Gesetzl. Beschäftigungsverbot & Nebenjob

Hallo Leute,

angenommen, eine schwangere Arbeiterin unterliegt einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot und erhält ihre Bezüge als Mutterschaftslohn weitergezahlt, während sie zu Hause ist. Darf sie nun zusätzlich eine andere (nicht unter Beschäftigungsverbote fallende) Tätigkeit aufnehmen (400-Euro-Job), wenn der Haupt-AG damit einverstanden ist oder wird dann irgendwie am Mutterschutzlohn rumgekürzt, so dass sie unterm Strich für nix arbeitet?

Danke

Teddy

Hallo,
ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein individuelles
Beschäftigungsverbot handelt, das aufgrund der Arbeitertätigkeit vom Arzt ausgesprochen wurde, da hier für Mutter und Kind eine extreme
Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit besteht.
Wenn das so ist, kommt es darauf an, was in der geringfügigen
Tätigkeit so gemacht wird - ist die gefahrlos dann geht das
ohne weiteres. Eine Kürzung kann der Arbeitgeber (Arbeiter) nicht
vornehmen - warum auch ?? - hat er ja vorher auch nicht gemacht bzw. machen können.
Gruss
Günter Czauderna