Hallo,
nehmen wir mal ein Ehepaar mit 2 Kindern, kein Ehevertrag,
einfache standesamtliche Ehe.
Beide Partner haben noch Geschwister.
Wenn ich die gesetzl. Erbfolge in D richtig verstehe, würde,
wenn ein Partner und beide Kinder bei einem Autounfall ums
Leben kommen, die Geschwister des getöteten Partner als Erben
„einsteigen“.
nein, das ist nicht richtig.
Geschwister erben gesetzlich nie, wenn der Erblasser verheiratet war.
Für die obige Konstellation kommen als Erben der überlebende Ehepartner und noch lebende Eltern infrage.
Gibt es keine Eltern mehr, erbt der überlebende Ehepartner alles.
(Kann sein, daß das auch auf noch lebende Großeltern zutrifft, falls die Eltern bereits vorverstorben sind.)
Beim Autounfall würde auch noch geklärt werden müssen, wer wann gestorben ist.
Z.B. Ehepartner zuerst, Kinder eine halbe Stunde später, dann wären noch lebende
Eltern außen vor, denn die Kinder würden zunächst ihren Vater beerben und dieser Erbanteil fiele dann wieder dem überlebenden Ehepartner zu.
Was würde nun ein Testament bringen, in dem sich die
Ehepartner gegenseitig als Alleinerben festlegen.
Der Vorteil wäre, daß Berechtigte ihren Pflichtteil ausdrücklich beanspruchen müssen und daß dieser nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.
Das würde
aber doch dazu führen, dass im oben aufgeführten Beispiel die
Geschwister „enterbt“ würden.
Siehe oben. Die Geschwister gehen sowieso leer aus, ob mit oder ohne „Berliner Testament“…
Gruß