Kann man eine Landesregierung per Klage dazu zwingen, von ihrem Gesetzgebungsrecht Gebrauch zu machen? Wenn ja, wer kann das? Ein einzelner Bürger?
Es geht um das KJHG. Hier steht in einigen Paragraphen, das die Landesregierung näheres regeln kann. Das hat sie aber zumindest in einem Fall, von dem ich betroffen bin, nicht gemacht. Dadurch muss ich für meine Tagesmutter monatlich einen Eigenanteil von 400,- DM zahlen, wenn ich aber in einer anderen Stadt IM SELBEN KREIS wohnen würde, müsste ich nur 50,- DM zahlen, weil jedes Jugendamt sich aussuchen kann, wie es den Eigenanteil feststetzt, weil eben die Landesregierung keine Regelung getroffen hat.
Gruß,
Delia
Hallo Delia,
Nein, nicht direkt. Da Gesetzgebung die Handlung eines Verfassungsorgans ist, müßte eine solche Klage durch die Verfassung oder das jeweilige Verfassungsgerichtsgesetz zugelassen sein. Als solches kenne ich nur die Verfassungsbeschwerde. Beschwerde gibt es aber nur, wenn man durch eine öffentliche Handlung „beschwert“ ist, nicht durch eine öffentliche Unterlassung.
Wenn Du es darauf anlegst, kommst Du aber dennoch zum Verfassungsgericht (Landesverfassungsgericht oder Bundesverfassungsgericht - nach Deinem persönlichen Geschmack). Zunächst müßtest Du den vorgesehenen Rechtsweg einhalten, also Widerspruch, Klage, Berufung, Revision - und dann kannst Du mit der Begründung, daß das jeweils letzte Gericht die Verfassung nicht eingehalten hat, das Verfassungsgericht anrufen.
In diesem Fall könnte eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, evtl. auch eine Verletzung des Grundsatzes des Gesetzesvorbehalts vorliegen. Die Verfassungsgerichte nehmen aber nur Sachen an, wenn sie Lust dazu haben. Anderenfalls wird - ohne Begründung beim Bundesverfassungsgericht - nicht angenommen.
mfg
ralph
Ist das echt wahr?
Die
Verfassungsgerichte nehmen aber nur
Sachen an, wenn sie Lust dazu haben.
Stimmt das wirklich?
Ansonsten: vielen dank für deine Antwort. Ich glaube, ich gehe den leichteren Weg und suche einen Kindertagesstättenplatz. Wer hat schon Lust, jahrelang zu prozessieren.
Sag mal, wieso kennst Du so viele gesetze? (Posting oben).Bist Du Anwalt? (das ist jetzt nur reine Neugier, nichts weiter). Nicht böse sein!
Gruß,
Delia
Aber wahrhaftig
Hallo Delia,
naja, die Verfassungsrichter nennen das immer „offensichtlich unbegründet“.
Ist das direkte Mail angekommen?
mfg
Ralph