Hallo,
mal eine allgemeine Frage zur Eintragung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ zur Einkommensteuererklärung:
Wo werden in der besagten Anlage die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung/Pflegeversicherung eingetragen, wenn jemand keine Tätigkeit ausübt oder selbstständig ist (und natürlich trotzdem „freiwillig“ krankenversichert ist). Er hat dann üblicherweise auch keine Lohnsteuerbescheinigung und somit fällt Zeile 12 und Zeile 16 des Formulars ja eigentlich weg.
Andererseits hat er der Datenübermittlung von der Krankenkasse an das Finanzamt NICHT widersprochen (und der jemand hat auch eine Bescheinigung über die Datenübermittlung an das Finanzamt). Also fällt ja eigentlich auch eine Eintragung in Zeile 45 der Anlage weg, da dort ja nur etwas eingetragen werden soll, wenn widersprochen wurde.
Aber wo dann?
Unser jemand möchte doch gerne etwas eintragen, damit sein Steuerprogramm auch die gezahlten Beiträge bei der Berechnung der (hoffentlich) Einkommensteuererstattung berücksichtigt.
Gruß
Voithian