'Gesetzl. Fristen' grenzübergreifend in Europa?

Liebe Mitglieder,

ich möchte gerne zwei Fälle vergleichen und bitte Sie um Ihren Kommentar:

a) wenn ein Händler

eine Bestellung nach Anfrage nach der Lieferung storniert,
und schriftlich zusichert, den durch Vorkasse entrichteten Kaufpreis incl. Versandkosten
„innerhalb der gesetzlichen Fristen“ zurück zu überweisen:

Wie lange sind in solch einem Fall die „gesetzlichen Fristen“?

b) wie liegt derselbe Fall, wenn

die Logistik im Inland,
der Firmensitz im europäischen Ausland ist?

MfG,
K.

Hallo!

a) wenn ein Händler

eine Bestellung nach Anfrage nach der Lieferung storniert,
und schriftlich zusichert, den durch Vorkasse entrichteten
Kaufpreis incl. Versandkosten
„innerhalb der gesetzlichen Fristen“ zurück zu überweisen:

Wie lange sind in solch einem Fall die „gesetzlichen Fristen“?

Da müsste man als erste Frage einmal klären, was „storniert“ bedeutet und was da genau wie vereinbart war. Wenn ein Vertrag bestand, kann der grundsätzlich nicht einfach storniert werden.

b) wie liegt derselbe Fall, wenn

die Logistik im Inland,
der Firmensitz im europäischen Ausland ist?

Wiederum ist erste Frage welches Recht vereinbart war, dann ob es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt oder nicht und falls ja müsste man noch klären, über welche Vertriebswege der Vertrag abgeschlossen wurde.

Gruß
Tom

‚Gesetzl. Fristen‘ grenzübergreifend in Europa
Vielen Dank, Tom!

Es handelt sich hier, nehmen wir einmal Kasuistik an, um einen
Internetkauf gegen Vorkasse
Firmenlogistik im Saarland
Firmensitz in Luxemburg.
Ablauf:
Kunde: Ende März, leistet Vorkasse
Verkäufer: Anfang April, Zahlungseingangsbestätigung + Nachricht, dass die Lieferung bis zu vier Wochen dauern werde.
Kunde: Ende Mai: setzt Frist, binnen 14 Tagen den Liefertermin zu nennen, andernfalls werde er vom Kauf zurück treten
Verkäufer: am Tag darauf: storniert Bestellung + Nachricht, der Kaufpreis werde „in der gesetzlichen Frist“ zurückerstattet.
Kunde: mehrere Mahnungen,
Verkäufer: bis Mitte Juli, keine Rücküberweisung, keinerlei Reaktion

MfG,
K

Da müsste man als erste Frage einmal klären, was „storniert“
bedeutet und was da genau wie vereinbart war. Wenn ein Vertrag
bestand, kann der grundsätzlich nicht einfach storniert
werden.

Wiederum ist erste Frage welches Recht vereinbart war, dann ob
es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt oder nicht und
falls ja müsste man noch klären, über welche Vertriebswege der
Vertrag abgeschlossen wurde.