Hallo, ich bin freiwillg.-versichertes Mitglied in einer Ersatzkasse und möchte mich priv. versichern. Wie kommt man schnell aus einer gesetzlichen Krankenkasse heraus.
Cu
Günter
Hallo, ich bin freiwillg.-versichertes Mitglied in einer Ersatzkasse und möchte mich priv. versichern. Wie kommt man schnell aus einer gesetzlichen Krankenkasse heraus.
Cu
Günter
Als freiwilliges Mitglied kannst du deine Gesetzliche Krankenversicherung nach folgendem Muster kündigen.
Zum Ende des übernächsten Kalendermonats.
Sprich bis Ende Januar Kündigung beim GKV-Versicherer abgeben ( Bestätigung geben lassen oder per Einschreiben mit Rückschein schicken) und Kündigung zum 31.3. möglich.
Ab 1.4. Übertritt in die PKV möglich.
Aber Achtung.
Bevor du die GKV kündigst… Annahmeerklärung der PKV in der Hand halten… sonst droht hinterher das böse Erwachen…
Dann nimmt die PKV dich nicht an und die GKV ist froh, dich loszuwerden… und als freiwillig Versicherter muss dich keine andere GKV aufnehmen…
In diesem Sinne…
Marco 
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hallo, Marco,
…Aber Achtung.
Bevor du die GKV kündigst… Annahmeerklärung der PKV in der
Hand halten… sonst droht hinterher das böse Erwachen…Dann nimmt die PKV dich nicht an und die GKV ist froh, dich
loszuwerden… und als freiwillig Versicherter muss dich keine
andere GKV aufnehmen…
nicht ganz richtig: ich weiß jetzt nicht mehr die Karenzzeit: doch innerhalb von ein paar Wochen nach dem Austritt kann man immer noch ohne Probleme wieder zurück.
Bei Deinem Beispiel: wenn sich der Versicherte am 8.April überlegt, doch in der GKV zu bleiben, dann braucht er das nur seiner alten Kasse zu sagen. Und schon ist er wieder in der Kasse.
Das hat auch nichts mit einer Privatversicherung zu tun: es gibt tatsächlich Menschen, die ganz aussteigen. Also keine Versicherung mehr haben. Kommt oft bei den Selbständigen vor. Mir würde der Arsch auf Grundeis gehen (um es ganz drastisch zu sagen)
Außerdem ist keine GKV froh, jemanden los zu werden. Zur Zeit kämpfen sie mit allen Waffen, die ihnen zu Verfügung stehen (oder sogar ungesetzlich sind). Ein Kunde von mir ist in ( lassen wir den namen der Kasse weg: eine Ersatzkasse) zurückgegangen. Er verdient 9.000,- DM Brutto und war 2 jahre privat versichert. Hat also kein Recht auf GKV. jetzt ist er d´rin.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
nicht ganz richtig: ich weiß jetzt nicht mehr die Karenzzeit:
doch innerhalb von ein paar Wochen nach dem Austritt kann man
immer noch ohne Probleme wieder zurück.
Ich würde trotzdem hierbei auf Nummer sicher gehen… Erst Kündigung, wenn Annahme.
Bei Deinem Beispiel: wenn sich der Versicherte am 8.April
überlegt, doch in der GKV zu bleiben, dann braucht er das nur
seiner alten Kasse zu sagen. Und schon ist er wieder in der
Kasse.
Ist mir zwar nicht bewusst und bekannt, halte ich aber für möglich.
Das hat auch nichts mit einer Privatversicherung zu tun: es
gibt tatsächlich Menschen, die ganz aussteigen. Also keine
Versicherung mehr haben. Kommt oft bei den Selbständigen vor.
Mir würde der Arsch auf Grundeis gehen (um es ganz drastisch
zu sagen)
Wer eine stationäre Versicherung in Deutschland hat, der braucht eine Pflegeversicherung… aber sonst gibt es keine Bedingungen. Außer, dass ein Angestellter eine haben muss. 
