Gesetzl.Krankenv.&Psychotherapie ?

hi,

wie sieht es eigentlich mit der übernahme von behandlungskosten im rahmen einer psychotherapie o.ä. durch die gesetzliche krankenversicherung aus ?

besten dank & ciao

björn72

Hallo Björn,

gem. Psychotherapeuten Gesetz und SGB V.

Du benötigst eine Überweisung Deines behandelnden Arztes. Dann wird der Facharzt für Psychotherapie bzw. der im Arztregister eingetragene Psychotherapeut 10 Sitzungen durchfüheren (inkl. Gutachterstunde, Anamnese, Probatorische Sitzungen und Test`s). Auf der Basis des Gutachtens wird die GKV dann der Behandlung zustimmen oder nicht!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

P.S.: Exakt das Gleiche Verfahren gilt bei der PKV!

hi,

besten dank.

schönes osterfest wünscht…

björn72