Hi!
Wo ist denn der Unterschied zwischen:
erst ab dem 21. km absetzbar
und
die ersten 20 km bleiben unberücksichtigt
???
Bei einem Kilometer!
Oder anders: Die Differenz zwischen 20,01 und 21,00
- Wieviel Verantwortung hat denn ein (normaler) Abgeordneter?
Deshalb meine Frage nach dem Verdienst. Was verdient ein „normaler“ Abgeordneter denn so?
Das IST eine rhetorische Frage, da es enorme Unterschiede gibt…
- Hat wirklich jeder Abgeordnete eine 65-Stunden-Woche?
Da sie in gewisser Weise jeder Einzelne represäntieren, sind sie eigentlich nur dann nicht im Dienst, wenn sie in ihren eigenen 4 Wänden sind.
Wie
kommt es, dass dann manche Abgeordnete oder gar
Regierungsmitarbeiter noch so viele nebenamtliche Tätigkeiten
ausüben können?
Wie viele sind es denn - und vor allem: Wie viel Zeit nehmen diese in Anspruch?
Oft geht es den Unternehmen nur darum, dass ein Name erscheint.
da müssten bestimmt leute dabei sein, die sich
auskennten - auch ohne gutachter…
Das wird ja aber öfters beklagt, dass in den Regierungen die
Arbeit an Gutachter delegiert wird. In den Regierungen könnten
aber doch tatsächlich auch mal Menschen mit Fachkenntnissen
sitzen.
Zunächst: Du antwortest gerade nicht auf mein Statement.
Und es wird ja nicht verlangt, dass sich jeder Abgeordnete mit
jedem Thema auskennt, sondern dass sich wenigstens einer von
den ganzen Abgeordneten (oder Regierungsmitgliedern) auskennt.
Glaubst Du einem Menschen der sich „auskennt“ mehr, als einem Gutachter, der ein ausgewiesener Experte auf seinem Gebiet ist?
Ich bringe mal ein Beispiel aus der jüngeren Sportgeschichte.
Jürgen Klinsmann halte ich für einen absolut ahnungslosen Trainer. Er hat sich also ein Team besorgt, dass aus ausgemachten Experten bestand - schon war er der Heilsbringer des deutschen Fußballs.
Ich weiß, dass es hier um Sport und nicht ums Regieren geht, aber das ist so ein schönes Beispiel.
Das meint er jetzt wohl nicht, aber was mich gewaltig stört
ist, dass es schon regelrecht eingeplant ist, dass die
Angelegenheiten der Kleinen als Bagatell-Angelegenheiten unter
die Räder kommen. Z. B. die Tatsache, dass man bis zu einem
bestimmten Streitwert keine Berufung mehr einlegen kann. Und
dass Bußgelder gar nicht mehr am Einkommen der betreffenden
Person orientieren. Das haben sie zwar eigentlich noch nie
gemacht, aber früher wurde es unter Umständen berücksichtigt.
Sei mir nicht böse, aber das ist so derart schwammig, dass es kaum als allgemein gültig gelten kann.
Bagatellangelegenheiten gab es schon immer - da wurde nicht erst ein Gesetz zur Benachteiligung der Kleinen gemacht.
Ein Prozess bis zu einem gewissen Streitwert sollte auch in der ersten Instanz absolut rechtens geurteilt werden können - soviel Verantwortung und Fachwissen wird den Richtern „dort unten“ zugetraut.
Was bringt es, wenn man sich bis nach Karlsruhe (oder Magdeburg oder sonstwo ganz oben) klagt und dreimal das gleiche Urteil bekommt?
Dass Bußgelder früher „gnädig“ verhängt wurden, müsstest Du mir auch noch belegen - da gab es meines Wissens noch nie besonders viel Spielraum.
LG
Guido