Gesetzl. Krankenversicherung Erstbeitritt mit 30 ?

Hallo liebe Experten,

ich war bislang privat krankenversichert, bin dann durch Krankheit berufsunfähig geworden und dadurc, daß ich kein Einkommen mehr hatte, rausgeflogen.

Dann hatte das Sozialamt die Behandlungskosten übernommen.

Heute, wieder gesund, werde ich zunächst ein STudium beginnen. Zu diesem Zweck (und auch generell) ist eine Krankenversicherung nicht schlecht. Privat kommt nicht mehr in Frage, also eine gesetzliche.

Nun bin ich aber 30, muss nur den Studententarif entrichten und bin außerdem auch noch in ambulanter mind. wöchentlicher Behandlung - also nicht gerade der Wunschkandidat einer Versicherung.

Muß man mich als Versicherten akzeptieren?

Wenn ja, welche Kassen (alle oder nur spezielle)?

Schon einmal Danke im Vorraus,

Gruß
Patrick

Hallo,
wenn Du die Voraussetzungen für die studentische Pflichtversicherung
noch erfüllst, dann kann ich die gesetzliche Krankenkasse nicht ablehnen und muss dich versichern - wenn allerdings die Pflichtversicherung endet, stellt sich die Fraage, ob du dich, obwohl du keine 12 MONATE pflichtversichert warst in dieser
GKV weiter freiwillig versichern kannst - ein heikle Frage .
Ich meine nein . du musst wieder zum Sozialamt oder in die PKV -
aber was ich meine ist unerheblich, es kommt darauf an, wie die
KASSE entscheidet, die dich als STUDENT pflichtversichern wird.

Gruss

Günter

Hallo & Danke zunächst,

naja, mit 30 und in bestehender Therapie bin ich sicherlich nicht Wunschkandidat der Krankenversicherungen.

Endet die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen mit 30?

Immerhin wollte mich der private Versicherer nicht mehr weiterversichern (obwohl das Sozialamt zur Kostenübernahme bereit gewesen wäre).

Hieße da u.U., daß ich bei geringem Einkommen stets auf die Hilfe vom Sozialamt angewiesen wäre bzw. bei hohem Einkommen die Behandlungskosten selber zu tagen hätte?

Daß es ein heikler Fall ist, weiß ich übrigens…

Gruß
Patrick

Hallo,
als Student endet die Pflichtversicherung grundsätzlich mit Vollendung des 30. Lebensjahres.

Wenn Du keiner Krankenversicherung angehörst und Sozialhilfe beziehst, zahlt auch das Sozialmat deine Arztrechnungen usw.
. wenn du mich fragsdt, ziemlich ungerecht, da dieser Personenkreis
für den Arzt als Privatpatient gilt, d.h., keine Wartzeiten, kein
Kassenrezpet, kein Budget, keine Veträge, dies es gilt zu beachten -
kurz gesagt, für den Arzt ein dankbares Klientel, denn um die
Rechnungsbegleichung muss er sich auch keine Sorgen machen -
zahlt alles Vater Staat - ist doch schön. oder ??

Gruss

Günter

Hallo Günter,

nicht so ganz:

der Arzt weiß doch letztlich auch, daß er das mit zu tragen hat. Vielleicht empfindet er das ebensowenig wie DU als gerecht.

Sobald mein Einkommen einmal mehr als ca. 550 EUR übersteigt, darf ich zudem jede Arztrechnung selber zahlen.

Eine schwerere Krankheit würde also den finanziellen Ruin bedeuten, da das Schonvermögen nur EUR 3250,00 beträgt - alles andere müsste ich theoretisch auch aufwenden.

Ein normales Leben - sicher nicht!

Lieber wäre mir eine gesetzliche Versicherung!!!

AUßerdem: alle drei Monate auf dem AMt melden, für das neue Quartal (Krankenschein), ständige Offenlegungsfrist meiner privaten Unterlagen (Konten etc) - ich meine, jetzt wo es mir schlecht geht und ich krank war, macht mir das auch nichts mehr aus - aber als Perspektive für mein Leben - nein Danke.

Während Ihr in einer Demokratie lebt, gelten für mich Gestetze des „Überwachungsstaates“.

Übrigens:
Ist die Leistung von Seiten des Sozialamtes wirklich mit der des Privatversicherers gleichzusetzen?

Daß würde ja bedeuten, daß nach anderen Ziffern abgerechnet wird (gleiche Behandlung - mehr Geld), das wäre in der Tat sehr ungerecht.

Gruß
Patrick

Hallo,
zum letzten Absatz:
Der Arzt rechnet nach der GOÄ ab - ob und wie weit das Sozialamt
nur den einfachen Satz übernimmt weiss ich nicht, aber fest steht,
dass der Patient als Privatpatient gilt - dies gilt auch
beim Zahnarzt.

Gruss

Günter