lassen - schließlich habe ich eine buchhalterische Ausbildung.

Es ist aber relativ neu, dass da keine Berufung mehr eingelegt
werden kann.

Aha - relativ…

Ein geringer Streitwert bewirkt jedoch, dass viele -
vermutlich auch viele Richter - ebenso wie du meinen, dieser
Fall sei leicht und mühelos zu beurteilen, oder zumindestens
sei die richtige Beurteilung hier nicht so wichtig.

Wie viele sind es denn? Hast Du da konkrete Zahlen? Konkrete Beispiele?
Kurz: FAKTEN?!

Das heißt,
wahrscheinlich gibt er sich weniger Mühe als bei einem Fall
mit hohem Streitwert, von daher ist die Wahrscheinlichkeit
hier auch größer, dass der Urteil falsch ist.

Ganz kurz: Nö!

LG
Guido

Hallo

Ein geringer Streitwert bewirkt jedoch, dass viele -
vermutlich auch viele Richter - ebenso wie du meinen, dieser
Fall sei leicht und mühelos zu beurteilen, oder zumindestens
sei die richtige Beurteilung hier nicht so wichtig.

Wie viele sind es denn? Hast Du da konkrete Zahlen? Konkrete
Beispiele?
Kurz: FAKTEN?!

Das heißt,
wahrscheinlich gibt er sich weniger Mühe als bei einem Fall
mit hohem Streitwert, von daher ist die Wahrscheinlichkeit
hier auch größer, dass der Urteil falsch ist.

Ganz kurz: Nö!

Hast Du da konkrete Zahlen? Konkrete
Beispiele?
Kurz: FAKTEN?!

Gruß Simsy

Ihr habt es doch behauptet!
Hi!

Kurz: FAKTEN?!

Wie wäre es mit Strafbarkeit des Richters?
http://dejure.org/gesetze/Verf/66.html
Meineid?

Im Amtseid gibt es eine Formulierung" Ohne Ansehen der Person" zu entscheiden, was übrigens auch erklärt, weshalb Justitia blind ist…

Im Übrigen finde ich es etwas arm, wenn wilde Behauptungen aufgestellt werden, die selbst auf Aufforderung nicht belegt werden (können).
Deshalb mein gleichwertiges „Nö!“

LG
Guido

Hallo

Es ist aber relativ neu, dass da keine Berufung mehr eingelegt
werden kann.

Aha - relativ…

?? Und?

Ein geringer Streitwert bewirkt jedoch, dass viele -
vermutlich auch viele Richter - ebenso wie du meinen, dieser
Fall sei leicht und mühelos zu beurteilen, oder zumindestens
sei die richtige Beurteilung hier nicht so wichtig.

Wie viele sind es denn?

Man trifft solche Leute halt häufig, von daher kann man annehmen, dass es viele sind. Dass du selber dazu gehörst, hast du ja oben belegt. *)

Dass sich bei sogenannten Bagetellangelegenheiten die Richter nicht viel Mühe machen, das habe ich schon öfters mitgekriegt. Das muss allerdings nicht heißen, dass sie sich bei größeren Angelegenheiten mehr Mühe machen, das gebe ich zu. Bei solchen Angelegenheiten fehlt mir die persönliche Erfahrung, auch im Bekanntenkreis.

Gruß Simsy

* "Ein Prozess bis zu einem gewissen Streitwert sollte auch in der ersten Instanz absolut rechtens geurteilt werden können - soviel Verantwortung und Fachwissen wird den Richtern „dort unten“ zugetraut.

Was bringt es, wenn man sich bis nach Karlsruhe (oder Magdeburg oder sonstwo ganz oben) klagt und dreimal das gleiche Urteil bekommt?"

Hi!

Aha - relativ…

?? Und?

Ich behaupte jetzt, dass es schon relativ lange so ist.
Tolle Aussagen - vor allem so nichtssagend!

Seit wann genau ist es denn so, dass der Weg in höhere Instanzen verweigert werden kann (ist eine rethorische Frage, damit man sich vielleicht mal mit Fakten beschäftigt und nicht mit irgendwelchen Geschichten)?
Soweit ich weiß, betrifft es eh nur das Zivilrecht - da hat sich in den letzten 6 Jahren die Reform imo bezahlt gemacht.
Zumal ein Streitwert von unter 600€ von jedem cleveren Anwalt problemlos überstiegen wird, es sei denn, dass es sich WIRKLICH um eine Bagatelle handelt.