Aber ich kann dir nur zustimmen… wer nicht eine Vollversicherung ( egal ob GKV oder PKV) besitzt, der gehört mit dem Klammerbeutel gepudert.
Außerdem ist keine GKV froh, jemanden los zu werden.
Aber nicht, wenn derjenige Asthma chronisch hat und HWS/BWS/LWS Syndrom und noch einen Unfallschaden hat… so erlebt bei einem Freund von einem Kunden… er ( der Freund) hatte sich Schutz besorgt… weiß nicht mehr wo… und war schlau ( Lehrer
) und hat seine GKV gekündigt… weil er nicht wollte, dass der Agent was von seinen Krankheiten und Wehwehchen weiß war er „kerngesund“ … und hinterher kam er nicht mehr rein… musste 125% Zuschlag in der PKV zahlen… das hat ihn „gefreut“ 
In diesem Sinne…
marco 
hallo, Marco,
…Ich würde trotzdem hierbei auf Nummer sicher gehen… Erst
Kündigung, wenn Annahme.
Klar ist das besser!
Bei Deinem Beispiel: wenn sich der Versicherte am 8.April
überlegt, doch in der GKV zu bleiben, dann braucht er das nur
seiner alten Kasse zu sagen. Und schon ist er wieder in der
Kasse.Ist mir zwar nicht bewusst und bekannt, halte ich aber für
möglich.Das hat auch nichts mit einer Privatversicherung zu tun: es
gibt tatsächlich Menschen, die ganz aussteigen. Also keine
Versicherung mehr haben. Kommt oft bei den Selbständigen vor.
Mir würde der Arsch auf Grundeis gehen (um es ganz drastisch
zu sagen)Wer eine stationäre Versicherung in Deutschland hat, der
braucht eine Pflegeversicherung… aber sonst gibt es keine
Bedingungen. Außer, dass ein Angestellter eine haben muss.
So wie ich informiert bin, muss ein Angestellter, der über der BBG verdient, nicht versichert sein. Er kann´s auch lassen.
Aber ich kann dir nur zustimmen… wer nicht eine
Vollversicherung ( egal ob GKV oder PKV) besitzt, der gehört
mit dem Klammerbeutel gepudert.Außerdem ist keine GKV froh, jemanden los zu werden.
Aber nicht, wenn derjenige Asthma chronisch hat und
HWS/BWS/LWS Syndrom und noch einen Unfallschaden hat… so
erlebt bei einem Freund von einem Kunden… er ( der Freund)
hatte sich Schutz besorgt… weiß nicht mehr wo… und war
schlau ( Lehrer) und hat seine GKV gekündigt… weil er
nicht wollte, dass der Agent was von seinen Krankheiten und
Wehwehchen weiß war er „kerngesund“ … und hinterher kam er
nicht mehr rein… musste 125% Zuschlag in der PKV zahlen…
das hat ihn „gefreut“
Darf ich mal hart sein? Dem gehört es auch nicht anders! Er hat versucht, die Mitversicherten zu betrügen und als Schmarotzer von ihnen zu leben. Wäre er in der DKV gewesen, wäre er ohne Gnade ´rausgeworfen worden. Und das mit Recht! Das habe ich jetzt schon 2 mal erlebt. Kunden, die mir nicht glaubern wollten, dass die Versicherung die Vorerkrankungen irgend wann in den ersten 3 Jahren heraus bekommt. Versicherungsbetrug ist das Gleiche wie Urkundenfälschung oder Diebstahl.
Er braucht übrigens dem Vermittler nicht zu sagen, welche Wehwehchen er hat. Im Antrag steht ein Satz in dem er gefragt wird, ob er Angaben dem Vermittler verschweigen und sie schriftlich der Gesellschaft mitteilen will.
Danke Euch für die hilfreichen Informationen …
Cu
Günter