Gesetzl. Krankenversicherung Auslandsaufent

Ich werde im Zeitraum von August bis November drei Monate in Australien sein. Bisher bin ich noch über den Arbeitgeber versichert, dies wird jedoch Ende Juli gekündigt. Für meinen Auslandsaufenthalt habe ich eine Krankenversicherung über den gesamten Zeitraum abgeschlossen. Nun meine Frage: muss ich weiterhin in Deutschland versichert sein? Ich verdiene in Australien kein Geld und da sind 150€/monatl. Krankenversicherung eine Menge. Von meiner Versicherung (DAK) habe ich verschiedene Aussagen erhalten. Zunächst bekam ich die Auskunft, dass ich keine Versicherung brauche und die Krankenversicherung mich wieder aufnehmen muss, wenn ich wieder in Deutschland bin. Des Weiteren bekam ich die Info, dass ich nur dann nicht versichert sein muss, sofern ich NICHT polizeilich gemeldet bin. Bedeutet das, ich muss meinen Wohnsitz in Deutschland für 3 Monate abmelden? Geht das ohne Weiteres und ohne Gebühren (auch bei der Wiederanmeldung)? Mein Wohnsitz ist zurzeit noch bei meinen Eltern im Haushalt. Im Voraus vielen lieben Dank für die Hilfe!

Hi,

seit 2007 besteht in D eine KV-Pflicht. Die KV muss einen wieder aufnehmen wenn man sich in D abmeldet und nach 3 Monaten wieder anmeldet. Man kann sich theoretisch jederzeit ab- und wieder anmelden. Dies sollte kostenlos sein. Guck jedoch auch in die Bedingungen der Auslands-KV - die könnte einen Wohnsitz in D vorschreiben!

Gute Reise
K

Was versteht man unter einer Krankenversicherung fürs Ausland ?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann nur abgeschlossen werden,
wenn im Inland eine GKV oder PKV vorliegt.

In einer Auslandsreisekrankenversicherung ist auch der Rücktransport bei schwerer Erkrankung ins Heimatland eingeschlossen.

Wenn keine GKV/PKV besteht, wer wird dann die weiteren Kosten im Heimatland übernehmen ?

Gruß Merger

Hallo,

die Auskunft ist richtig. Wer in Deutschland gemeldet ist, muss hier auch versichert sein. An- und abmelden sollten kostenlos sein.

Das kann aber dazu führen, dass nach einem medizinisch notwendigen Rückflug kein Versicherungsschutz in Deutschland besteht, weil Du nicht in der Lage warst, zwischen Flieger und Krankenhaus kurz zum Einwohnermeldeamt und zur Krankenkase zu gehen.

Und, wie Merger anmerkte, prüfen, ob die AR-Versicherung eine GKV-Mitgliedschaft voraussetzt. Die Regel ist das allerdings nicht mehr.

Viel Glück

Barmer

Hi,

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann nur abgeschlossen werden,
wenn im Inland eine GKV oder PKV vorliegt.

Das ist falsch. Die grossen Versicherer, z.B. der mit den 3 Buchstaben, bieten Tarife an in denen man bis zu 5 Jahre im Ausland komplett versichert ist (und ich meine nicht die Urlaubs KV für 10 EUR im Jahr). Mehr möglich auf Anfrage. In den AVB dieser Tarife steht nichts von einer bestehenden KV in D. Macht ja auch keinen Sinn: Wenn ich als Deutscher nach Australien gehe und 5 Jahre dort bleibe, was soll ich dann noch mit einer KV (GKV/PKV) in Deutschland? In einigen Tarifen ist man sogar noch bis zu 3 Monate nach Ankunft in D (z.B. bei einem Rücktransport) nachversichert.

Oder teile uns doch mal die Quelle mit aus der Du das hast.

Gruss
K

Hallo,
Wohnsitz abmelden, der Kasse nachweisen und für eine „richtige“ Versicherung für die drei Monate sorgen, es gibt da welche, die beinhalten so ziemlich alles incl. Rücktransport und was dann die Versicherung in Deutschland betrifft, so ist das wirklich kein Problem, mit dem Tag der Wiedereinreise (auch rückwirkend) wieder dort voll versichert zu sein.
Unter „richtige“ Versicherung verstehe ich eine Langzeitversicherung, also nicht die typische Reisekrankenversicherung - die sind zwar allesamt teurer, aber genau für deine Fall das Richtige - da ich hier keine Werbung betreibe kann ich dir leider auch keine Namen nennen.
Gruss
Czauderna

Hallo Kasi,

Hi,

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann nur abgeschlossen
werden,
wenn im Inland eine GKV oder PKV vorliegt.

Das ist falsch.

Nein - hier irrst Du. Es kommt immer darauf an,
was für einen Vertrag Du abschließt.

Es gibt Krankenversicherungen für Einzelreisen bis 365 Tage.
Diese können Personen nur abschließen, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder hier einer ständigen Berufsausbildung nachgehen.

Dies bedeutet dann allerdings auch, dass in Deutschland eine PKV oder GKV bestehen muss.

Bei Auslands-Aufenthalte die länger als 12 Monate dauern,
sind spezielle Tarife möglich, die auch Krankentagegeld beinhalten können.

Nur Deine Ursprungsfrage bezog sich auf 3 Monate.

Gruß Merger