Gesetzl. Krankenvers. freiw. Beitrag

Hallo!

Benötige Hilfe bei folgendem hypothetischen Fall: gesetzl. KV-Mitglied Rentner+selbständig. Die Beitragseinstufung für den freiwilligen Beitrag wird ab 01.01.2007 vorläufig festgesetzt, Grund hierfür war ein Antrag des Mitglieds, dass seine selbständigen Einkünfte ab 2007 wesentlich sinken würden. Soweit so gut. Nun, im April 2009 ergeht der Einkommensteuerbescheid 2007, das Einkommen ist westenlich höher als das aus der Prognose. Dementsprechend fordert die GKV für 2007, 2008 und 2009 richtig kräftig Beiträge nach (5-stelliger Betrag)+ Säumniszuschläge.

Die Nachforderung für 2007 ist nicht das Thema, wird als berechtigt abgehakt. Die Frage ist vielmehr: Darf der Einkommensteuerbescheid 2007 verwendet werden die !vorläufige! Beitragseinstufung für 2008 & 2009 zu ändern, wäre dafür nicht der Einkommensteuerbescheid 2008 bzw. 2009 notwendig, der ein wesentlich niedrigeres Einkommen ausweist (aber leider vom Finanzamt noch nicht ergangen ist)?

Versteht mich nicht falsch, hier geht es nicht darum die GKV abzuzocken. Durch diese unglückliche Verkettung kommt es zu einer Nachzahlung die dem Jahreseinkommen des Mitglieds entspricht und von der Logik her nicht gerechtfertigt ist, da für 2,5 Jahre Beiträge auf Grund des Einkommens 2007 bezahlt werden, welches außergewöhnlich hoch war.

Leider sind die verfügbaren Rechtsquellen zu diesem Thema so dürftig, dass ich nicht selbst hinter die Lösung komme. Hoffe mir kann jemand helfen. Vielen Dank.

Jörg

Hallo,
grundsätzlich wäre der Weg logisch, aber es liegt nun mal „nur“ der Steuerbescheid für 2007 vor und der bildet die Richtschnur bis zu dem Tag, an dem der nächste Bescheid, also der für 2008 vorgelegt wird und dieser gilt dann bis zu dem Tag an dem der für 2009 vorgelegt wird.
So sehen es die gesetzlichen Bestimmungen.
Da Dumme an diesem Fall ist tatsächlich dass der Bescheid von 2007 erst in 2009 vorgelegt wurde.

Gruß

Czauderna

Danke für die Antwort.

Gibt es keine Möglichkeit das Jahr 2008 offen zu halten (Vorläufigkeit) bis zur Vorlage des Stb-Bescheids für das Jahr?

Gibt es Billigkeitsregelungen? Dem Vesicherten wird ein Jahreseinkommen nur an KV-Beiträgen abgeknöpft.

Danke!

Jörg

Hallo,
eigentlich gibt es das nicht, aber probieren könnte man es, nur da muss man wirklich den richtigen Mann bzw. die richtige Frau bei seiner Kasse treffen, die so etwas mitgeht. Vor dem 01.01.2009 war da sicherlich manches machbar, aber jetzt mit dem Gesundheitsfond glaube ich da eher nicht dran.
Gruß
Czauderna