Hallo!
Benötige Hilfe bei folgendem hypothetischen Fall: gesetzl. KV-Mitglied Rentner+selbständig. Die Beitragseinstufung für den freiwilligen Beitrag wird ab 01.01.2007 vorläufig festgesetzt, Grund hierfür war ein Antrag des Mitglieds, dass seine selbständigen Einkünfte ab 2007 wesentlich sinken würden. Soweit so gut. Nun, im April 2009 ergeht der Einkommensteuerbescheid 2007, das Einkommen ist westenlich höher als das aus der Prognose. Dementsprechend fordert die GKV für 2007, 2008 und 2009 richtig kräftig Beiträge nach (5-stelliger Betrag)+ Säumniszuschläge.
Die Nachforderung für 2007 ist nicht das Thema, wird als berechtigt abgehakt. Die Frage ist vielmehr: Darf der Einkommensteuerbescheid 2007 verwendet werden die !vorläufige! Beitragseinstufung für 2008 & 2009 zu ändern, wäre dafür nicht der Einkommensteuerbescheid 2008 bzw. 2009 notwendig, der ein wesentlich niedrigeres Einkommen ausweist (aber leider vom Finanzamt noch nicht ergangen ist)?
Versteht mich nicht falsch, hier geht es nicht darum die GKV abzuzocken. Durch diese unglückliche Verkettung kommt es zu einer Nachzahlung die dem Jahreseinkommen des Mitglieds entspricht und von der Logik her nicht gerechtfertigt ist, da für 2,5 Jahre Beiträge auf Grund des Einkommens 2007 bezahlt werden, welches außergewöhnlich hoch war.
Leider sind die verfügbaren Rechtsquellen zu diesem Thema so dürftig, dass ich nicht selbst hinter die Lösung komme. Hoffe mir kann jemand helfen. Vielen Dank.
Jörg