Gesetzl. Krankenversicherung/ Arbeitslosenvers

Hallo,
meine Mutter ist seit über 10 Jahren selbständig und über 5 Jahre privat krankenversichert, über 50 Jahre alt. Sie möchte selbständig bleiben, aber wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück (da war sie ja schon mal).
Hier meine Frage: Kann Mutter wieder in die GKV, vielleicht über den Umweg Ehemann, als mitversicherte Ehefrau (logisch bezahlt sie dann entsprechend ihrem Einkommen)?
Kann man als Selbständiger Kaufmann/-frau beschließen, nach 10 Jahren Abstinenz, wieder Beiträge zur Arbeitslosenversichuing zu bezahlen?

Danke & Gruß

HALLO!

Hallo,
meine Mutter ist seit über 10 Jahren selbständig und über 5
Jahre privat krankenversichert, über 50 Jahre alt. Sie möchte
selbständig bleiben, aber wieder in die gesetzliche
Krankenversicherung zurück (da war sie ja schon mal).

WARUM?

Hier meine Frage: Kann Mutter wieder in die GKV, vielleicht
über den Umweg Ehemann, als mitversicherte Ehefrau (logisch
bezahlt sie dann entsprechend ihrem Einkommen)?

NUR ALS ANGESTELLTE MIT EINEM EINKOMMEN VON UNTER 3.450 EURO
MTL (=BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2003), DA SIE DANN PFLICHTVERSICHERT WIRD - DIES GEHT ABER NUR NOCH BIS SIE 54 JAHRE ALT WIRD: AB 55 JAHRE GEHT SELBST DIES NICHT MEHR…

ÜBER DEN EHEMANN WÜRDE BEIM BEITRAG SEIN EINKOMMEN MITGERECHNET,
ES KOMMT ALSO IM SCHLIMMSTEN FALL DER HÖCHSTBEITRAG VON BIS ZU
555 EURO MTL. (AB 2003) INKL PFLEGEVERS. ZUM TRAGEN!!!

ALTERNATIVE: PRIVATVERTRAG UMSTELLEN: BEI CA. 1000 BIS 1500 EURO
JÄHRLIHCER SELBSTBETEILIGUNG (FÜR AMB. STAT. ZAHN) IST DIE BEITRAGSERSPARNIS MEIST IN GENAU DER HÖHE DER SB - ALSO KANN MAN SICH DIE GESPARTEN BEITRÄGE SELBST ANLEGEN (FONDS OHNE AUSGABEAUFSCHLAG MIT TÄGLICHER VERFÜGBARKEIT!) UND FÜR DIE ANFALLENDEN ARZTRECHNUNGEN VERWENDEN (RECHNUNGEN ÜBER DER SB ZAHLT JA DANN DIE KRANKENVERSICHERUNG) - DIESES MODELL HABE ICH SELBST -
HAT MAN KEINE ODER WENIGER ARZTRECHNUNGEN IST DAS GELD NICHT BEI DER VERSICHERUNG, SONDERN AUF DEM EIGENEN KONTO!
DIES WIEGT AUCH EINE MÖGLICHE BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG DER VERSICHERUNG NICHT AUF, DA DIESE JEDERZEIT GESTRICHEN WERDEN KANN!

VORTEIL NOCH DAZU: BEI WEITEREN BEITRAGSSTEIGERUNGEN FALLEN DIESE NICHT SO HOCH AUS: Z.B. 10% VON 500 EURO SIND EBEN MEHR ALS 10% VON 300 EURO…

Kann man als Selbständiger Kaufmann/-frau beschließen, nach 10
Jahren Abstinenz, wieder Beiträge zur Arbeitslosenversichuing
zu bezahlen?

NEIN, ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSBEITRÄGE KÖNNEN NUR ARBEITNEHMER
BEZAHLEN.

Danke & Gruß

VIELE GRÜSSE
HEINZ

off topic
Hi!

NUR ALS ANGESTELLTE MIT EINEM EINKOMMEN VON UNTER 3.450 EURO
MTL (=BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2003), DA SIE DANN

Steht die schon fest? MIch habe nämlich letzte Woche vergeblich im www gesucht…
Hast Du eine Quelle?

Grüße
Guido

Hallo,

Steht die schon fest? MIch habe nämlich letzte Woche
vergeblich im www gesucht…

nein, die steht noch nicht fest (so auch die Auskunft gestern beim Ministerium). Die Anhebung der Grenze, aber der man in die PKV wechseln können darf (ich darf jetzt nicht sagen: Beitragsbemessungsgrenze; die Mannheimer ist die Schmidt deswegen schon mit rechtlichen Mitteln angegangen: http://www.bmgesundheit.de/bmg-text/presse/2002minis… ), wird auch Teil der Koalitionsverhandlungen zwischen den Grünen und den Roten sein. Insofern ist da noch alles offen.

Fazit: Glaube niemandem, der nur in Großbuchstaben schreibt :wink:

Gruß
Christian

Fazit: Glaube niemandem, der nur in Großbuchstaben schreibt
:wink:

Christian!!!

Hallo phillyboy,

wenn es um die monatliche beiträge geht:

deine mam kann sich bei jeder pkv zum basistarif versichern!
das müssen die anbieten, damit zahlt sie maximal den beitrag bei
der gkv mit besseren leistungen als bei der gkv aber etwas schlechteren als vorher bei der pkv.

z.b. werden darin die faktoren für die ärtze runtergesetzt:
die dürfen dann z.b. statt den 2,3 fach faktor nur noch den 1,8
fach faktor liquidieren. klappt aber ganz gut, wenn das dem arzt vorher mitgeteilt wird.

ute

Und wo soll hier eine Verbesserung sein?
Gruß
Heinz

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