Man trifft solche Leute halt häufig , von daher kann man
annehmen ,

Ach komm, vergiss es!
Es macht echt wenig Sinn, wenn jemand seine subjektiven Privatemotionen als „Argument“ in den Ring wirft…
Dieses Niveau kennen wir alle aus der BILD!

Nix für ungut, aber das ist mir echt zu blöd!
Bring Fakten, dann bin ich gerne bereit, weiter zu diskutieren.

LG
Guido

Hallo

Wie wäre es mit Strafbarkeit des Richters?
http://dejure.org/gesetze/Verf/66.html
Meineid?

Im Amtseid gibt es eine Formulierung" Ohne Ansehen der Person"
zu entscheiden, was übrigens auch erklärt, weshalb Justitia
blind ist…

Was heißt hier „ohne Ansehen der Person“? Erstens muss sowas ja nur nach Wissen und Gewissen befolgt werden, wo ja nicht so sehr hohe Hürden gesteckt sind und wobei es doch bestimmt nicht strafbar ist, sich nicht allzu viel Mühe zu geben. Und zweitens rede ich von Bagatellangelegenheiten mit geringem Streitwert. Das hat ja zunächst noch nichts mit der Person zu tun.

Diese Sache betreffen nur deswegen meistens die kleinen Leute, weil kaum jemand mit ausreichend Einkommen wegen 100 oder 200 Euro oder so sich diese Mühe machen und vor Gericht begeben würde, außer er hat einen Anwalt, der sich sowieso regelmäßig um seine Angelegenheiten kümmert (also vermutlich eine gewerbliche Gesellschaft).

Im Übrigen finde ich es etwas arm, wenn wilde Behauptungen
aufgestellt werden, die selbst auf Aufforderung nicht belegt
werden (können).

Ok, ich hab die Frage kurz beantwortet, aber bei dem Beitrag, in dem sie noch mit drin war.

Hallo

Ich behaupte jetzt, dass es schon relativ lange so ist.
Tolle Aussagen - vor allem so nichtssagend!

Was soll das denn? Du weißt ja offensichtlich, seit wann es so ist, und zwar seit 6 Jahren.

(ist eine rethorische Frage,
damit man sich vielleicht mal mit Fakten beschäftigt und nicht
mit irgendwelchen Geschichten)?

Es ist doch ein Fakt. Auch wenn ich nicht mehr genau weiß, ob es jetzt seit 8, 6 oder 3 Jahren so ist.

Soweit ich weiß, betrifft es eh nur das Zivilrecht - da hat
sich in den letzten 6 Jahren die Reform imo bezahlt gemacht.

Es sollen damit Gerichtskosten eingespart werden, und das geschieht auch, das ist schon klar.

Zumal ein Streitwert von unter 600€ von jedem cleveren Anwalt
problemlos überstiegen wird, es sei denn, dass es sich
WIRKLICH um eine Bagatelle handelt.

Das meine ich doch: Es ist ziemlich subjektiv, was eine Bagatelle ist oder nicht.
Für unseren hier schon mehrfach erwähnten Herrn Zumwinkel ist es sicher eine Bagatelle, wenn es sich um 600 oder auch 6000 Euro handelt. Für manch einen bedeuten 300 oder auch 100 Euro weniger jedoch eine Einschränkung über viele Monate. Für den ist das keine Bagatelle.

Man trifft solche Leute halt häufig , von daher kann man
annehmen ,

Ach komm, vergiss es!
Es macht echt wenig Sinn, wenn jemand seine subjektiven
Privatemotionen als „Argument“ in den Ring wirft…

Erstens ist eine Vermutung keine Emotion.

Zweitens hatte ich ein sehr gutes konkretes Beispiel, darauf bist du leider gar nicht eingegangen.

Drittens macht wohl niemand erst wissenschaftlich fundierte Umfragen, bevor er seine persönlichen alltäglichen Beobachtungen als zumindestens nicht ganz falsch oder als ganz ungewöhnlich betrachtet. -Wenn ich bestimmte Verhaltensweisen an sehr vielen Menschen beobachte, die ich kenne oder auch nicht kenne, dann kann ich davon ausgehen, dass das keine sehr seltene Verhaltensweise ist. Wenn du solche Verhaltensweisen selber gar nicht kennst, so könntest du es ja mitteilen, aber da du sie ja nun mal auch selbst an den Tag gelegt hast, finde ich es allerdings auch wieder relativ normal, dass du nicht drauf eingehen willst.

Viele Grüße
Simsy