Gesetzl. Krankenvers. in Anlage Vorsorgeaufwand

Hallo,

mal eine allgemeine Frage zur Eintragung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ zur Einkommensteuererklärung:

Wo werden in der besagten Anlage die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung/Pflegeversicherung eingetragen, wenn jemand keine Tätigkeit ausübt oder selbstständig ist (und natürlich trotzdem „freiwillig“ krankenversichert ist). Er hat dann üblicherweise auch keine Lohnsteuerbescheinigung und somit fällt Zeile 12 und Zeile 16 des Formulars ja eigentlich weg.
Andererseits hat er der Datenübermittlung von der Krankenkasse an das Finanzamt NICHT widersprochen (und der jemand hat auch eine Bescheinigung über die Datenübermittlung an das Finanzamt). Also fällt ja eigentlich auch eine Eintragung in Zeile 45 der Anlage weg, da dort ja nur etwas eingetragen werden soll, wenn widersprochen wurde.

Aber wo dann?

Unser jemand möchte doch gerne etwas eintragen, damit sein Steuerprogramm auch die gezahlten Beiträge bei der Berechnung der (hoffentlich) Einkommensteuererstattung berücksichtigt.

Gruß
Voithian

Wo werden in der besagten Anlage die Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung/Pflegeversicherung eingetragen, wenn
jemand keine Tätigkeit ausübt oder selbstständig ist (und
natürlich trotzdem „freiwillig“ krankenversichert ist). Er hat
dann üblicherweise auch keine Lohnsteuerbescheinigung und
somit fällt Zeile 12 und Zeile 15 des Formulars ja eigentlich
weg.

Aber wo dann?

OK, unser jemand hat sich nochmal das Formular angesehen. Könnte es Zeile 18 bzw. 21 sein? Obwohl da exemplarisch etwas von Rentnern steht und sich unser jemand noch nicht als Rentner sieht…

Hallo!

Ja, korrekt Zeile 18 und 21. Es steht " zum Beispiel Rentner".

Du hast aber Recht. Die Anlage Vorsorgeaufwand ist für einen Laien kompliziertzu durchblicken.

Gruß

Jörg

Ja, korrekt Zeile 18 und 21. Es steht " zum Beispiel Rentner".

Du hast aber Recht. Die Anlage Vorsorgeaufwand ist für einen
Laien kompliziertzu durchblicken.

Danke!

Ich hab’s mir im 2. Anlauf auch schon gedacht. Darauf muss man erst einmal kommen, dass „Nichterwerbstätige“ und Selbstständige so etwas wie Rentner sind :wink:.

Schönen Tag noch.
Voithian