Gesetzgebung bei Schriftwechsel in der EU

Gibt es eigentlich ein Gesetz in dem geregelt ist, in welcher Sprache ein Schriftwechsel zwischen z.B. einer privaten Person und einer ausländischen Behörde gefürt werden muss?

Wär toll, wenn darauf jemand eine Antwort wüsste…

Hallo Bluesax,

habe eine e-mail erhalten und bin darum gebeten worden hier als Experte zu antworten. Leider muss ich sagen, dass ich keine Ahnung habe, ob ein solches Gesetz existiert.
Wuerde aber aus Erfahrung mal davon ausgehen, dass die auslaendische Behoerde am liebsten und wahrscheinlich ausschlieslich in ihrer eigenen Sparche kommunizieren wird. Kommt vielleicht auch darauf an, wer hier was von wem will.

LG
Lissie

vielleicht hilft dieser link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtssprachen_der_Europ%…

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Hallo Lissie!

Vielen Dank für Deine Antwort und den Link. Werde also noch etwas suchen müssen… Trotzdem danke nochmals.

LG
Bluesax

Mit Gesetzen kenn ich mich nicht aus, aber grundsätzlich sind alle in der EU gesprochenen Sprachen in dieser auch anerkannt. So muss jede Anfrage eines Europäischen Bürgers an das EU Parlament auch bearbeitet werden, egal in welcher Sprache sie gestellt wird. Dafür gibt es dort ein Heer von Übersetzern. Wie das aber in den Verwaltungen der Länder ist, weiß ich nicht.
MfG Sebastian

Ich denke, man muss in der Sprache der Behoerde, mit der Schriftwechsel besteht, antworten. Notfalls mit Beglaubigungen etc…