Hallo allerseits,
meine Frage bezieht sich auf einen Arbeitsvertrag der im September 1998, Arbeitsbeginn Oktober 1998 geschlossen wurde.
Im Vertrag wird gesagt, dass die gesetzl. Kündigungsfristen gelten.
Was heißt das konkret, wenn der Arbeitnehmer zu Ende Oktober 2005 kündigen will?
Meines Wissens wurden die gesetzl. Fristen irgendwann Ende 1998 aber mit Inkrafttreten ab 01/1999 geändert und in diesem Jahr gab es wohl eine weitere Änderung. Welche fristen gelten nun für die arbeitnehmerseitige Kündigung?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
A.
Hi!
Guckst Du hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
oder konkret:
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
LG
Guido
Danke Guido,
also gilt - wenn ich das richtig verstehe - die jetzt gültige Variante des Gesetzes - unabhängig davon wann der AV geschlossen wurde.
Gruß
A.
Ja!
Hi!
In diesem Fall ist mal ein Gesetz für alle gültig
.
LG
Guido