Gesetzl. Erbfolge Kind: Auszahlung fordern?

Hallo!

Heute haben wir im Freundeskreis heftig diskutiert und waren uns nicht einig, daher hier die (glücklicherweise hypothetische) Frage an die Fachleute:

Vater und Mutter Müller haben kein Testament. Es gibt 3 Kinder, zu allen besteht ein freundliches Verhältnis.

Wenn nun Vater oder Mutter Müller sterben würden, bekäme nach unserem Verständnis der überlebende Elternteil M. 50%, die anderen 50% würden die 3 Kinder erben.

Gäbe es nun plötzlich Streitereien zwischen dem überlebenden Elternteil und einem Kind, könnte das Kind dann die Auszahlung seines Erbes bereits vor dem Tod des letzten Elternteiles fordern?

Früher war das meines Wissens so - gab es mittlerweile eine Änderung?

Danke,

Angelika

Hallo,

Vater und Mutter Müller haben kein Testament. Es gibt 3
Kinder, zu allen besteht ein freundliches Verhältnis.

Wenn nun Vater oder Mutter Müller sterben würden, bekäme nach
unserem Verständnis der überlebende Elternteil M. 50%, die
anderen 50% würden die 3 Kinder erben.

Die Kinder teilen sich 50 % vom Erbe des verstorbenen Elternteils, natürlich nicht vom Gesamtbesitz beider Eltern. Auch in einer Ehe ohne Gütertrennung kann es erhebliche Unterschiede im Vermögen der Elternteile geben, wenn z.B. ein Teil mehr verdient und Vermögenswerte wie Immobilien, Aktien oder Sparkonten nur auf seinen Namen laufen.

Gäbe es nun plötzlich Streitereien zwischen dem überlebenden
Elternteil und einem Kind, könnte das Kind dann die Auszahlung
seines Erbes bereits vor dem Tod des letzten Elternteiles
fordern?

Wenn kein Testament besteht erben die Kinder ihren gesetzlichen Erbteil beim Tod des Erblassers, auch ohne Streit.
Die Kinder haben natürlich das Recht, ihr Erbe anzutreten.

Früher war das meines Wissens so - gab es mittlerweile eine
Änderung?

Danke,

Angelika

Bitte

Hallo Janis,

soweit verstanden.

Was wäre aber, wenn das Erbe z.B. aus einem Haus bestünde, in dem der überlebende Elternteil wohnt.
Er wäre ja dann gezwungen, bei der Geltendmachung des Erbes, das Haus zu verkaufen, um die Kinder mit dem Erbteil des Verstorbenen auszuzahlen.

Angelika

Hallo,

ja das müsste er dann, ich sag einfach mal so als Stichwort Berliner Testament.

hth

Naja, kommt darauf an, vielleicht kann der überlebende Elternteil ja auch anderweitig Geld auftreiben um das Kind auszuzahlen.
Das überlebende Elternteil könnte das „böse“ Kind natürlich dann enterben und die „guten“ Kinder im Testament bevorzugen…
Vielleicht leihen die „guten“ Kinder dem armen Elternteil ja auch das Geld und lassen sich das Haus dann schon schenken (mit Wohnrecht für das Elternteil), dann zieht das „böse“ Kind auch den Kürzeren…

Vielleicht reicht auch schon die Drohung damit um das „böse“ Kind von seinem Vorhaben abzubringen.

Hallo Janis,

gibt es irgendwo einen Paragraphen, den ich dazu ausdrucken bzw. zitieren könnte.
Wie gesagt, es gibt im Freundeskreis dazu 2 unterschiedliche Aussagen.

Danke,
Angelika