Gesetzl. Erbfolge bei Ehepaar

Hallo,

nehmen wir mal ein Ehepaar mit 2 Kindern, kein Ehevertrag, einfache standesamtliche Ehe.

Beide Partner haben noch Geschwister.

Wenn ich die gesetzl. Erbfolge in D richtig verstehe, würde, wenn ein Partner und beide Kinder bei einem Autounfall ums Leben kommen, die Geschwister des getöteten Partner als Erben „einsteigen“.

Was würde nun ein Testament bringen, in dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben festlegen. Das würde aber doch dazu führen, dass im oben aufgeführten Beispiel die Geschwister „enterbt“ würden.

Moin,

meiner Kenntnislage nach sind Geschwister nicht per se sofort erbberechtigt, weil die direkte Linie gilt. D.h. vor irgendwelchen Geschwistern wären die Eltern und Großeltern dran (sofern noch vorhanden). Geschwister zählen NICHT zur direkten Linie.

Wenn es keine pflichtteilsberechtigten Erben mehr gibt UND kein Testament besteht, DANN kommt die zweite Linie dran und zu der zählen die Geschwister (Aussage meines Notars bei meiner Testamentsfestsetzung). Das würde im Zweifel ein Gericht auseinandersortieren (müssen), zumal wenn kein Testament vorhanden ist. Besonderheiten wie irgendwelche finanziellen Verpflichtungen ausgenommen, wenn Geschwister z.B. ein Darlehen gewährt oder ähnliches.

Ganz sicher kann man ohnehin nur sein, wenn es ein notarielles Testament gibt und selbst dann bleiben noch Unwägbarkeiten. Aber besser ist immer, man hat eins.

Gruß
Ex.

Kann man sich eigentlich gut merken.

Gesetzliche Erbfolge:

  1. nach unten (Kinder - Enkel…)

  2. nach oben (Eltern - Großeltern…)

  3. zur Seite (Geschwister - Neffen/Nichten…)

  4. und 2. sind pflichtteilsberechtigt können also wenn sie per Testatment enterbt wurden einen Pflichtteil einklagen.,

Krümelchen

Hallo Wolfgang,

diese Broschüre „erben und vererben“ hilft bestimmt weiter:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschuere…

Gruß Merger

Hallo,

nehmen wir mal ein Ehepaar mit 2 Kindern, kein Ehevertrag,
einfache standesamtliche Ehe.

Beide Partner haben noch Geschwister.

Wenn ich die gesetzl. Erbfolge in D richtig verstehe, würde,
wenn ein Partner und beide Kinder bei einem Autounfall ums
Leben kommen, die Geschwister des getöteten Partner als Erben
„einsteigen“.

nein, das ist nicht richtig.
Geschwister erben gesetzlich nie, wenn der Erblasser verheiratet war.

Für die obige Konstellation kommen als Erben der überlebende Ehepartner und noch lebende Eltern infrage.
Gibt es keine Eltern mehr, erbt der überlebende Ehepartner alles.
(Kann sein, daß das auch auf noch lebende Großeltern zutrifft, falls die Eltern bereits vorverstorben sind.)

Beim Autounfall würde auch noch geklärt werden müssen, wer wann gestorben ist.
Z.B. Ehepartner zuerst, Kinder eine halbe Stunde später, dann wären noch lebende
Eltern außen vor, denn die Kinder würden zunächst ihren Vater beerben und dieser Erbanteil fiele dann wieder dem überlebenden Ehepartner zu.

Was würde nun ein Testament bringen, in dem sich die
Ehepartner gegenseitig als Alleinerben festlegen.

Der Vorteil wäre, daß Berechtigte ihren Pflichtteil ausdrücklich beanspruchen müssen und daß dieser nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.

Das würde
aber doch dazu führen, dass im oben aufgeführten Beispiel die
Geschwister „enterbt“ würden.

Siehe oben. Die Geschwister gehen sowieso leer aus, ob mit oder ohne „Berliner Testament“…

Gruß

nein, das ist nicht richtig.
Geschwister erben gesetzlich nie, wenn der Erblasser
verheiratet war [ergänze: und die ehe durch den tod beendet wurde…]

das ist falsch, vgl. § 11 verschg.

Beim Autounfall würde auch noch geklärt werden müssen, wer
wann gestorben ist.

das ist als allererstes zu klären…

Was würde nun ein Testament bringen, in dem sich die
Ehepartner gegenseitig als Alleinerben festlegen.

Der Vorteil wäre, daß Berechtigte ihren Pflichtteil
ausdrücklich beanspruchen müssen und daß dieser nur die Hälfte
des gesetzlichen Erbteils beträgt.

ob das ein „vorteil“ wäre, ist ansichtssache.

Das würde
aber doch dazu führen, dass im oben aufgeführten Beispiel die
Geschwister „enterbt“ würden.

Siehe oben. Die Geschwister gehen sowieso leer aus, ob mit
oder ohne „Berliner Testament“…

s.o.

Wenn es keine pflichtteilsberechtigten Erben mehr gibt UND
kein Testament besteht, DANN kommt die zweite Linie dran und

Auweia!
An diesem Satz ist so ziemlich alles falsch.

Mal ein bißchen ins Erbrecht einlesen, wäre vielleicht hilfreich.

Gruß

Vielen Dank an euch
jetzt weiß ich wenigstens, dass ein Testament mehr als sinnvoll bzw. notwendig ist…